Urteil des BVerwG vom 11.09.2007

Urteil vom 11.09.2007

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BESCHLUSS
BVerwG 1 DB 1.07
VG ... 6a DA 07.01228
In dem Verfahren
des früheren Polizeihauptmeisters ...,
...,
- Verteidiger:
Rechtsanwalt ...,
... -
Beteiligte:
Bundesrepublik Deutschland,
...,
...,
hat der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts
am 11. September 2007
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Albers,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Müller und die Richterin
am Bundesverwaltungsgericht Thomsen
beschlossen:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem
früheren Beamten auferlegt.
- 2 -
G r ü n d e :
Der frühere Beamte hat gegen die mit Beschluss des ... Verwaltungsgerichts ...
vom 16. Juli 2007 erfolgte Ablehnung seines Antrags auf Weiterbewilligung ei-
nes Unterhaltsbeitrages rechtswirksam Beschwerde eingelegt.
Mit Schriftsatz vom 6. September 2007 hat er seine Beschwerde zurückge-
nommen. Als gesetzliche Folge der Zurücknahme des Rechtsmittels sind ge-
mäß § 85 Abs. 6 Satz 1 BDG i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO die
Kosten des Beschwerdeverfahrens dem früheren Beamten aufzuerlegen.
Albers Dr. Müller Thomsen
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