Urteil des EuG vom 19.09.2001

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URTEIL DES GERICHTS (Zweite Kammer)
19. September 2001
„Gemeinschaftsmarke - Form eines Waschmittels oder Geschirrspülmittels - Dreidimensionale Marke -
Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
In der Rechtssache T-120/00
Procter & Gamble Company
Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. van Nispen und G. Kuipers, Zustellungsanschrift in Luxemburg,
Klägerin,
gegen
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM),
A. von Mühlendahl, D. Schennen und C. Røhl Søberg, als Bevollmächtigte,
Beklagter,
betreffend eine Klage gegen die der Klägerin am 3. März 2000 zugestellte Entscheidung der Ersten
Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29.
Februar 2000 (Sache R 520/1999-1)
erlässt
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Zweite Kammer)
unter Mitwirkung des Präsidenten A. W. H. Meij sowie der Richter A. Potocki und J. Pirrung,
Kanzler: D. Christensen, Verwaltungsrätin
aufgrund der am 3. Mai 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschrift,
aufgrund der am 28. Juli 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klagebeantwortung,
auf die mündliche Verhandlung vom 5. April 2001,
folgendes
Urtei
1.
[...]
Aus diesen Gründen
hat
DAS GERICHT (Zweite Kammer)
für Recht erkannt und entschieden:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Meij
Potocki
Pirrung
Verkündet in öffentlicher Sitzung in Luxemburg am 19. September 2001.
Der Kanzler
Der Präsident
H. Jung
A. W. H. Meij
Verfahrenssprache: Englisch.
Der Sachverhalt, das Vorbringen der Parteien und die Gründe des vorliegenden Urteils sind mit denen
des Urteils vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-118/00 (Procter & Gamble/HABM, Slg. 2001, II-
0000; quadratische Tablette mit einer weißen, mit grünen Sprenkeln versehenen und einer weißen Schicht)
identisch oder ihnen ähnlich. Die einzigen Abweichungen gegenüber diesem Urteil ergeben sich aus dem
äußeren Erscheinungsbild der dreidimensionalen Marken, deren Eintragung beantragt wurde, hier: Form
einer quadratischen Tablette mit blauen Sprenkeln.