Urteil des BVerwG vom 17.10.2007

Urteil vom 17.10.2007

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 2 A 5.07
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. Oktober 2007
durch Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen
als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VwGO
beschlossen:
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Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25 809,60 €
festgesetzt.
G r ü n d e :
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 16. Oktober 2007 zurückge-
nommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzu-
stellen.
Die Kostenentscheidung folgt auf § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestset-
zung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.
Thomsen
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