Urteil des BVerwG vom 30.01.2008

Unrichtigkeit

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 6 B 37.07
VG 15 K 3700/06
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. Januar 2008
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht
Büge und Dr. Graulich
beschlossen:
Der Beschluss des 6. Senats des Bundesverwaltungs-
gerichts vom 13. Dezember 2007 wird wegen offenbarer
Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Satz 3 des Tenors des Beschlusses lautet:
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwer-
deverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
G r ü n d e :
Der Beschluss enthält im Tenor eine offenbare Unrichtigkeit. Der Fehler ist im
Beschlusswege zu berichtigen (§§ 118, 122 Abs. 1 VwGO). Den Beteiligten ist
mit Schreiben vom 14. Januar 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme über die
beabsichtigte Berichtigung gegeben worden. Bedenken dagegen wurden nicht
äußert.
Dr. Bardenhewer Büge Dr. Graulich
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