Urteil des BVerwG vom 28.10.2003

Urteil vom 28.10.2003

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 3 A 4.03
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 28. Oktober 2003
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht
Prof. Dr. R e n n e r t als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10 000 € festgesetzt.
- 2 -
G r ü n d e :
Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 6. Oktober 2003 zurückgenommen.
Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung
beruht auf § 13 Abs. 2 GKG. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.
Prof. Dr. Rennert