Urteil des BVerwG vom 23.01.2007

Urteil vom 23.01.2007

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 4 A 1005.07 (4 A 1047.06)
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 23. Januar 2007
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn
als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich
der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 € fest-
gesetzt.
G r ü n d e :
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 14. November 2006 - bei Ge-
richt eingegangen am 17. Januar 2007 - zurückgenommen. Das Verfahren ist
deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die
Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.
Prof. Dr. Rojahn
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