Urteil des LG Düsseldorf vom 14.04.1998
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Landgericht Düsseldorf, 19T97_98
Datum:
14.04.1998
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19T97_98
Tenor:
Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 2. März 1998 gegen den
Beschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 6. Februar 1998 wird
zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten
auferlegt.
Dar Beschwerdewert wird auf 500,-- DM festgesetzt.
G r ü
1
Die sofortige Beschwerde des Beklagten ist zulässig (§ 793 Abs. 1 ZPO), insbesondere
binnen der 2-Wochen-Frist des § 577 Abs. 2 ZPO eingelegt, hat jedoch in der Sache
keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss zu Recht auf
Antrag der Klägerin die Ersatzvornahmevollstreckung gemäß § 887 ZPO
ausgesprochen.
2
Die Voraussetzungen der Vollstreckung einer vertretbaren Handlung gemäß § 887
ZPO, zu deren Vornahme der Beklagte durch Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom
04.02.1997 verurteilt worden ist, liegen vor. Dies hat das Amtsgericht in dem
angefochtenen Beschluss zu Recht festgestellt. Insbesondere hat der Beklagte seine
Verpflichtung, die Hecke auf eine Höhe von maximal 2 m zu beschneiden, nicht erfüllt
.
Die Messung der zulässigen Höhe hat von der Stelle aus zu erfolgen, wo die Hecke aus
dem Erdboden austritt, und nicht etwa von einem ggf. anderen Niveau des
Nachbargrundstücks aus. Zwar ist diese Höhenmessart im Gesetz nicht
festgeschrieben. Jedoch ergibt sich aus § 46 des Nordrhein-westfälischen
Nachbarrechtsgesetzes, dass die Abstandsmessungen zur Grundstücksgrenze stets am
Erdboden dort erfolgen müssen, wo der Stamm aus der Erde austritt. Nichts anderes
kann für die Höhenbestimmung gelten. Die Anlehnung der Höhenbestimmung an § 46
MW Nachbarschaftsgesetz gebietet schon die
vorliegende Fall zeigt, dass bei Hanggrundstücken, Anschüttungen oder aus sonstigen
Gründen unterschiedlichem Höhenniveau auf dem Nachbargrundstück kein sonst kein
fester Messpunkt zur Verfügung stände.
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Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.
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