Urteil des BVerwG vom 07.05.2007

Aussetzung

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 3 PKH 8.07 (3 B 36.07)
VGH 11 ZB 05.1872
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 7. Mai 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Liebler und Prof. Dr. Rennert
beschlossen:
Der Antrag der Klägerinnen zu 3 bis 5, ihnen für eine „Be-
schwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit“ gegen den
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom
28. März 2007 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird ab-
gelehnt.
G r ü n d e :
Den Klägerinnen zu 3 bis 5 kann Prozesskostenhilfe für eine „Beschwerde we-
gen greifbarer Gesetzwidrigkeit“ nicht bewilligt werden, weil das beabsichtigte
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
vom 28. März 2007 - 11 ZB 05.1872 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg
bietet und aussichtslos erscheint (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 121 Abs. 1 ZPO;
§ 173 VwGO i.V.m. § 78b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Mit diesem Beschluss hat der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof die beantragte Aussetzung des Verfahrens
auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
Regensburg vom 30. Mai 2005 bezüglich Klageantrag 2 und Klageantrag 1,
soweit er sich auf die mit dem Klageantrag 2 geltend gemachten Ansprüche
bezieht, abgelehnt, ebenso den Antrag auf Zulassung der Berufung.
Das von den Klägerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs
beabsichtigte Rechtsmittel wäre unzulässig, weil die Entscheidung des Verwal-
tungsgerichtshofs von Gesetzes wegen unanfechtbar ist (vgl. § 152 Abs. 1
VwGO). Über die abschließende gesetzliche Regelung des Instanzenzuges
hinaus ist für eine Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts selbst in Fällen
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einer angeblich „greifbaren Gesetzeswidrigkeit“ der angegriffenen Entscheidung
kein Raum. Dies ist in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge-
richts geklärt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 6 B 28.02 und
6 B 29.02 - Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14 und vom 9. Februar 2005
- BVerwG 1 VR 3.05 - Buchholz a.a.O. Nr. 15).
Kley Liebler Prof. Dr. Rennert