Urteil des LG Bochum vom 03.09.2010

LG Bochum (wert, verkehr, haft, datum)

Landgericht Bochum, I-12 O 167/10
Datum:
03.09.2010
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-12 O 167/10
Tenor:
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der
Zuwider-handlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00
Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer
Ersatzordnungs-haft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei
Fernabsatzver-trägen über Auspuffe mit privaten Endverbrauchern mit
nachfolgendem Hin-weis zu werben:
MIT 24 MONATEN GARANTTIE!!!
wie auf dem Onlinemarktplatz d bei den Artikeln mit den Artikelnummern
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Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 € festgesetzt.