Urteil des LG Düsseldorf vom 15.02.2002

LG Düsseldorf: datum

Landgericht Düsseldorf, 1 O 564/00
Datum:
15.02.2002
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
1 O 564/00
Tenor:
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger DM 363.780,71 (= €
185.998,12) nebst 12 % Zinsen hierauf seit dem 03.12.1999 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand und Entscheidungsgründe sh. Teilversäumnisurteil vom 27.3.2002
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