Urteil des BVerwG vom 22.11.2005

Rente, Vergleich, Beendigung

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 5 C 21.04
OVG 4 LB 522/02
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 22. November 2005
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. S ä c k e r und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht S c h m i d t und Dr. R o t h k e g e l
beschlossen:
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Zur gütlichen Beendigung dieses Rechtsstreits wird den Partei-
en folgender Vergleich vorgeschlagen:
Der Kläger zahlt an die Beklagte 1 273 € in zehn Raten zu
127,30 € beginnend mit dem 1. Februar 2006. Die Beklagte
trägt die Heimkosten für September bis einschließlich Novem-
ber 1998 im Übrigen unter Anrechnung der EU-Rente des
Klägers für diese Zeit. Für die Kosten des gerichtskostenfreien
Verfahrens erster und zweiter Instanz bleibt es bei der Kosten-
entscheidung der Vorinstanz. Die Kosten des gerichtskosten-
freien Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Dr. Säcker Schmidt Dr. Rothkegel