Urteil des BVerwG vom 25.10.2007

Urteil vom 25.10.2007

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 3 A 1.07
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 25. Oktober 2007
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. Dette als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 156 516,32 €
festgesetzt.
Gründe:
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2007 zurückgenom-
men. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestset-
zung beruht auf § 52 Abs. 3 GKG.
Dr. Dette
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