Urteil des BVerwG vom 07.05.2003

Rücknahme

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 6 PB 3.03
OVG 1 A 1148/00.PVL
In der Personalvertretungssache
wird das Verfahren eingestellt.
- 2 –
G r ü n d e :
Mit Schreiben vom 22. April 2003 hat der Beteiligte zu 1 die
gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss
des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
- Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - 30. Januar
2003 eingelegte Beschwerde zurückgenommen.
Gemäß § 79 des Personalvertretungsgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
in Verbindung mit der auf die Rücknahme der Nichtzulassungsbe-
schwerde entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 94 Abs. 3
Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ist daher das
Beschwerdeverfahren durch den Vorsitzenden einzustellen.
Leipzig, den 7. Mai 2003
Der Vorsitzende des 6. Senats
des Bundesverwaltungsgerichts
Bardenhewer