Urteil des LG Bochum vom 01.04.2008

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Landgericht Bochum, 1 O 9/05
Datum:
01.04.2008
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 O 9/05
Tenor:
1. wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Abschluss eines
Vergleichs folgenden Inhalts gem. § 278 Abs. 6 ZPO beendet worden ist:
1. Die Beklagte verpflichtet sich, den Klägerinnen zu 1., 3., 4. und 5. auf
den für diese geführten Darlehenskonten mit Wertstellung zum Tag der
Zustellung des Beschlusses gem. § 278 Abs. 6 ZPO die folgenden
Gutschriften zu erteilen:
a) auf den für die Klägerin zu 1. (M) geführten Darlehenskonten eine
Gutschrift in Höhe von 23.149,59 €,
b) auf den für die Klägerin zu 3. (C) geführten Darlehenskonten eine
Gutschrift in Höhe von 21.065,62 €,
c) auf den für die Klägerin zu 4. (T) geführten Darlehenskonten eine
Gutschrift in Höhe von 23.366,62 €,
d) auf den für die Klägerin zu 5. (H) geführten Darlehenskonten eine
Gutschrift in Höhe von 11.592,99 €.
2. Die Klägerinnen zu 1., 3., 4. und 5. erkennen hiermit ihre Verpflichtung
an, die nach den vorgenannten Gutschriften verbleibende
Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Beklagten wie im jeweiligen
Darlehensvertrag vereinbart zu verzinsen und zu tilgen. Soweit beim
Abschluss des Darlehensvertrages und/oder bei Bestellung der
Sicherheiten zugunsten der Beklagten für die Klägerinnen zu 1., 3., 4.
oder 5. Vertreter tätig wurden, werden die vom jeweiligen Vertreter
abgegebenen Erklärungen durch die jeweilige Vertretene hiermit
umfassend genehmigt. Alle etwaigen Einwendungen gegen die
Wirksamkeit der Darlehensverträge werden endgültig fallengelassen.
Alle etwaigen Ansprüche der Klägerinnen zu 1., 3., 4. und 5. gegen die
Beklagte aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss des
Darlehensvertrages und/oder des Kaufvertrages über die finanzierte
Wohnung sind mit Buchung der Gutschrift gem. Ziffer 1. endgültig
erledigt.
3. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Beklagten
zu 25 % und die Klägerinnen zu 1., 3., 4. und 5. als Gesamtschuldner zu
75 %.