Urteil des BVerwG vom 05.10.2010

Wiederaufnahme, Beigeladener

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 3 C 29.10 (3 C 33.09)
OVG 10 LB 356/08
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 5. Oktober 2010
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und die
Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert und Dr. Wysk
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6 145,70 €
festgesetzt.
G r ü n d e :
Der Wiederaufnahmekläger - Beigeladener des Vorprozesses - beantragte mit
Schriftsatz vom 10. September 2010 die Wiederaufnahme des mit Urteil des
Senats vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 33.09 - rechtskräftig abgeschlossenen
Rechtsstreits. Mit Schriftsatz vom 29. September 2010 hat er die Wiederauf-
nahmeklage zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb einzustellen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO.
Kley
Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert
Dr. Wysk
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