Urteil des BVerwG vom 17.02.2005

Urteil vom 17.02.2005

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 4 A 1002.05
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. Februar 2005
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a
als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 € festgesetzt.
- 2 -
G r ü n d e :
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 9. Februar 2005 zurückgenommen.
Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung be-
ruht auf § 52 Abs. 1 GKG.
Halama