Urteil des BVerwG vom 11.11.2003

Gesellschaftsvertrag

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 4 B 72.03
VGH 5 S 2751/01
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 11. November 2003
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a und Dr. J a n n a s c h
beschlossen:
Der Beiladungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg
vom 26. Juni 2000 wird aufgehoben.
Die … - Prozessbevollmächtigte: … -, wird gemäß § 65 Abs. 2
VwGO beigeladen, weil die Entscheidung ihr und den übrigen
Beteiligten gegenüber nur einheitlich ergehen kann. Aus dem
Gesellschaftsvertrag vom 8. März 2000 und der Vereinbarung
vom 25. August 2000 ergibt sich, dass sie Rechtsnachfolgerin
der Grundstücksgemeinschaft … ist, der die angegriffene Bau-
genehmigung erteilt wurde.
Paetow Halama Jannasch