Urteil des BVerwG vom 02.06.2010

Verfahrensmangel, Rüge

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 3 B 70.09 (3 PKH 11.09)
VG 3 K 1423/07
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 2. Juni 2010
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Liebler und Dr. Wysk
beschlossen:
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Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung
der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts
Chemnitz vom 26. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwer-
deverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Der Senat hat bereits im Beschluss vom 29. März 2010 (BVerwG 3 PKH 11.09)
im Rahmen der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das vorliegende Be-
schwerdeverfahren im Einzelnen ausgeführt, dass und warum die von der Klä-
gerin behaupteten Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO
nicht vorliegen. Auf die Beschlussgründe wird Bezug genommen; sie haben
auch unter Berücksichtigung des ergänzenden Schriftsatzes der Klägerin vom
20. Mai 2010 Bestand.
Soweit die Klägerin ergänzend geltend macht, sie sei in ihrer Beschwerdebe-
gründung entgegen der Auffassung des Senats hinreichend auf die vom Ver-
waltungsgericht bewerteten Einkommensverhältnisse vor und nach ihrer Fest-
anstellung bei den Städtischen Theatern Leipzig eingegangen, ist zu bekräfti-
gen, dass die Beschwerdegründe insofern keinen Verfahrensmangel ergeben.
Die Klägerin macht damit der Sache nach geltend, das Verwaltungsgericht ha-
be die Einkommensverhältnisse falsch bewertet. Mit einer derartigen - auf das
materielle Recht zielenden - Rüge unrichtiger Tatsachen- und Beweiswürdigung
bzw. falscher Rechtsanwendung ist ein Verfahrensmangel jedoch nicht gemäß
§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäß bezeichnet.
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Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestset-
zung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG.
Kley
Liebler
Dr. Wysk
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