Urteil des BVerwG vom 13.05.2003

Urteil vom 13.05.2003

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 2 A 3.03
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 13. Mai 2003
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. B a y e r als Berichterstatter
gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
G r ü n d e :
Der Kläger hat in einem am 11. Mai 2003 abgesandten Telefax er-
klärt, er habe "nie eine Klage eingereicht" und "kein Interes-
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se, dass die Angelegenheit weiter verfolgt wird". Damit hat er
die Klage zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92
Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Eine Ge-
richtsgebühr ist nicht entstanden.
Dr. Bayer