Urteil des BVerwG vom 31.07.2006

Aussichtslosigkeit

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 3 PKH 18.06
VGH 9 S 2343/04
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 31. Juli 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick und Dr. Dette
beschlossen:
- 2 -
Der Antrag des Klägers, ihm nunmehr Prozesskostenhilfe
für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand im Hinblick auf die Beschwerde gegen die Nichtzu-
lassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichts-
hofs Baden-Württemberg vom 25. Oktober 2005 zu bewil-
ligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird aus den
Gründen des Beschlusses des Senats vom 20. Juni 2006
(3 PKH 13.06) abgelehnt; dort ist die Aussichtslosigkeit
eines solchen Antrags bereits ausdrücklich festgestellt
worden (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
Kley van Schewick Dr. Dette