Urteil des BVerwG vom 25.01.2010

Urteil vom 25.01.2010

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 7 A 1.10
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 25. Januar 2010
durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper
als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich
der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € fest-
gesetzt.
G r ü n d e :
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 12. Januar 2010 zurückgenom-
men. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die
Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.
Schipper
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