Urteil des BVerwG vom 22.06.2007

Urteil vom 22.06.2007

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 4 A 5.07
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 22. Juni 2007
durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp
als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 100 000 € fest-
gesetzt.
G r ü n d e :
Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 21. Juni 2007 zurückgenommen.
Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestset-
zung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.
Dr. Philipp
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