Urteil des LG Bonn vom 15.12.2005

LG Bonn: recht am eigenen bild, vermieter, auskunft, terrasse, gerichtsakte, persönlichkeitsrecht, datum

Landgericht Bonn, 6 S 235/05
Datum:
15.12.2005
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 235/05
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 8 C 209/05
Schlagworte:
allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Auskunft
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:
1.
Das heimliche Herstellen von Fotos eines Mieters auf dessen gemieteter
Terrasse, das Weitergeben dieser Fotos, die Entgegennahme dieser
Fotos durch den Vermieter und die Verwendung dieser Fotos durch
Einreichung bei Gericht in einem Rechtsstreit zwischen Vermieter und
Mieter verletzen das allgemeine Persönlichkeítsrecht des Mieters und
dessen Recht am eigenen Bild.
2.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter Auskunft darüber zu erteilen,
von wem er die Fotos erhalten hat.
Tenor:
Das am 29.09.2005 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts Bonn - 8 C
209/05 - wird hinsichtlich dessen Urteilsausspruch zu Ziffer 2) des
Teilurteilstenors abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen,
wer die vier zur Gerichtsakte gereichten Lichtbilder, die die Klägerin und
den Zeugen T auf der Terrasse der Klägerin abbilden, der Beklagten zur
Kenntnis gebracht hat.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteils ist vorläufig vollstreckbar.