Urteil des BVerwG vom 10.03.2003

Rücknahme

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 6 PB 1.03
OVG 1 A 603/98.PVL
In der Personalvertretungssache
wird das Verfahren eingestellt.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26. Februar 2003 hat der Antragsteller die
gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss
des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
- Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen – vom 18. De-
zember 2002 eingelegte Beschwerde zurückgenommen.
- 2 –
Gemäß § 79 des Personalvertretungsgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen – Landespersonalvertretungsgesetz – LPVG –
in Verbindung mit der auf die Rücknahme der Nichtzulassungsbe-
schwerde entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 94 Abs. 3
Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ist daher das
Beschwerdeverfahren durch den Vorsitzenden einzustellen.
Leipzig, den 10. März 2003
Hahn
(Richter am Bundesverwaltungsgericht)
als Vorsitzender