Urteil des BVerwG vom 16.01.2003
Rücknahme
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 6 PB 16.02
VGH PL 15 S 1416/02
In der Personalvertretungssache
wird das Beschwerdeverfahren eingestellt.
- 2 –
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10. Januar 2003 hat der Beschwerdeführer
die gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Be-
schluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
- Fachsenat für Personalvertretungssachen - vom 19. November
2002 eingelegte Beschwerde zurückgenommen. Gemäß § 86 Abs. 2
des Personalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg
in Verbindung mit der auf die Rücknahme der Nichtzulassungsbe-
schwerde entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 94 Abs. 3
Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ist daher das Beschwerdever-
fahren durch den Vorsitzenden einzustellen.
Leipzig, den 16. Januar 2003
Bardenhewer
Der Vorsitzende des 6. Senats
des Bundesverwaltungsgerichts