Urteil des BVerwG vom 05.04.2007

Hund, Zahlungsaufforderung

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 5 PKH 2.07 (5 C 38.06)
VGH 11 B 03.609
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 5. April 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Hund
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt und Dr. Brunn
beschlossen:
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Der Klägerin wird für das Revisionsverfahren Prozesskos-
tenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ..., ..., beigeordnet.
Die Klägerin hat Monatsraten von 200 € an die zuständige
Gerichtskasse zu zahlen (§ 115 Abs. 1 i.V.m. § 120 ZPO).
Die Klägerin hat mit der Zahlung der Raten nach Gel-
tendmachung des Anspruchs ihres Rechtsanwalts auf
Gebühren und auf Ersatz seiner entstandenen Auslagen
bzw. mit Fälligkeit der Gerichtskosten zu beginnen. Der
Klägerin wird dann eine gesonderte Zahlungsaufforderung
durch die Geschäftsstelle zugehen.
G r ü n d e :
Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiord-
nung eines Rechtsanwalts liegen vor (§ 116 VwGO i.V.m. §§ 115, 119 Abs. 1
und §§ 120 f. ZPO). Nach den vorgelegten Bescheinigungen zum Einkommen
und zu den monatlichen Ausgaben verbleibt für die Klägerin ein einzusetzendes
monatliches Einkommen von 520 €. Bei dieser Höhe sind - wie mit Schreiben
vom 22. Februar 2007 mitgeteilt - monatliche Raten von 200 € aufzubringen
(§ 115 Abs. 1 ZPO).
Hund Schmidt Dr. Brunn
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