Urteil des BVerwG vom 05.07.2005

Urteil vom 05.07.2005

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 4 A 1019.04
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 5. Juli 2005
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a und G a t z
beschlossen:
Das Verfahren wird gemäß § 93a Abs. 1 VwGO ausgesetzt.
G r ü n d e :
In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflug-
hafens Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004 sind knapp 4000 Klagen beim Bun-
desverwaltungsgericht erhoben worden, die in rund sechzig Verfahren mit jeweils
eigenem Aktenzeichen zusammengefasst sind. Aus Gründen der Vereinfachung und
Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren im Sinne von § 93a VwGO durchge-
führt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom
28. April 2005 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2
VwGO).
Das vorliegende Verfahren eignet sich nicht als Musterverfahren und ist deshalb
gemäß § 93a Abs. 1 Satz 1 VwGO auszusetzen. Die Verfahrensbeteiligten haben
Einwendungen hiergegen nicht erhoben.
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Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO).
Dr. Paetow Halama Gatz