Urteil des BVerwG vom 28.04.2006

Vergleich, Beendigung

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 5 C 13.05
VGH 12 B 01.1916
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 28. April 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Säcker und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt und Dr. Rothkegel
beschlossen:
Zur gütlichen Beendigung dieses Rechtsstreits wird den
Beteiligten folgender Vergleich vorgeschlagen:
Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin über die
geleisteten Abschläge hinaus 45 000 € zu zahlen.
Weitere Verpflichtungen aus der Heimunterbringung der
Frau K. bestehen zwischen den Beteiligten nicht. Die
Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die
Beteiligten je zur Hälfte.
Dr. Säcker Schmidt Dr. Rothkegel