Urteil des EuG vom 09.03.2017

Geistiges Eigentum, Verfahrensordnung, Beschwerdekammer, Klagerücknahme

Vorläufige Fassung
BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS
9. März 2017(
*
)
„Streichung“
In der Rechtssache T-896/16
Puma SE
Klägerin,
gegen
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Beklagter,
andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin im Verfahren vor dem Gericht:
Senator GmbH & Co. KGaA,
betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Oktober 2016 (Sache R 70/2016-4) zu einem
Widerspruchsverfahren zwischen Senator GmbH & Co. KGaA und Puma SE.
Mit Schreiben, das am 20. Januar 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin dem Gericht gemäß Art. 125 der
Verfahrensordnung des Gerichts mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknimmt. Sie hat keinen Kostenantrag gestellt.
Mit Schreiben, das am 26. Januar 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Beklagte mitgeteilt, dass er keine Stellungnahme zur
Klagerücknahme abgeben möchte, und hat gemäß Art. 136 Abs. 1 der Verfahrensordnung beantragt, der Klägerin die Kosten aufzuerlegen.
Mit Schreiben, das am 2. Februar 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Streithelferin mitgeteilt, dass sie die Klagerücknahme
akzeptiert hat und hat beantragt, die Klägerin zur Tragung der Kosten zu verurteilen.
Nach Art. 136 Abs. 1 der Verfahrensordnung wird eine Partei, die die Klage oder einen Antrag zurücknimmt, zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn
die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zu der Rücknahme beantragt.
Daher ist die Rechtssache im Register zu streichen, und der Klägerin sind ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten und der Streithelferin
aufzuerlegen.
Aus diesen Gründen hat
DER PRÄSIDENT DES GERICHTS
beschlossen:
1. Die Rechtssache T‑896/16 wird im Register des Gerichts gestrichen.
2. Puma SE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der
Senator GmbH & Co. KGaA.
Luxemburg, den 9. März 2017
Der Kanzler Der Präsident
E. Coulon M. Jaeger
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Verfahrenssprache: Deutsch.