Urteil des FG Hamburg vom 23.09.2013

FG Hamburg: drucker, chip, unternehmen, daten, gleichstellung, hamburger, tarifierung

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Tarifrecht: Tarifierung von Druckerpatronen mit Chip und mechanischen Teilen einer
Tintenpumpe
Eine Tintenkartusche, die zum Einsatz in einem Drucker bestimmt ist, in die kein Druckkopf integriert ist
und die über einen Chip verfügt, mit dem Daten im Zusammenhang mit der in der Kartusche befindlichen
Tinte an die im Drucker befindliche Steuereinheit übermittelt werden, um die Druckqualität zu optimieren,
und die darüber hinaus noch mechanische Teile zum Pumpen der Tinte beinhaltet, ist in Anwendung der
Allgemeinen Vorschrift 3 b als Tinte in die Unterposition 3215 9000 90 und nicht als Teil für einen Drucker
in die Unterposition 8443 9990 einzureihen.
NZB, Az.: VII B 202/13
FG Hamburg 4. Senat, Urteil vom 23.09.2013, 4 K 162/12
Allgemein ZK
Gründe
(Überlassen von Datev)
Dazu Berichtigungsbeschluss:
4 K 162/12 vom 31.10.2013