Urteil des BVerwG vom 18.04.2006

Urteil vom 18.04.2006

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 3 PKH 10.06
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. April 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick und Liebler
beschlossen:
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Pro-
zesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
- 2 -
G r ü n d e :
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss erfolglos bleiben, weil
das Bundesverwaltungsgericht für die in Aussicht genommene Klage unzu-
ständig ist. Hierauf ist der Antragsteller bereits mehrfach hingewiesen worden.
Kley van Schewick Liebler
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