Urteil des LG Kleve vom 07.06.2006

LG Kleve: körperliche unversehrtheit, wohnung, polizei, angriff, lokal, haus, taxifahrer, auto, beendigung, notwehr

Landgericht Kleve, 140 Ks 1/06 LG
Datum:
07.06.2006
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
Schwurgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
140 Ks 1/06 LG
Schlagworte:
Notwehr, Gegenwärtigkeit des Angriffs, Stalking
Normen:
StGB § 32, 212
Leitsätze:
Notwehr gegenüber einem Gewaltätigen Partner kann u.U. selbst dann
vorliegen, wenn der tödliche Einsatz des Messers zuvor nicht angedroht
wurde.
Tenor:
Die Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der An-
geklagten trägt die Landeskasse.
Die Angeklagte ist für die Zeit der erlittenen Untersuchungshaft in der
Zeit vom 26.08.2005 bis zum 30.03.2006 zu entschädigen.
Gründe
1
Am _____ gegen 0.00 Uhr stach die Angeklagte in Notwehr ihren Lebensgefährten Xxx
mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 cm ins Herz, woran dieser
binnen weniger Minuten verstarb.
2
I.
3
Die Angeklagte wurde am ------ in ------------- in den ----------- geboren.
4
Die Mutter der Angeklagten ist ------------- und stammt aus dem ----------, lebt aber seit
etwa 50 Jahren in den ---------------. Dort lernte sie auch den Vater der Angeklagten, einen
Niederländer, kennen. Die Angeklagte hat einen Bruder, mit dem gemeinsam sie bei
den Eltern aufwuchs, zunächst in ______ und dann später in ----------------. Nach ------------
-------zog die Familie als die Angeklagte 12 Jahre alt war wegen der Arbeit ihres Vaters,
der als Direktor einer großen ------------- tätig war. Der Vater der Angeklagten war
zuhause sehr dominant und führte sich als "großer Chef" auf. F3 hatte ein
Alkoholproblem . Das Verhalten des Vaters war immer wieder Anlass für Streit zwischen
den Eltern, den auch die Angeklagte und ihr Bruder häufig miterlebten. Letztlich
5
den Eltern, den auch die Angeklagte und ihr Bruder häufig miterlebten. Letztlich
erkrankte die Mutter der Angeklagten über die Probleme, die sie in der Ehe hatte und
fasste den Entschluss, dass F4 nunmehr um sie gehen müsse. Das führte dazu, dass
die Eltern der Angeklagten sich nach 32-jähriger Ehe scheiden ließen. Der Vater der
Angeklagten erkrankte bald darauf und verstarb etwa ½ Jahr nach der Scheidung.
Zu ihrer Mutter, die heute in ------------------- lebt, hatte die Angeklagte schon immer ein
enges Verhältnis, das auch heute noch fortbesteht. Das Verhältnis der Angeklagten zu
ihrem Bruder ist in Ordnung.
6
Die Angeklagte besuchte zunächst die ----------schule in --------------- und danach die
Mittelschule, die sie auch abschloss. Anschließend besuchte sie eine Privatschule für ---
----------. Mit -------- Jahren begann sie nach Abschluss dieser Schule, als --------------- zu
arbeiten. In diesem Beruf war sie bis August ------------ tätig.
7
Die Angeklagte ist nicht verheiratet. Sie hatte eine Beziehung, die etwa _ Jahre
andauerte und endete, als sie __ Jahre alt war. Danach lebte sie als Single - ein Leben
das ihr gut gefiel.
8
Sie ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
9
II.
10
Die Angeklagte lernte ---------------------- am _____ kennen als sie mit einer Freundin eine
Gaststätte besuchte. F3 sprach die Angeklagte an und machte ihr Komplimente. Obwohl
ihr das Leben als Single mit einer guten Arbeitsstelle, das sie zu der Zeit führte, so gut
gefiel, dass sie eigentlich keine feste Beziehung zu einem Mann aufnehmen wollte, gab
sie seinem X nach und ging etwa eine Woche später mit ihm F2. Da dieses F2 sehr
gemütlich verlief, sie ihn charmant und attraktiv fand und sich letztlich in ihn verliebte,
nahm sie im weiteren Verlauf eine Beziehung mit ------------------ auf. -----------------führte zu
der Zeit ein kleineres Taxi-Unternehmen. F3 war geschieden und hatte aus dieser Ehe
__ Kinder, mit denen F3, wenn auch selten, Kontakt hatte und Tagesausflüge
unternahm. Das hatte F3 der Angeklagten von vorne herein erzählt. F3 band sie auch in
die Kontakte zu seinen Kindern mit ein. Im Laufe der Beziehung bemerkte die
Angeklagte, dass andere Menschen merkwürdig reagierten, -----------------ein Lokal betrat.
Sie grüßten nur kurz und wandten sich dann ab. Darauf angesprochen, erklärte ------------
-----ihr, dass F3 eine Machtperson sei und die Leute eben Angst vor ihm hätten.
11
Als die Beziehung zwischen der Angeklagten und -----------------ernster wurde, begann
sich auch sein Verhalten der Angeklagten gegenüber zu verändern. F3 wurde
zunehmend besitzergreifender und eifersüchtiger und versuchte, ihr Verhalten zu
bestimmen. Diese Veränderung vollzog sich schleichend, bis letztlich die Angeklagte
sich nach dem Willen des -----------------nicht mehr mit anderen Personen treffen durfte
und F3 sogar eifersüchtig reagierte, wenn sie sich mit ihrer Mutter zum Kaffee
verabredete. -----------------kontrollierte zunehmend das Leben der Angeklagten. F3
überprüfte, ob sie war, wo sie ihm gegenüber angegeben hatte zu sein. Selbst in die
Firma, in der sie arbeitete, drang F3 ein, um zu kontrollieren, ob sie sich wirklich an
ihrem B-Platz befand. Die Angeklagte hatte zwar ihre eigene Wohnung in -------
beibehalten, übernachtete jedoch auf Drängen des -----------------meistens in dessen -------
er Wohnung, die etwa 500 m von ihrer Wohnung entfernt lag. Nach einer Weile wurde
der Angeklagten bewusst, dass das sich langsam verändernde Verhalten des --------------
---den Bereich des Normalen verlassen hatte. Dabei kam ihr das Verhalten, das F3 an
12
den Tag legte, durchaus bekannt vor. F4 war dem Verhalten ihres Vaters sehr ähnlich.
Die Angeklagte wollte eine solche Art der Beziehung nicht und brachte -----------------
gegenüber auch mehrfach zum Ausdruck, dass sie sein Verhalten nicht mehr ertrage
und das nicht mehr wollte. Darauf reagierte F3 in immer gleicher Weise indem F3 sagte:
"Ich bin der Chef und Du hast zu tun, was ich sage!" -----------------wurde auch
zunehmend aggressiver. F3 schlug die Angeklagte, oft um sie zu beeindrucken.
Manchmal – insbesondere wenn F3 Alkohol getrunken hatte – schlug F3 deutlich fester
zu, so dass sie blaue Flecken davontrug. Der Alkoholkonsum des -----------------nahm
stetig zu.
Auch Dritten gegenüber verhielt -----------------sich aggressiv und bedrohlich,
insbesondere, um diese Menschen von der Angeklagten fern zu halten. Dabei wurden
diese Drohungen von den Betroffenen durchaus ernst genommen. Im Jahr _______
hatte sich die Aggressivität des -----------------so weit gesteigert, dass F3 bei einer
Gelegenheit mit einer Pistole auf dem Balkon der Wohnung herumfuchtelte und in die
Luft schoss, sich dann mit der Pistole zu der Angeklagten umdrehte, auf sie zielte und
sagte: "Wenn Du X-Weg gehst, bring ich Dich um!" Zwar duldete -----------------auch jetzt
noch, dass die Angeklagte ihre eigene Wohnung beibehielt, kontrollierte aber, ob sie
sich dort auch wirklich aufhielt. Auch auf sexuellem Gebiet respektierte F3 kein "Nein"
der Angeklagten. -----------------die Angeklagte berührte und sie ihn aufforderte, sie in
Ruhe zu lassen, hielt F3 kurz inne, lachte sie aus und setzte dann seine Wünsche
unbeeindruckt durch. Bei keiner dieser Gelegenheiten akzeptierte F3, dass die
Angeklagte jetzt keinen sexuellen Kontakt wünschte, sondern setzte stets seinen Willen
durch.
13
Die Angeklagte hatte inzwischen Angst vor ______, der körperlich deutlich kräftiger,
etwa 20 cm größer und etwa __ Jahre älter war als sie, insbesondere auch davor, sich
von ihm zu trennen. Auch wagte sie F4 nicht, zu anderen Personen von den Problemen
in ihrer Beziehung und ihrer Angst zu sprechen.
14
Am ____, einem Freitag, kam F4 zu einem Unfall, bei dem das von -----------------
gesteuerte Auto, in dem die Angeklagte als Beifahrerin saß, von der T-Straße abkam
und gegen einen Baum fuhr. Dabei trug die Angeklagte erhebliche Schnittverletzungen
an der Stirn und eine Gehirnerschütterung davon. Sie wurde zunächst im Krankenhaus
stationär behandelt und zog danach zu ihrer Mutter, um die erlittenen Verletzungen
auszuheilen. Zu diesem Unfall war F4 gekommen, weil -----------------versucht hatte, mit
seinem Auto das von _________gefahrene Auto von der T-Straße zu drängen. Bei
_________handelt F4 sich um einen ehemaligen Freund des ______, mit dem dieser
zuvor ein größeres Taxiunternehmen gemeinsam betrieben hatte. _________hatte sich
von -----------------getrennt und ein eigenes Unternehmen gegründet, womit -----------------
nicht einverstanden gewesen war. F3 hatte deshalb _________auch bereits bedroht. ----
-------------war der Ansicht, noch erhebliche finanzielle Forderungen gegen _________zu
haben. Als F3 ihn an diesem Tag sah, fuhr F3 zunächst hinter dessen Auto her und
versuchte mit Hilfe des bei ihm angestellten Taxifahrers ___ und dessen Taxi, den
_________durch Querstellen seines Autos an der Weiterfahrt zu hindern. Als dies nicht
den gewünschten Erfolg hatte, versuchte F3 mit seinem Auto, das von
_________gesteuerte Taxi von der T-Straße zu drängen. Dabei kam sein eigener
Wagen von der T-Straße ab und fuhr gegen einen Baum.
15
Nach diesem Vorkommnis stand der Entschluss der Angeklagten fest, sich von ------------
-----zu trennen. Diesen Einschnitt durch den Unfall nutzte sie dazu, ihm zu sagen, ihre
16
Beziehung sei beendet, sie sei sehr verletzt, F3 solle sie in Ruhe lassen. Dabei stand
ihr ihre Mutter zur Seite, auch wenn diese selbst Angst vor -----------------hatte.
-----------------akzeptierte die Beendigung der Beziehung durch die Angeklagte nicht. F3
rief die Angeklagte ständig an, wollte sie sehen, erklärte, F3 habe nicht sie verletzen
wollen und versuchte, sie durch Geschenke zurück zu gewinnen. Als dies die
Angeklagte nicht umstimmte, drohte F3 damit, ihr Leben "kaputt zu machen", falls sie
nicht zu ihm zurückkehre. Bald nahmen die Drohungen zu. -----------------überschüttete sie
Tag und Nacht mit Anrufen und SMS, in denen F3 sie aufforderte, zu ihm zurück zu
kehren und drohte ihr, andernfalls ihr Leben zu zerstören, sie "kaputt zu machen". F3
versuchte auch, persönlich Kontakt zu ihr aufzunehmen, auch als sie noch in der
Wohnung der Mutter wohnte, stand F3 unangekündigt vor der Wohnungstür und
begehrte Einlass. Da -----------------vor ihrer Mutter Respekt zeigte und in dem Haus, in
dem ihre Mutter wohnte, ein Hausmeister tätig war, der sie und ihre Mutter warnte, --------
---------versuchte, sich Zutritt zum Haus zu verschaffen, fühlte sich die Angeklagte dort
sicherer als in ihrer eigenen Wohnung. Deshalb wagte die Angeklagte nach Ausheilung
der erlittenen Verletzungen nur nach und nach wieder in ihre eigene Wohnung zurück
zu kehren. Zunächst verbrachte sie nur einige Stunden tagsüber in ihrer eigenen
Wohnung und kehrte zum Schlafen zu ihrer Mutter zurück. Nach einer Weile lebte sie
dann wieder vollständig in ihrer eigenen Wohnung.
17
Nachdem sie endgültig in ihre Wohnung zurück gekehrt war, überwachte -----------------
auch dort ihr Leben. War sie zuhause, stand F3 gegenüber der Wohnung gut sichtbar
auf der T-Straße und beobachtete sie. Verließ sie ihre Wohnung, verfolgte F3 sie und
sprach sie auf der T-Straße an. Auch rief F3 sie weiterhin ständig an und sandte ihr
SMS. In der weitaus überwiegenden Zahl dieser Telefonate beschimpfte und beleidigte
F3 die Angeklagte, forderte sie auf, zum ihm zurück zu kommen und drohte ihr, ihr
Leben "kaputt zu machen" und sie zu töten, wenn sie nicht zu ihm zurückkäme.
Zwischendurch gab F4 immer wieder vereinzelt Anrufe, in der F3 seine Liebe beteuerte
und sie bat, mit ihm zu sprechen, dann werde F3 die Trennung akzeptieren. -----------------
versuchte auch gewaltsam sich Zutritt zu ihrer Wohnung zu verschaffen.
18
Die Angeklagte hatte daraufhin im Oktober ___ durch Vermittlung einer ehemaligen
Lebensgefährtin des ______, die dieser ebenfalls nach Beendigung der Beziehung
verfolgt und bedrängt hatte, Kontakt zu dem __ ----- aufgenommen, der mit seinem
Unternehmen den Schutz der Angeklagten übernahm. ----- kannte -----------------bereits
seit langer Zeit und hatte auch vorher schon den Schutz von Frauen übernommen, die
nach einer beendeten Beziehung von -----------------von diesem verfolgt wurden. ----- und
dessen Mitarbeiter ___ ___ ____ passten zunächst rund um die Uhr auf die Angeklagte
auf, etwa in dem sie sich auch während der Nacht in ihrer Wohnung aufhielten.
19
Als sich ----- in der Wohnung der Angeklagten aufhielt, versuchte -----------------wiederum,
die Türen aufzubrechen und zu der Angeklagten vorzudringen. Diese rief die Polizei, die
einige Minuten später erschien und -----------------mitnahm. F3 wurde jedoch kurz darauf
wieder frei gelassen. Die Angeklagte zeigte später auch weitere Angriffe des ----------------
-auf sie bei der _______ Polizei an. Davon ließ sich -----------------jedoch nicht
beeindrucken. Im Gegenteil - F3 nahm die Tatsache, dass F3 immer nach kurzer Zeit
wieder auf freiem Fuß war, zum Anlass, zu triumphieren und die Angeklagte bei den
weitergehenden Drohanrufen darauf hinzuweisen, ihm werde nichts passieren. Die
Polizei tue ihm nichts.
20
Zunächst wusste -----------------nichts davon, dass die Angeklagte sich professioneller
Hilfe zu ihrem Schutz bediente. Als -----------------davon erfuhr, tobte F3, auch weil F3
davon ausging, dass zwischen der Angeklagten und ----- eine sexuelle Beziehung
bestehe. Hinsichtlich der Verfolgung der Angeklagten ließ F3 sich aber durch die
Anwesenheit der Personenschützer nicht beeindrucken oder von seinem Tun abhalten.
F3 beobachtete und kontrollierte die Angeklagte weiterhin und drohte ihr unvermindert.
Bei den Drohanrufen erklärte F3 ihr nunmehr auch, F4 sei sinnlos, dass ___ sie
beschütze, sie sei sein Eigentum für immer. F3 sagte, F4 sei egal, wem sie davon
erzähle und wer versuche, sie zu schützen – sie würde ihm nicht entkommen.
21
Am ____ hatte sie seinen bei den Anrufen zwischengestreuten Beteuerungen, F3 wolle
nur mit ihr reden und eine Erklärung für die Beendigung der Beziehung haben, Glauben
geschenkt und sich mit ihm in einem Hotel getroffen. Zunächst war F3 ganz ruhig, trank
jedoch dann in der Bar des Hotels erheblich Alkohol und wurde aggressiv. Die
Angeklagte bekam nunmehr wieder Angst und verständigte mit ihrem Handy -----, der ihr
sagte, sie solle -----------------hinhalten. Das tat sie und folgte deshalb auch der
Aufforderung des ______, mit ihm in ein Hotelzimmer zu gehen. Sie zog sich dort auf die
Toilette zurück, von wo aus sie nochmals mit ----- Kontakt aufnahm. Als dieser ihr per
Handy meldete, die Polizei sei jetzt da, lief sie aus der Toilette, schloss die Zimmertür
auf und lief aus dem Zimmer. -----------------lief ihr hinterher, wurde aber von der Polizei in
Empfang genommen.
22
Einen Versuch, etwa im November _____ ihre Arbeit wieder aufzunehmen, brach sie
nach einigen Wochen wieder ab, nachdem -----------------sie auch dort ständig telefonisch
belästigte und auch persönlich im Büro erschien.
23
Als sie abends einmal mit einer Freundin eine Gaststätte aufgesucht hatte, war -------------
----zufällig auch dort und griff sie sogleich an. Dieser Angriff dauerte an, bis die Polizei
erschien. Bei einer anderen Gelegenheit wollte sie mit _____, einem Freund, ein Lokal
aufsuchen. Als sie bemerkte, dass dort -----------------bereits eingekehrt war, verließen die
Angeklagte und -------das Lokal sogleich wieder und wollten mit dem Pkw des -------
wegfahren. -----------------lief ihr nach, und erreichte den Pkw des -------als sie gerade
eingestiegen war. F3 versuchte daraufhin, sie aus dem Auto zu zerren.
24
Bei einem weiteren Gaststättenbesuch der Angeklagten mit einer Freundin im
Dezember __, bei der sie wieder zufällig auf -----------------trafen, griff dieser beide Frauen
an. Die Angeklagte rief per Handy den ___ ___ ___ ____ an, der ihr zur Hilfe kam. In
dieser Situation drohte -----------------___ ___ ____ zu erschießen.
25
-----------------bedrohte auch den Personenschützer ----- und dessen Familie,
insbesondere als eines der beiden kleinen Kinder des ----- schwer krank war und im
Krankenhaus lag. -----------------drohte, den Kindern etwas anzutun, wenn ----- die
Angeklagte weiter beschütze. Am 14. April 2005 trafen -----------------und ----- zufällig in
einer Gaststätte aufeinander. Sie hatten eine Auseinandersetzung, die zunächst damit
endete, dass -----------------von ----- aus dem Lokal gebracht wurde und wegging. Etwas
später erschien -----------------jedoch erneut vor diesem Lokal. Als ----- ihn dann vor dem
Lokal aufforderte, nach Haus zu gehen, ging F3 zunächst einige Schritte X-Weg, drehte
sich dann jedoch wieder um und zielte mit einer Pistole, von der sich erst im Nachhinein
herausstellte, dass F4 sich um eine Gaspistole gehandelt hatte, auf -----. Da von -----------
------unbemerkt noch ein Mitarbeiter des ----- auf der T-Straße war, gelang F4 ihnen -------
----------zu überwältigen und diesem die Waffe X-Weg zu nehmen. Nicht zuletzt wegen
26
dieses Angriffs auf ihn kündigte ----- am 21. April 2005 den Vertrag mit der Angeklagten
auf.
Die Angeklagte stand nunmehr wieder alleine da. Weder die zahlreichen Anzeigen bei
der Polizei noch die monatelange professionelle Hilfe durch ein
Personenschützerunternehmen hatten eine Beendigung der Verfolgung und Bedrohung
durch -----------------bewirkt. Sie sah jetzt nur eine Möglichkeit, wieder ein einigermaßen
normales Leben führen zu können, nämlich die Beziehung zu -----------------wieder
aufzunehmen, was sie dann ab etwa Mai ___ tat.
27
Da sie weiterhin große Angst vor -----------------hatte und von ihren anfänglich positiven
Gefühlen für ihn nichts mehr vorhanden war, war die Atmosphäre in dieser Beziehung
jetzt noch stärker angespannt als früher.
28
-----------------musste alsbald danach seine Wohnung aufgrund von Mietschulden räumen.
F3 hatte zwar bereits geplant, nach Deutschland umzuziehen, um sich dem Zugriff der
____ Polizei besser entziehen zu können. Das von ihm angemietete Haus in F-__
konnte F3 jedoch erst zum 01.07.2005 beziehen. Deshalb verbrachte F3 einige Wochen
in der Wohnung der Angeklagten.
29
Da die Angeklagte nur bis Mai ____ Krankengeld beziehen konnte, der Versuch in ihre
alte Arbeitsstelle zurückzukehren aufgrund der Verfolgung durch -----------------gescheitert
war und dieser auch zu unterbinden suchte, dass sie eine neue Arbeitsstelle fand, war
sie seitdem finanziell von ihm abhängig. Ihr Lebensunterhalt wurde nun komplett von ----
-------------finanziert. Mal war -----------------lieb und freundlich zu der Angeklagten, mal
schlug F3 sie. Hin und wieder kehrte F3 nach ------- zurück, um dort Taxi zu fahren.
30
Am ______ fuhren die Angeklagte und -----------------gemeinsam morgens von ___ nach -
------, weil -----------------dort einen Termin mit seinem Buchhalter wahrnehmen musste.
Den Tag verbrachten beide in -------, wo sie auch einige Lokale besuchten. Dabei
konsumierte -----------------nicht unerheblich Bier. In dem zuletzt besuchten Lokal "____"
kam F4 zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen -----------------und einem seiner
Gläubiger. Die Angeklagte und -----------------fuhren dann am späteren Abend gemeinsam
zurück nach ___. In __- kauften sie noch Pizza und nahmen diese mit nach Haus. Dort
zogen sich beide um, -----------------versorgte seinen jungen Kampfhund und sie aßen
gemeinsam. -----------------war auch aufgrund des konsumierten Alkohols in aggressiver
Stimmung. Wie später festgestellt werden konnte, hatte F3 gegen Mitternacht eine BAK
von 1,36 Promille. F3 sagte zu der Angeklagten: "Siehst Du, da war ich in ------- – keiner
tut mir was – ich bin der Big Boss!". Die Angeklagte ging dann zu Bett. -----------------legte
sich zu ihr ins Bett und berührte sie. Die Angeklagte forderte ihn auf, das zu lassen.
Daraufhin geriet F3 außer sich und brüllte: "Du bist mein Eigentum, Du hast zu
gehorchen, sonst töte ich Dich!". Dabei stand F3 auf, hob das Bett hoch, in dem sie lag
und ließ F4 wieder fallen und warf - immer noch brüllend - einen "stummen Diener"
gegen die Wand. Sie schrie, F3 müsse damit aufhören und stand auf. Daraufhin griff F3
mit beiden Händen an den Hals der Angeklagten und drückte sie gegen die Wand.
Unmittelbar danach ließ F3 sie wieder los, ohne dass F4 zu einem Abdrücken der im
Halsbereich verlaufenden Blutbahnen gekommen war. Sie setzte sich wieder aufs Bett,
weinte, weil sie große Angst vor dem aufgeregten und tobenden -----------------hatte und
schrie, F3 müsse damit aufhören.
31
F3 brüllte nun, F3 mache jetzt ihr Telefon kaputt, dann komme sie hier nicht mehr X-Weg
32
und lief aus dem Schlafzimmer und die Treppe hinunter ins Erdgeschoss, wo ihr Handy
war. Sie folgte ihm, um zu verhindern, dass F3 ihr Handy zerstöre und schrie, F3 müsse
aufhören. Dieses Handy war für die Angeklagte von besonderer Bedeutung, da sie
fürchtete, den Angriffen des ______, der alles unternahm, um sie von Freunden und
Bekannten fern zu halten, schutzlos ausgeliefert zu sein, wenn sie nicht über das Handy
Hilfe herbeiholen konnte. Die Angeklagte hatte auch in _____ keinen Kontakt zu den
Nachbarn gefunden, so dass sie dort in besonderem Maße darauf angewiesen war, mit
ihrem Handy Kontakt zu Freunden halten zu können und insbesondere auch, Hilfe
herbeirufen zu können. Einen Festnetzanschluss gab F4 in diesem Haus nicht. Wenn
sie Streit mit N gehabt hatte, hatte sie auch zuvor mit dem Handy des öfteren den bei ----
-------------angestellten Taxifahrer _____ angerufen, der sie dann jeweils abgeholt hatte.
Dieses Handy stellte daher für die Angeklagte nach ihrer Vorstellung die einzige
Möglichkeit dar, noch Hilfe zu erlangen, wenn sie von -----------------attackiert wurde.
Deshalb lief sie trotz ihrer Angst hinter dem immer noch brüllenden und tobenden ---------
--------her, um ihr Handy zu retten. Als sie in der Küche angekommen war, fragte sie
______, wo ihr Handy sei, da sie F4 nicht mehr sehen konnte. F3 brüllte, das habe F3
kaputt gemacht. Dabei lief F3 aufgeregt durch die Küche, schlug sie und brüllte: "Wenn
Du von mir X-Weg gehst, töte ich Dich! Keiner weiß dass ich hier wohne, keiner wird
Dich finden!" Sie weinte heftig und hatte große Angst. -----------------hielt sie mit beiden
Händen an den Oberarmen und lachte ihr ins Gesicht. Die Angeklagte hatte Angst vor
dem Angeklagten, der sie immer wieder angeschrieen, bedroht, verfolgt und geschlagen
hatte. Sie hatte auch zu Recht Angst, dass F3 sie weiter schlagen oder würgen oder
sogar töten würde, wie F3 F4 ihr angedroht hatte. Zu diesem Zeitpunkt standen beide
neben der Küchenzeile. Hinter -----------------befand sich ein Durchgang, der von der
Küche ins Wohnzimmer führte. Links hinter ihm am Ende der Küchenzeile befand sich
eine Tür, die von der Küche auf den H-Platz führte. Die Angeklagte stand -----------------
gegenüber, mit dem Rücken zur Spüle und zum Küchenfenster. Hinter ihr befand sich
der weitere Schenkel der Küchenzeile, der im 90 ° X2 an den Teil angesetzt war, neben
dem beide standen. Die Angeklagte griff nun in ihrer Angst zur von ihr aus gesehen
rechten Seite, wo sich auf der Küchenzeile ein Messerblock mit mehreren Messern
befand. Eines dieser Messer zog sie aus dem Messerblock heraus ohne hinzusehen. F4
hatte, wie sich später herausstellte, eine Klingenlänge von etwa 20 cm.
Sie stach mit dem Messer in einer Bewegung ohne inne zu halten und ohne auszuholen
in den Brustkorb des ______. Sie wollte ihn daran hindern, sie weiterhin zu schlagen, zu
würgen oder gar zu töten. Dabei nahm sie zumindest billigend in Kauf, -----------------mit
diesem Stich zu töten.
33
Unmittelbar bevor das Messer den Brustkorb des -----------------traf, lies F3 die Angeklagte
los und wich mit dem Oberkörper ein wenig zurück. Der Angeklagten war klar, dass dies
lediglich ein Innehalten für wenige Sekunden darstellte. Auch bei anderen
Gelegenheiten hatte -----------------in dieser Weise auf verbalen Widerstand der
Angeklagten reagiert, kurz innegehalten und sodann seine Gewalttätigkeiten fortgesetzt.
Die Angeklagte ging aufgrund ihrer Erfahrungen mit -----------------zutreffend davon aus,
dass dieser sich durch Drohung mit einem Messer oder durch Stiche in
"unempfindlichere" Körperteile (etwa den Arm) nicht von der unmittelbar
bevorstehenden Gewaltausübung abhalten lassen würde. Sie wusste auch, dass sie
dann dem körperlich weit überlegenen Angeklagten nichts mehr hätte entgegensetzen
können, um seinen Angriff zu entkommen oder ihn abzuwehren oder zu beenden. Auch
eine Flucht war der – wörtlich – "in die Ecke gedrängten" Frau nicht möglich.
34
Mit dem Stich durchtrennte sie die 4. Rippe im Bereich des Knorpels am Ansatz zum
Brustbein und schnitt die 5. Rippe in diesem Bereich an. Die Messerspitze drang in den
Herzbeutel ein und eröffnete die rechte Herzkammer etwa 1 cm. Dabei verletzte sie
lediglich die Herzkammervorderwand. Die Herzrückwand blieb unverletzt. Insgesamt
drang das Messer etwa 3 cm tief in die Brust des -----------------ein. Dann zog die
Angeklagte das Messer wieder heraus.
35
-----------------nahm ihr das Messer aus der Hand. Sie nahm F4 im weiteren Verlauf
wieder an sich und legte F4 letztlich auf der Küchenarbeitsplatte auf einem Tuch ab.
36
-----------------stand ihr noch immer gegenüber, die linke Hand auf dem Griff der Tür, die
zu dem H-Platz führt, an die Wand gelehnt und sagte: "Ich blute! Ruf die Polizei!". Sie
wollte Hilfe herbeitelefonieren und fragte ihn, wo das Telefon sei, worauf -----------------
antwortete: "Oben". Das verstand sie zunächst falsch dahin, dass damit oben in der
Wohnung gemeint sei und suchte sodann in der oberen Etage des Hauses nach ihrem
Handy. In ihrer Verwirrung und dem Schrecken über das Geschehene fiel ihr zunächst
nicht auf, dass ihr Handy dort nicht sein konnte.
37
Die Angeklagte fand zunächst lediglich das Handy des ______, mit dem sie jedoch
nicht telefonieren konnte, weil darauf kein Guthaben mehr war. Also suchte sie weiter
nach ihrem Handy und fand dieses schließlich im Erdgeschoss in dem oberen Bereich
eines Küchenschranks. Sofort nachdem sie ihr Handy gefunden hatte, versuchte sie -----
zu erreichen, der sich jedoch nicht meldete. Unmittelbar danach, um 0.03 Uhr, erreichte
sie dann telefonisch den Taxifahrer ____, dem sie als erstes sagte "Ik heb N vermoord",
d.h.: "Ich habe N ermordet". Zu diesem Zeitpunkt lag -----------------bereits bäuchlings auf
dem Küchenboden, gab keinen Laut mehr von sich und bewegte sich nicht mehr. ---------
--------war innerhalb weniger Minuten nach dem Stich an einer durch die Verletzung
ausgelösten Herztamponade gestorben, noch bevor die Angeklagte das Handy
gefunden hatte. ______, der zu diesem Zeitpunkt mit seinem Taxi am Bahnhof von -------
stand, was der Angeklagten, die ihn auf dessen Handy erreicht hatte, aber nicht bekannt
war, erklärte, F3 werden gleich kommen. Zu dieser Zeit stand auch der ebenfalls für ------
-----------arbeitende Taxifahrer ___ am Taxistand des -------er Bahnhofs mit ______
zusammen. ___ fuhr dann gemeinsam mit _____ nach _____.
38
Die Angeklagte zog nach dem Telefonat das Shirt, das sie zum Schlafen angezogen
und während der Auseinandersetzung mit -----------------getragen hatte, aus und legte
wieder ihre Kleidung an, weil sie davon ausging, dass nicht nur der Taxifahrer _____
sondern auch die Polizei alsbald erscheinen würden. Dann setzte sie sich auf die
Couch im Wohnzimmer und wartete.
39
Der Taxifahrer _______ kam kurz vor 0.30 Uhr gemeinsam mit dem Taxifahrer ___, in
_____ an dem Haus des -----------------an. F3 lief, nachdem die Angeklagte die Haustür
geöffnet hatte, an ihr vorbei durch die Räume im Erdgeschoss des Hauses auf der
Suche nach -----------------und fand diesen schließlich tot auf dem Bauch liegend in der
Küche vor. Daraufhin eilte F3 zurück zur Angeklagten, sagte die Polizei müsse
verständigt werden und fragte sie nach der Notrufnummer in Deutschland. Da weder die
Angeklagte noch ___ diese kannten, beschloss ________, zur nächsten Tankstelle zu
fahren und von dort aus zu telefonieren, während ___ bei der Angeklagten bleiben
sollte. ________ benachrichtigte von der nächsten Tankstelle aus die Polizei. Polizei
und Notarztwagen kamen kurz nach 0.30 Uhr am Tatort an, wo der Notarzt nur noch den
Tod des -----------------feststellen konnte.
40
III.
41
Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten wie auch zum
Tatablauf beruhen auf der glaubhaften Einlassung der Angeklagten, den Aussagen der
vernommenen Zeugen, den sachverständigen Bekundungen des Dr. B sowie den
weiteren ausweislich des Protokolls der Hauptverhandlung herangezogenen
Beweismitteln. Die Angeklagte hat sich entsprechend den Feststellungen eingelassen.
Die Einlassung ist glaubhaft. Die Angeklagte hat auch für sie ungünstige Umstände
freimütig eingeräumt etwa hinsichtlich der unterlassenen Androhung des
Messereinsatzes oder hinsichtlich des kurzen Zurückweichens des Angreifers
unmittelbar vor dem Stich. Zudem wird ihre Darstellung, von deren Richtigkeit auch die
Staatsanwaltschaft im Schlussvortrag ausgegangen ist, an vielen Punkten durch andere
Beweismittel bestätigt.
42
Die Schilderung der Angeklagten zu ihrer Beziehung zu -----------------und dessen
Verhalten ihr gegenüber und anderen Personen gegenüber, ebenso wie ihre
Darstellung des eigentlichen Tatablaufes und des nachfolgenden Geschehens wurden
von den vernommenen Zeugen, soweit diese Bekundungen zu einzelnen Passagen
machen konnten, vollständig bestätigt.
43
Insbesondere die Anrufe des ______, die vom Anrufbeantworter der Angeklagten
aufgezeichnet wurden und die die Kammer in der Hauptverhandlung angehört hat,
haben das festgestellte Bild der Beziehung zwischen der Angeklagten und -----------------
für die Zeit nach der Trennung der Angeklagten von -----------------eindrucksvoll bestätigt.
Das Bild das sich danach ergibt, entspricht der Darstellung der Angeklagten und der
Schilderung der Zeugen. F4 waren eine Vielzahl von Anrufen vorhanden, in denen -------
----------der Angeklagten zum Teil unter Verwendung der immer gleichen Formulierungen
weit überwiegend gedroht und sie beschimpft hat: "Du wirst in 6 Brettern
(niederländische Umschreibung für Sarg) verschwinden, auch wenn ich nie mehr frei
komme.
44
Keiner kann Dich schützen! Ich hole Dich ab, wann ich will! Ich lasse mich nicht
aufhalten.
45
Du bist die teuerste Hure, die ich je gefickt habe!
46
Was Du auch machst, F4 hört nie auf!
47
Ich finde Dich überall!
48
Ich nehme mir frei dafür! Sieben Tage die Woche!
49
F4 hört nie auf!"
50
Lediglich ganz vereinzelt waren darunter Anrufe mit Formulierungen wie:
51
"Wir müssen reden!
52
Dann kann ich loslassen!"
53
Die Schilderung der Angeklagten dazu, wie sie das Messer gegriffen, gehalten und den
Stich ausgeführt hat, insbesondere dahin, dass dies ohne große Ausholbewegung und
ohne große Wucht geschehen sei, werden bestätigt durch die Ausführungen des
Sachverständigen Dr. B, der überzeugend dargestellt hat, dass der Stich lediglich mit
mittlerem Kraftaufwand geführt worden ist. Die Durchtrennung der 4. Rippe und der
Anschnitt der 5. Rippe sind im knorpeligen Bereich der Rippe, nahe am Ansatz am
Brustbein erfolgt, was bei Verwendung eines kräftigen Messers mit scharfer Spitze, wie
F4 hier Verwendung gefunden hat, bei einem Mann im Alter des -----------------ohne
großen Kraftaufwand durchzuführen ist, wie der Sachverständige überzeugend
ausgeführt hat. Weiterhin hat diese Beschädigung der Rippen den Schwung des
Messers nach den überzeugenden Bekundungen des Sachverständigen so weit
abgefangen, dass F4 lediglich noch zu einer 1 cm großen Eröffnung der rechten
Herzkammervorderwand gekommen ist, während die Herzkammerrückwand, die
während einzelner Phasen der Arbeit des Herzens direkt auf der
Herzkammervorderwand aufliegt, unbeschädigt geblieben ist. Daraus lässt sich
entnehmen, dass der Stich nicht mit großem Kraftaufwand geführt worden ist.
54
IV.
55
Nach dem festgestellten Sachverhalt hat die Angeklagte den Tatbestand des Totschlags
(§ 212 StGB) verwirklicht.
56
Die Angeklagte hat jedoch nicht rechtswidrig gehandelt, da ihr Handeln durch Notwehr
(§ 32 StGB) gerechtfertigt ist.
57
-----------------hatte die Bewegungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit der
Angeklagten angegriffen indem F3, nachdem F3 sie zunächst im Schlafzimmer
angeschrieen und gewürgt hatte, sie auch in der Küche geschlagen, festgehalten und
ihr gedroht hat, sie zu töten.
58
Dieser Angriff wurde nicht dadurch beendet, dass ______, als die Angeklagte das
Messer ergriffen hatte, sie los ließ und leicht mit dem Oberkörper nach hinten zurück
wich. Dies stellt lediglich ein kurzes nahezu reflexhaftes Innehalten dar, das nicht
bedeutete, dass -----------------nun von der Angeklagten endgültig abzulassen gedachte.
F4 bestand weiterhin die gegenwärtige Gefahr, dass -----------------die Angeklagte erneut
ergreifen, ihr weitere Schläge versetzen oder sie erneut würgen würde. Die Annahme, --
---------------hätte sich dadurch von weiteren Gewalttätigkeiten abhalten lassen, dass ihm
die Angeklagte ein Messer vorhielt, würde der Persönlichkeit des ________, wie sie in
früheren Drohungen und Gewalttätigkeiten immer wieder zum Ausdruck gekommen ist,
nicht gerecht. Dieser gegenwärtige Angriff durch -----------------auf die Angeklagte war
rechtswidrig.
59
Die Angeklagte hat -----------------mit dem Messer in die Brust gestochen, zumindest
vordringlich um sich gegen diesen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ihre
körperliche Unversehrtheit zu verteidigen. Dass sich in der konkreten Angriffssituation
auch die seit langem aufgestauten Ängste und Demütigungen als – untergeordnet –
motivierend ausgewirkt haben, schließt die Kammer nicht aus.
60
Der Stich mit dem Messer in den Brustbereich des -----------------war auch erforderlich. F3
war geeignet, den Angriff und die von dem Angriff des -----------------ausgehende Gefahr
für die körperliche Unversehrtheit der Angeklagten endgültig zu beenden. Ausgehend
61
von der konkreten Kampflage, die bestimmt war durch die infolge des Alkoholkonsums
noch gesteigerte Aggressivität des ______, dessen Gewaltbereitschaft und die deutliche
körperliche Überlegenheit im Verhältnis zur Angeklagten war die vorgenommene
Verteidigungshandlung auch nach Art und Ausmaß erforderlich, um den Angriff
endgültig erfolgreich zu beenden. Hätte die Angeklagte lediglich mit dem Messer
gedroht oder aber -----------------eine harmlosere Verletzung mit dem Messer beigebracht,
wäre F4 zu einer weiteren Eskalation der Situation und sich noch weiter steigernder
Aggression des -----------------gekommen. Die Angeklagte, die dem größeren und
kräftigeren ----------------- körperlich deutlich unterlegen war, hätte dann keine Möglichkeit
mehr gehabt, einen Angriff des -----------------erfolgversprechend endgültig abzuwehren.
Die Verteidigungshandlung der Angeklagten war auch geboten. Die Angeklagte war
nicht gehalten, einen für -----------------weniger gefährlichen (und für sie gleichzeitig
weniger erfolgversprechenden) X-Weg der Beendigung des Angriffs zu wählen. Die
Verteidigung durch die Angeklagte in der konkret durchgeführten Form stellt sich nicht
als rechtsmissbräuchlich dar. Der Angriff des -----------------richtete sich gegen die
körperliche Unversehrtheit der Angeklagten und stellte keinen bagatellhaften Angriff dar.
Die Angeklagte hatte den Angriff des -----------------nicht vorwerfbar provoziert oder
mitverursacht. Allein daraus, dass -----------------die Angeklagte durch monatelange
Verfolgung und Bedrohung dazu gebracht hatte, mit ihm wieder zusammen zu leben,
begründet kein Näheverhältnis, aus dem heraus die Angeklagte zur Duldung solcher
Angriffe hätte verpflichtet sein können. -----------------hatte zwar Alkohol konsumiert,
jedoch nicht in einem Ausmaß, dass seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt
gewesen wäre. Eine BAK von 1,36 Promille ist bei einem alkoholgewohnten Menschen
nicht geeignet, dessen Steuerungsfähigkeit in einem Ausmaß zu beeinflussen, die zu
begründen geeignet wäre, das bei der Verteidigung gegen Angriffe, die von diesem
Menschen ausgehen, eine Notwehreinschränkung vorgenommen werden müsste.
62
Die Angeklagte war daher aus Rechtsgründen frei zu sprechen.
63
V.
64
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 464, 467 Abs. 1 StPO.
65
Die Angeklagte ist für die Untersuchungshaft, die sie in der Zeit vom 26.08.2005 bis zum
30.03.2006 erlitten hat, gem. §§ 2 Abs. 1, 7, 8 StrEG zu entschädigen.
66