Urteil des BVerwG vom 17.08.2006

Urteil vom 17.08.2006

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 6 B 65.06
OVG 1 L 59.06
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. August 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hahn
und Dr. Graulich
beschlossen:
Die Gegenvorstellung der Antragstellerin gegen den Be-
schluss des Senats vom 8. August 2006 wird zurückge-
wiesen.
G r ü n d e :
Die Gegenvorstellung, ihre Zulässigkeit unterstellt, bleibt ohne Erfolg, weil sie
keine Gesichtspunkte aufzeigt, die der Senat bei seiner Entscheidung nicht be-
reits berücksichtigt hat.
Dr. Bardenhewer Dr. Hahn Dr. Graulich
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