Urteil des BVerwG vom 13.03.2007

Geschäftsführer

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 4 A 1003.07
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 13. März 2007
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Die ..., vertreten durch die Geschäftsführer, ..., .., sowie
die ..., vertreten durch den Vorstand, ..., ... und die ..., ver-
treten durch den Vorstand, ..., ..., werden gemäß § 65
Abs. 2 VwGO beigeladen, weil die Entscheidung ihnen
und den übrigen Beteiligten gegenüber nur einheitlich er-
gehen kann.
Prof. Dr. Rojahn