Urteil des BVerwG vom 31.05.2002

Überprüfung, Approbation, Prozessrecht, Entziehen

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BESCHLUSS
BVerwG 3 B 78.02
OVG 1 A 257/00 Z
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 31. Mai 2002
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Prof. Dr. D r i e h a u s sowie die Richter am Bundes-
verwaltungsgericht van S c h e w i c k und
Dr. B r u n n
beschlossen:
Die Rechtsmittel des Klägers gegen den Be-
schluss des Oberverwaltungsgerichts für das
Land Brandenburg vom 30. November 2001 und ge-
gen das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus
vom 31. August 2000 werden verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittel-
(Beschwerde-)Verfahrens, für das Gerichtskosten
nicht erhoben werden.
- 2 -
G r ü n d e :
Die vom Kläger eingelegten und trotz mehrfacher Belehrung auf-
rechterhaltenen Rechtsmittel gegen den Beschluss des Oberver-
waltungsgerichts Frankfurt/Oder und das Urteil des Verwal-
tungsgerichts Cottbus sind - wie immer man sie qualifiziert -
unzulässig. In der Sache erstrebt der Kläger eine inhaltliche
Überprüfung der genannten Entscheidungen. Das ergibt sich aus
seiner "Frage, ob Frau K. vom Landesamt berechtigt war, mir
die Approbation zu entziehen". Für eine solche Überprüfung
durch das Bundesverwaltungsgericht ist nach der Verwaltungsge-
richtsordnung jedoch kein Raum. Der Rechtsstreit über das Ru-
hen der Approbation des Klägers - eine Entziehung ist nicht
erfolgt - ist rechtskräftig abgeschlossen. Gegen das klageab-
weisende erstinstanzliche Urteil war nach § 124 Abs. 1 VwGO
nur der Antrag auf Zulassung der Berufung gegeben. Der Be-
schluss des Oberverwaltungsgerichts, mit dem die Zulassung ab-
gelehnt worden ist, ist nach § 152 Abs. 1 VwGO nicht mit der
Beschwerde anfechtbar. Einen "Antrag auf Revision einer
Rechtsbeugung" seitens des Verwaltungsgerichts bzw. des dorti-
gen Kammervorsitzenden an das Bundesverwaltungsgericht kennt
das Prozessrecht nicht.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO und § 8
Abs. 1 Satz 3 GKG.
Prof. Dr. Driehaus van Schewick Dr. Brunn