Urteil des BVerwG vom 23.03.2006

Vergleich

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 2 C 27.05
OVG 2 A 10254/05
In der Verwaltungsstreitsache
- 2 -
hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 23. März 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Albers und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dawin und Dr. Kugele
beschlossen:
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren
auf 5 000 € festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Beteiligten haben das Verfahren durch gerichtlichen Vergleich vom 2. März
2006 beendet. Der Vergleich ist nach Ablauf der Widerrufsfrist am 15. März
2006 wirksam geworden.
Die Kosten des Vergleichs und des Verfahrens sind gemäß § 155 Abs. 1 Satz 1
VwGO gegeneinander aufgehoben worden.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 2 GKG.
Albers Prof. Dawin Dr. Kugele
1
2
3