Urteil des LG Hagen vom 23.05.2008

LG Hagen: vollstreckung, sicherheit, datum

Landgericht Hagen, 8 O 215/06
Datum:
23.05.2008
Gericht:
Landgericht Hagen
Spruchkörper:
8.ZK
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 215/06
Tenor:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleis-
tung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es
sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-
cher Höhe.
(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)
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