Urteil des LG Düsseldorf vom 30.06.1989

LG Düsseldorf (kläger, sicherheitsleistung, aufzug, mutter, höhe, stand, sicherheit, vorläufig, schuldner, entstehen)

Landgericht Düsseldorf, 11 O 590/88
Datum:
30.06.1989
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 590/88
Tenor:
für Recht erkannt:
1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 1.000,-- DM nebst 4
% Zinsen seit dem 9.6.1989 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, daß die Beklag-ten zu 1) und 2) als
Gesamt¬schuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materiellen
Schäden, die aus dem Vorfall vom 19.12.1985 in der Verkaufsstätte
Düsseldorf der Beklagten zu 1), X, künftig entstehen, zu ersetzen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1) vorab 150,--
DM. Die üb-rigen Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten zu 1)
und 2) als Gesamtschuldner auferlegt.
4. Das Urteil ist gegen die Beklagte zu 1) gegen Sicherheitsleistung von
2.000,-- DM, gegen die Beklagte zu 2) ohne Sicherheitsleistung vorläufig
vollstreckbar. Die Beklagte zu 2) darf die Voll¬streckung des Klägers
durch Sicherheitsleistung von 950,-- DM abwenden, wenn nicht der
Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet
Tatbestand ;
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Am 19.12.1985 befand sich der Kläger mit seiner Mutter und der Beklagten zu 2) in der
Teppichabteilung der Beklagten zu 1) in der X in Düsseldorf. Dort ist ein sogenannter
"Teppich-Paternoster" installiert, mit dem die Teppiche umgelagert werden, und der sich
auf Knopfdruck nach oben oder unten bewegt. Der Kläger stand mit der Beklagten zu 2)
bei dem Teppich-Aufzug, während die Mutter Kaufgespräche führte. In dem Moment, als
der Kläger unbemerkt seine linke Hand in den Mechanismus des Paternoster steckte,
betätigte die Beklagte zu 2) einen Knopf des Aufzuges, worauf sich der Aufzug nach
unten in Bewegung setzte. Als der Kläger anfing zu schreien, betätigte die Beklagte zu
2) den Knopf des Aufzuges noch mal. Dabei wurde die linke Hand des Klägers
gequetscht. Das Endglied des vierten Fingers der linken Hand mußte amputiert werden,
das
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