Urteil des BVerwG vom 24.09.2002

Niedersachsen, Rücknahme

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BESCHLUSS
BVerwG 6 PB 10.02
OVG 18 LP 1120/01
In der Personalvertretungssache
wird das Beschwerdeverfahren eingestellt.
- 2 -
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 4. September 2002 hat die Beteiligte zu 1
die gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Be-
schluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts
- Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen des Landes
Niedersachsen - vom 5. Juni 2002 eingelegte Beschwerde zurück-
genommen. Gemäß § 83 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes
für das Land Niedersachsen in Verbindung mit der auf die Rück-
nahme der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwendenden
Vorschrift des § 94 Abs. 3 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes
war daher das Beschwerdeverfahren durch den Vorsitzenden ein-
zustellen.
Leipzig, den 24. September 2002
Hahn
(Richter am Bundesverwaltungsgericht)
als Vorsitzender