Urteil des BVerwG vom 14.06.2006

Ermessen

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
Verkündet
BVerwG 3 A 8.05
am 14. Juni 2006
Schmidt
Geschäftsstellenverwalterin
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 14. Juni 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick, Dr. Dette,
Liebler und Prof. Dr. Rennert
beschlossen:
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Das Verfahren wird eingestellt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 862,05 € festgesetzt.
G r ü n d e :
Es entspricht nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO billigem Ermessen, die Kosten
der Beklagten aufzuerlegen, da sie die Klageforderung beglichen und sich da-
durch in die Rolle der Unterlegenen begeben hat.
Kley van Schewick Dr. Dette
Liebler Prof. Dr. Rennert
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