Urteil des LG Bochum vom 30.11.2005
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Landgericht Bochum, 13 O 147/05
Datum:
30.11.2005
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 O 147/05
Tenor:
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der
Zuwiderhand-lung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00
Euro und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer
Ersatzordnungshaft oder Ord-nungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Ver-
braucher auf der Auktionsplattform eBay zur Abgabe von Angeboten auf-
zufordern, wenn auf das Widerrufsrecht nur auf die Weise hingewiesen
wird, dass auf die „Mich-Seite“ unter der Rubrik „Angaben zum
Verkäufer“ geklickt werden muss, damit der Käufer von seinem
Widerrufsrecht er-fährt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,-- € festgesetzt.