Urteil des BVerwG vom 23.05.2007

Urteil vom 23.05.2007

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 6 B 22.07
OVG 14 A 3464/04
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 23. Mai 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hahn
und Dr. Graulich
beschlossen:
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Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht er-
stattet.
G r ü n d e :
Die Klägerin hat ihre „Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit“ gegen
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 17. Januar 2007 mit Schriftsatz vom 18. Mai 2007 zurückgenommen. Das
Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141
Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 68 Abs. 3 GKG.
Dr. Bardenhewer Dr. Hahn Dr. Graulich
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