Urteil des BVerwG vom 15.05.2008

Zahlungsaufforderung

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 10 PKH 4.08 (10 C 14.08 <10 B 22.08>)
VGH 23 B 07.30507
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 15. Mai 2008
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Mallmann,
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dörig und Prof. Dr. Kraft
beschlossen:
Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Bundesver-
waltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechts-
anwalt ..., ..., beigeordnet (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114,
119 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1 ZPO).
Der Kläger hat Monatsraten in Höhe von 95 € an die
Bayerische Landeskasse zu zahlen (§ 166 VwGO, § 115
Abs. 1 ZPO i.V.m. § 120 Abs. 1 und 2 ZPO).
Der Kläger hat mit der Zahlung der Raten nach Geltend-
machung des Anspruchs seines Rechtsanwalts auf Ge-
bühren und auf Ersatz seiner entstandenen und voraus-
sichtlich entstehenden Auslagen zu beginnen. Dem Kläger
wird dann eine gesonderte Zahlungsaufforderung durch
die zuständige Gerichtsstelle zugehen.
Dr. Mallmann Prof. Dr. Dörig Prof. Dr. Kraft