Urteil des BVerfG vom 22.01.2001

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Entscheidungen
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 20/99 -
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn W...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. September 1999 - WP 77/98 -
(BTDrucks 14/1560)
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Limbach,
Sommer,
Jentsch,
Hassemer,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio
am 22. Januar 2001 gemäß § 24 BVerfGG beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe:
1
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 26. September 2000 mitgeteilten
Erwägungen unzulässig. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 29. November 2000 gibt zu einer
abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
2
Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Limbach
Sommer
Jentsch
Hassemer
Broß
Osterloh
Di Fabio