Urteil des BVerwG vom 17.04.2007

Urteil vom 17.04.2007

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 5 B 127.07
OVG 4 LA 445/06
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. April 2007
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt, Dr. Franke und
Dr. Brunn
beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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G r ü n d e :
Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Beschlüsse des Niedersächsi-
schen Oberverwaltungsgerichts vom 1. März 2007 zurückgenommen. Das Be-
schwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141
Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren für
das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.
Schmidt Dr. Franke Dr. Brunn
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