Urteil des BVerwG vom 13.01.2005

Zahlungsaufforderung

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 1 PKH 47.04 (1 C 23.04)
OVG 19 A 2265/02
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 13. Januar 2005
durch die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts E c k e r t z - H ö f e r ,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht R i c h t e r und die Richterin am
Bundesverwaltungsgericht B e c k
beschlossen:
Der Klägerin wird für das Revisionsverfahren Prozesskostenhil-
fe bewilligt und Rechtsanwalt ..., beigeordnet.
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Die Klägerin hat Monatsraten in Höhe von 95 € an die Staats-
kasse zu zahlen.
Die Klägerin hat mit der Zahlung der Raten nach Entstehen des
Anspruchs des Rechtsanwalts auf Gebühren und auf Ersatz
seiner entstandenen und voraussichtlich entstehenden Ausla-
gen bzw. mit Fälligkeit der Gerichtskosten zu beginnen. Der
Klägerin wird dann eine gesonderte Zahlungsaufforderung
durch die zuständige Geschäftsstelle zugehen.
Eckertz-Höfer Richter Beck