Urteil des BPatG vom 12.10.2009
BPatG (speicher, fig, eingabe, einheit, stand der technik, anmeldung, patg, unterstützung, funktion, gegenstand)
BPatG 154
08.05
BUNDESPATENTGERICHT
19 W (pat) 21/06
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
12. Oktober 2009
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 195 17 976.5 - 55
…
hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 12. Oktober 2009 unter Mitwirkung des Vorsit-
zenden Richters Dipl.-Ing. Bertl, der Richterin Kirschneck und der Richter
Dr.-Ing. Scholz und Dipl.-Ing. Müller
- 2 -
beschlossen:
1.
Die Beschwerde bezüglich der Stammanmeldung wird
zurückgewiesen.
2.
Das Beschwerdeverfahren bezüglich der Teilanmeldung wird
abgetrennt.
G r ü n d e
I.
Das Deutsche Patent- und Markenamt - Prüfungsstelle für Klasse G05B - hat die
am 16. Mai 1995 eingereichte Anmeldung mit der Japanischen Priorität vom
16. Mai 1994 (JP 6-101373) durch Beschluss vom 5. Januar 2006 aus den Grün-
den des Bescheids vom 14. Juni 2005 zurückgewiesen, nachdem die Anmelderin
eine Entscheidung nach Aktenlage beantragt hat.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin.
Sie beantragte,
den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das nachgesuchte
Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:
- Patentansprüche 1 bis 11, eingereicht mit Schriftsatz vom
15. Februar 2007,
- mit anzupassender Beschreibung,
- Zeichnungen, Figuren 1 bis 43, vom Anmeldetag 16. Mai 1995.
- 3 -
Hilfsweise für den Fall, dass dem Hauptantrag nicht stattgeben wird, erklärte die
Anmelderin die Teilung der Anmeldung.
Außerdem beantragte sie hilfsweise das nachgesuchte Patent mit folgenden Un-
terlagen zu erteilen:
- Patentansprüche 1 bis 10 gemäß Hilfsantrag 1,
- Patentansprüche 1 bis 9 gemäß Hilfsantrag 2,
jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung,
- jeweils mit anzupassender Beschreibung,
- Zeichnungen, Figuren 1 bis 43, jeweils vom Anmeldetag
16. Mai 1995.
Sie erläuterte die Schwerpunkte der Anmeldung, anhand der Figuren, insbeson-
dere Figur 2 bis 7, 10 12 und 42, und unterstrich die Bedeutung der mehrstufigen
Speicherbezeichnung, die sowohl die Art als auch die Position und Zugehörigkeit
des jeweiligen Speichers erkennen lasse und damit die Programmierung bezie-
hungsweise Programmänderung transparenter mache.
In der entgegengehaltenen EP 525 758 A2 vermisste sie Hinweise auf die Struktur
der einzelnen Steuereinheiten, sowie auf deren Programmierung. Auf den Verweis
des Senats auf Textstellen, die das Programmiergerät und den Programmierab-
lauf, den Aufbau der Bezeichnungen für die Eingabe/Ausgabeelemente und die
Umwandlung der Adressdarstellung von Eingabe/Ausgabeelementen betreffen,
reichte sie neue Ansprüche nach Hilfsantrag 1 und 2 ein.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.
- 4 -
II.
Die Beschwerde ist zulässig, hat aber bezüglich der Stammanmeldung keinen
Erfolg.
1.
Weder erweist sich die ursprüngliche Anmeldung mit den Ansprüchen gemäß
Hilfsantrag, noch die aufgrund wirksam gewordener hilfsweiser Teilungserklärung
daraus hervorgegangene Stammanmeldung (vgl. unter 2.) mit den Ansprüchen
gemäß Hilfsanträgen 1 und 2 mangels erfinderischer Tätigkeit i. S. v. §§ 1 Abs. 1,
4 PatG als patentfähig.
1. 1.
Die Patentanmeldung betrifft eine Programmiervorrichtung für eine
programmierbare Steuereinheit („PC“), die aus einer CPU-Einheit und mehreren
Funktionseinheiten aufgebaut ist (siehe Figur 2, 10 und 36 mit Beschreibung). Die
eingereichte Beschreibung führt dazu aus, dass bisherige programmierbare Steu-
ereinheiten zwar den Typ des Speichers erkennen lassen (X für Eingabespeicher,
Y für Ausgabespeicher, S. 4/5 seitenübergreifender Absatz), dass aber das Anzei-
geformat variiert, und die Speicher fortlaufend nummeriert werden. Damit ist die
Zugehörigkeit der Speicher nur schwer bestimmbar. (S. 9, Z. 12 bis 24). Außer-
dem müssen für Wortspeicher besondere Befehle verwendet werden (S. 9, Z. 25
bis 30).
Hieraus stellt sich die Anmeldung sinngemäß die Aufgabe, eine Programmierein-
richtung vorzusehen, deren Speicheranzeigen leicht zu verstehen sind und alle
Speicher mit den gleichen Befehlen behandelt werden können (S. 10, Z. 5 bis 21).
Dazu wird eine mehrstufige (hierarchische) Speicherbezeichnung gewählt, wie sie
beispielsweise in Figur 3 (mit Beispielen in Fig. 4, bei Bezugszeichen 30a - f) oder
Figur 11 (mit Beispielen in Fig. 12, bei Bezugszeichen 30,80) gezeigt sind, und die
den Speichertyp und seine Zugehörigkeit zu einer Funktionseinheit - sowie in
weiteren Ausbaustufen (Ansprüche 2,3) einer Basis, einer Basiserweiterung oder
- 5 -
einer anderen Steuereinheit in einem Netzwerk - erkennen lassen. Zu deren Ein-
gabe mit der Programmerarbeitungseinrichtung sollen eine Einheitsspezifikati-
onsinformationstabelle (Fig. 5) und eine Einheitskonfigurationsinformationstabelle
(Fig. 6) Hilfestellung geben.
Der Anspruch 1 nach Hauptantrag lautet wie folgt unter Einfügung einer Gliede-
rung:
„Programmiervorrichtung (1) für eine programmierbare Steuerein-
heit (2), die Folgendes aufweist:
a)
eine CPU-Einheit (11), die ein Programm steuert;
b)
mehrere Funktionseinheiten (12a bis 12d)
b1)
mit je einem bidirektionalen Speicher, der von der CPU-Ein-
heit zugänglich ist,
c)
und die spezifische Steuerungen wie die Eingabe-, Aus-
gabe- oder Analogsteuerung, die Positionierungssteuerung,
die Kommunikationssteuerung sowie die Monitoranzeige-
steuerung nach den Anweisungen von der CPU-Einheit
vorsehen;
dadurch gekennzeichnet, dass die Programmiervorrichtung
aufweist:
d)
eine Einheitsspezifikationsinformationstabelle (3), in der
Spezifikationen der Funktionseinheit eingestellt sind;
- 6 -
e)
eine Einheitskonfigurationsinformationstabelle (4), in der
Kombinationen der Funktionseinheiten eingestellt sind; so-
wie
f)
eine Programmerarbeitungseinrichtung (2) zur Unterstüt-
zung der Eingabe eines Programms für eine programmier-
bare Steuereinheit nach verschiedenen Informationstypen
in der Einheitsspezifikationsinformationstabelle sowie in der
Einheitskonfigurationsinformationstabelle“.
Die mehrstufige Speicherbezeichnung selbst ist erst Gegenstand der Ansprüche 4
und 5. Nach Anspruch 4 nach Hauptantrag soll die Speicherbezeichnung in eine
andere Darstellung umgewandelt werden.
Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 ist am Ende mit den Merkmalen des An-
spruchs 4 nach Hauptantrag ergänzt:
„…- eine Vorsatzspeichernummernspeichertabelle (Fig. 25), in der
Vorsatzspeichernummern für jede in einem Steckplatz der pro-
grammierbaren Steuereinheit angebrachte Funktionseinheit ge-
speichert sind; sowie
- eine Speicheranzeigeformatumwandlungseinrichtung zum Um-
wandeln eines Funktionseinheits-Speicheranzeigeformats, das ei-
nen Speicher in einer speziellen Einheit spezifiziert, mit einem
Einheitsnummernanzeigeabschnitt (32), der eine Funktionseinheit
identifiziert, und einem Speichernummernanzeigeabschnitt (35),
der einen Speicher in der Funktionseinheit identifiziert, in ein
zweites Funktionseinheits-Speicheranzeigeformat, das keinen Ab-
schnitt zur Identifizierung einer Funktionseinheit umfasst, indem
eine Vorsatzspeichernummer einer Funktionseinheit zum Spei-
- 7 -
chern in der Vorsatzspeichernummerntabelle verwendet wird, oder
umgekehrt.“
Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2 ist mit den Merkmalen des Anspruchs 3 nach
Hauptantrag ergänzt:
„Programmiervorrichtung (1) für eine programmierbare Steuerein-
heit (22), die Folgendes aufweist:
a)
eine CPU-Einheit 811), die ein Programm steuert;
b)
mehrere Funktionseinheiten (12a bis 12 d)
b1) mit je einem bidirektionalen Speicher, der von der CPU-Ein-
heit zugänglich ist,
c)
und die spezifische Steuerungen wie die Eingabe-, Ausgabe-
oder Analogsteuerung, die Positionierungssteuerung, die
Kommunikationssteuerung sowie die Monitoranzeigesteue-
rung nach den Anweisungen von der CPU-Einheit vorsehen;
dadurch gekennzeichnet, dass die Programmiervorrichtung
die
Informationen
über
Speicher
in
anderen
programmierbaren
Steuereinheiten (22)
über
ein
Kommunikationsnetzwerk (19) ausliest und einschreibt und
aufweist:
d)
eine Einheitsspezifikationsinformationstabelle (3), in der
Spezifikationen der Funktionseinheit eingestellt sind;
e)
eine Einheitskonfigurationsinformationstabelle (4), in der
Kombinationen der Funktionseinheiten eingestellt sind;
f)
eine Programmerarbeitungseinrichtung (2) zur Unterstützung
der Eingabe eines Programms für eine programmierbare
- 8 -
Steuereinheit nach verschiedenen Informationstypen in der
Einheitsspezifikationsinformationstabelle sowie in der Ein-
heitskonfigurationsinformationstabelle; sowie
g)
eine Netzwerkinformationstabelle (8), in der Typen von ande-
ren, mit dem Kommunikatinsnetzwerk verbundenen, pro-
grammierbaren Steuereinheiten eingestellt sind; wobei
h)
die Programmerarbeitungseinrichtung (2) zur Unterstützung
der Eingabe eines Programms für eine programmierbare
Steuereinheit nach verschiedenen Informationstypen der
Einheitsspezifikationsinformationstabelle (3) der Einheitskon-
figurations-informationstabelle (4) sowie der Netzwerkinfor-
mationstabelle ausgebildet ist.“
1.2. Bei diesem Sachverhalt sieht der Senat einen Diplomingenieur (FH) der Fach-
richtung Elektrotechnik / Informationstechnik mit Berufserfahrung in der Entwick-
lung und Programmierung von programmierbaren Steuerungen (zum Beispiel SPS),
sowie in der Gestaltung von Steuernetzen mit mehreren Rechnern als Fachmann an.
1.3. Die Ansprüche und die Beschreibung sind sehr schwer verständlich. Der Se-
nat hatte daher große Mühe, den Sinngehalt der Ansprüche zu ermitteln. Deshalb
hat er zunächst anhand der Ausführungsbeispiele unter Berücksichtigung der Er-
läuterungen der Anmelderin die Funktion des Anmeldungsgegenstandes erschlos-
sen, auch wenn diese teilweise nicht eindeutig und nur lückenhaft offenbart ist.
Vor diesem Hintergrund hat er den Sinngehalt der Ansprüche ermittelt:
Die Funktionseinheiten sind in den Ausführungsbeispielen Einheiten, die in eine
Basis 14 oder Basiserweiterung 15 (Fig. 2, 10) der programmierbaren Steuerein-
heit eingesteckt werden sollen (S. 3, Z. 32 bis 36 i. V. m. S. 19, Z. 18 bis 22). Das
sind gewöhnlich Steckkarten. Diese Steckkarten weisen in der Regel einige An-
- 9 -
schlussbuchsen für die Aktoren und Sensoren der zu steuernden Maschine, sowie
ihnen zugeordnete Eingangs- und Ausgangspufferspeicher auf.
Nach Überzeugung des Senats ist aber der Begriff „Funktionseinheit“ in Merk-
mal b) nicht auf diese Lesart beschränkt. Es kann sich auch beispielsweise um
eine Einheit der gesteuerten Maschine handeln, deren Sensoren und Aktoren
nach Merkmal b1) Ein- und Ausgabepufferspeicher zugeordnet sind, und die
ebenfalls gewöhnlich über Stecker mit der Steuereinheit verbunden sind. „Je ei-
nem“ Speicher wird der Fachmann dabei als „mindestesten je einem“ lesen, denn
sonst würde keines der Ausführungsbeispiele Gegenstand des Anspruchs 1 sein.
Der Senat folgt der Anmelderin darin, dass ein bidirektionaler Speicher ein
Schreib-Lesespeicher sein kann.
Merkmal c) bezieht sich zwar syntaktisch auf die Funktionseinheiten. Tatsächlich
sollen aber die Steuerungsaufgaben „nach den Anweisungen von der CPU-Ein-
heit“ erledigt werden. Damit läuft das Steuerprogramm auf der CPU-Einheit ab,
und die Funktionseinheiten führen nur deren Befehle aus.
Die Einheitsspezifikationsinformationstabelle gibt nach Figur 5 die Art und Größe
(Bitzahl, Wortzahl) der Speicher in den unterschiedlichen Einheitstypen an. Der
Anspruch 1, Merkmal d) lässt aber demgegenüber alle Spezifikationen, die eine
spezielle Funktionseinheit oder einen Einheitstyp kennzeichnen, zu.
Die Einheitskonfigurationsinformationstabelle gibt nach Figur 6 die Belegung der
Steckplätze, und damit die Zuweisung der Steckplatznummern zu den Funktions-
einheiten an. Aber auch darauf ist der Anspruch 1 nach Merkmal e) nicht be-
schränkt, sondern lässt alle Konfigurationen beziehungsweise Kombinationen,
also Zuordnungen der Einheiten untereinander oder zu anderen Teilen wie den
Steckplätzen zu.
- 10 -
Die Figur 7 und 8 mit Beschreibung (S. 20, Z. 36 bis S.24, Z. 25) zeigt, wie über
die Programmiereinheit für einen Speicher (Ausgabespeicher U2/Y7, rechts im
Bildschirm 71d) mit Hilfe der Einheitskonfigurationsinformationstabelle (Bild-
schirmanzeige 71b) und einer weiteren Tabelle (Bildschirm 71c) eine mehrstufige
(hierarchische) Speicherbezeichnung erstellt wird, die die Funktionseinheit (U2
steht für die spezifische Funktionseinheit -12c in Fig. 2 - im Steckplatz Nr. 2), so-
wie Art und Ort des Speichers (Y7 steht für den 8. Ausgabespeicher) erkennen
lässt. Demgegenüber ist im Anspruch 1, Merkmal f) nur allgemein von einer „Un-
terstützung der Eingabe eines Programms für eine programmierbare Steuereinheit
nach verschiedenen Informationstypen der Einheitsspezifikationsinformationsta-
belle sowie der Einheitskonfigurations-informationstabelle“ die Rede. Der An-
spruch 1 ist somit nicht auf eine Eingabehilfe zur Erstellung von Speicheradressen
beschränkt, sondern bezieht sich auf jede Form von Programmierhilfe.
Andererseits ist in Figur 7 und auch sonst nicht ersichtlich, wie die Einheitsspezifi-
kationsinformationstabelle in die Programmbearbeitung eingreift. Die Darstellung
der Anmelderin, derzufolge die Tabelle in Bildschirm 71c (Fig. 7) der Einheitsspe-
zifikationsinformationstabelle nach Figur 5 entspricht, wäre plausibel, wenn in Fi-
gur 5 nicht die Speichergröße (Bitzahl, Wortzahl), sondern die Speicheranzahl
dargestellt wäre. Möglicherweise handelt es sich um einen Schreibfehler, aber
dafür gibt es in den ursprünglichen Unterlagen keine Hinweise.
Probleme bezüglich der Ausführbarkeit nach § 34 Abs. 4 PatG sieht der Senat
trotzdem nicht, solange es ganz allgemein darum geht, eine Tabelle mit geeigne-
ten Spezifikationen der Einheiten als Programmierhilfe zu verwenden.
Im Anspruch 4 werden Vorsatzspeichernummern genannt, die in der Tabelle nach
Figur 25 abgespeichert sind. Mit ihrer Hilfe soll ein erstes „Funktionseinheits-Spei-
cheranzeigeformat“ in ein zweites „Funktionseinheits-Speicheranzeigeformat, das
keinen Abschnitt zur Identifizierung einer Funktionseinheit umfasst“ umgewandelt
werden. Nach der Beschreibung Seite 22, Zeile 1 und 2 ist der Vorsatz der inter-
- 11 -
nen Speicher in jedem Funktionseinheitskörper Nr. 0. Wenn das auch für das
7. Ausführungsbeispiel nach Figur 25 bis 27 gilt, lässt sich folgende Funktion er-
schließen:
Die Vorsatzspeicher, die in jeder Funktionseinheit zunächst die Nummer null tra-
gen, also die jeweils ersten Speicher, werden nach der Tabelle in Figur 25 um-
nummeriert. Daraus lässt sich schließen, dass auch die folgenden Speicher ent-
sprechend umnummeriert, also die Speicher aller Funktionseinheiten durchlaufend
nummeriert werden. Das kann geschehen, indem zu der internen Speichernum-
mer die (neue) Nummer des jeweils ersten Speichers, des „Vorsatzspeichers“
nach Figur 25 addiert wird (S. 42, Z. 37 bis S. 43 Z. 4). Zur Rückumwandlung
(Fig. 27) muss dann entsprechend die Nummer des Vorsatzspeichers von der
fortlaufenden Nummer abgezogen werden. Dazu muss aber erst der richtige Vor-
satzspeicher gefunden werden. Das passiert wohl mit der auf Seite 43 Zeile 22 bis
29 beschriebenen Suchroutine.
Diese Funktion ist trotz eventueller Zweifel bezüglich ihrer vollständigen Offenba-
rung widerspruchsfrei zum Gegenstand des Anspruchs 4, beschreibt somit einen
möglichen Gegenstand des Anspruchs 4. Der Senat legt diese Funktion der Be-
urteilung des Anspruchs 4 und des sachlich entsprechenden Anspruchs 1 nach
Hilfsantrag 1 zugrunde.
1.4. Der Senat hält die Programmiervorrichtung für eine programmierbare
Steuereinheit (Titel) nach der EP 525 758 A2 für den nächstliegenden Stand der
Technik.
Sie behandelt ein Netzwerk mit mehreren verbundenen Steuereinhei-
ten PC 01 - 32 (Fig. 1), die eine Maschine mit mehreren Funktionseinheiten („de-
vices“) M1, T1, 11M1, 3F1 usw. steuern. Die Schrift spricht sehr viel von Relais.
Dazu ist zu berücksichtigen, dass derartige Steuerungen früher mit Relais aufge-
baut wurden, die bei programmierbaren Steuereinheiten durch Speicher ersetzt
- 12 -
wurden. Das findet noch heute in den sogenannten „Kontaktplänen“ (englisch „re-
lay circuit diagramm“) Ausdruck, einer Programmiersprache für speicherprogram-
mierbare Steuerungen (SPS) wie sie auch in der Anmeldung (Fig. 4, 7,12 usw.) und bei-
den Entgegenhaltungen verwendet wird. Dort werden Eingangsspeicher (für Sensoren)
als Relaiskontakte, und Ausgangsspeicher (für Aktoren) als Relaisspulen dargestellt.
Zwischenspeicher oder die interne Verarbeitung von Signalen werden als interne Relais
(„internal relais“) bezeichnet. „Relais“ ist also als Speicher zu lesen.
Eingangs- und Ausgangselemente („I/O-Elements“) werden zwar nicht als Relais be-
zeichnet, aber ersichtlich gleichrangig behandelt. Nach Überzeugung des Senats sieht
der Fachmann darin die den Sensoren und Aktoren zugeordneten Eingangs- und Aus-
gangsschaltungen mit funktionsnotwendig vorhandenen Pufferspeichern.
Figur 2 zeigt das zugehörige Programmiergerät, das auch Tabellen für die Funktionsein-
heiten (Device allocation Memory 1505) und die Eingangs- und Ausgangselemente („I/O-
Element allocation memory 1506) enthält. Wie mit dem Programmiergerät die Pro-
gramme bearbeitet werden, ist ab Spalte 7, Zeile 48 beschrieben. In Spalte 8, Zeile 10
bis 34 ist dabei angegeben, dass der Kontaktplan für jedes Funktionselement erstellt wird
und dazu die Eingabe- und Ausgabeelemente spezifiziert werden. Jedes Eingabe- und
Ausgabeelement wird dabei mit einem Namen versehen, der das Element und die Funk-
tioneineit, zu der es gehört identifiziert. Am Beispiel „12R4X“ wird erläutert, dass „12“ die
Spezifikation der Funktionseinheit und R4X die Spezifikation des Elements ist. Die Ele-
mentspezifikationen („element identification code“ aus Buchstaben und Ziffern aufgebaut)
sollen dabei eine Unterscheidung der Elemente erlauben (Sp. 8, Z. 25, 26).
Für die Zugehörigkeit zu einer anderen programmierbaren Steuereinheit im Netz wird
zwar im Namen kein eigener Abschnitt vorgesehen, aber in einer Verweistabelle 1509
ein entprechender Eintrag vorgenommen (Sp. 10 Z. 41 bis 49, Fig. 13, Spalte „designa-
tion“). Es kann auch bereits die Spezifikation der Funktionseinheit die zugehörige Steu-
ereinheit angeben (Sp. 10 Z. 50 bis 54).
- 13 -
Im Abschnitt e) in Spalte 12, ab Zeile 42 wird beschrieben, wie diese hierarchisch
aufgebauten Namen in fortlaufende Adressen im Hexadezimalcode (Sp. 13, 0000
bis 0FFF für die EIN-/Ausgabeelemente, 1000 bis 1FFF für die internen Relais)
also in Maschinensprache umgewandelt werden.
1.5. Der Anspruch 1 nach Hauptantrag ist nicht erfinderisch gemäß §§ 1 Abs. 1, 4
PatG.
Aus der EP 525 758 A2 ist mit den Worten des Anspruchs 1 bekannt eine:
Programmiervorrichtung (Fig. 2, Sp. 6, Z. 39ff.) für eine program-
mierbare Steuereinheit PC 11 bis PC32, die Folgendes aufweist:
- eine CPU-Einheit (funktionsnotwendig in jeder der programmier-
baren Steuereinheiten PC 11 bis PC32) , die ein Programm steu-
ert;
- mehrere Funktionseinheiten (device 11M1, 1F1, 1L u. s. w.,
SP. 6, Z. 1 bis 10) mit je einem bidirektionalen Speicher (I/O-Ele-
ments, Sp. 8, Z. 10ff, mit Schreib-Lesespeichern als Pufferspei-
cher), der von der CPU-Einheit zugänglich ist, und die spezifische
Steuerungen wie die Eingabe-, Ausgabe- oder Analogsteuerung,
die Positionierungssteuerung (das ist die Aufgabe von program-
mierbaren Steuereinheiten), die Kommunikationssteuerung (Sp. 5,
Z. 54, 55) sowie die Monitoranzeigesteuerung nach den Anwei-
sungen von der CPU-Einheit (Sp. 6, Z. 40 bis 46, Sp. 7, Z. 48 bis
52) vorsehen; wobei die Programmiervorrichtung aufweist:
- eine Einheitskonfigurationsinformationstabelle (Fig. 2, Device
Allocation Memory 1505, Sp. 7, Z. 8 bis 20, Fig. 8), in der Kombi-
nationen der Funktionseinheiten (die Zugehörigkeit zu einer pro-
grammierbaren Steuereinheit, siehe Fig 8) eingestellt sind; sowie
- 14 -
- eine Programmerarbeitungseinrichtung (Sp. 7, Z. 48 bis 52) zur
Unterstützung der Eingabe eines Programms für eine program-
mierbare Steuereinheit nach verschiedenen Informationstypen in
der Einheitskonfigurationsinformationstabelle 1506.
Dass die Tabelle 1505 als Programmierhilfe dient, folgt schon aus ihrer Anordnung
im Speicher 150 des Programmiergeräts nach Fig. 2.
Das Programmiergerät nach Anspruch 1 unterscheidet sich somit von dem be-
kannten Programmiergerät nur noch durch die Verwendung einer zweiten Tabelle,
der Einheitsspezifikationsinformationstabelle. In der beanspruchten Allgemeinheit
liegt das aber unmittelbar auf der Hand, denn dass der Programmierer und das
Programmiergerät Informationen zu den einzelnen Einheiten benötigen ist offen-
sichtlich. Außerdem enthält bereits die Tabelle 1505 mit den Einheits- Bezeich-
nungscodes (11M1, 1F1 u. s. w.) Spezifikationen der Einheiten, kann also auch
als Einheitsspezifikationsinformationstabelle angesehen werden. Dass die Infor-
mationen dieser Tabelle in zwei getrennten Tabellen vorgehalten werden, beruht
auf keiner erfinderischen Tätigkeit.
Auch bei einer Einschränkung oder engeren Auslegung der Funktionseinheiten als
Steckkarten (sofern das im Rahmen der ursprüngliche Unterlagen möglich wäre),
die in die Basis der Steuereinrichtung eingesteckt werden, würde es an der not-
wendigen erfinderischen Tätigkeit fehlen, denn Eingabe- und Ausgabeeinheiten
sind regelmäßig als Steckkarten aufgebaut, und bei der in Figur 1 gezeigten Kon-
figuration bietet es sich unmittelbar an, jeder der Geräte- Funktionseinheiten, zum
Beispiel 11M1, 1F1, 1l für die programmierbare Steuereinheit PC11, eine Steck-
karte mit den erforderlichen Ein- und Ausgängen und Pufferspeichern (I/O-Ele-
ments) zuzuordnen.
Die in der EP 525 758 A2 nicht beschriebene Auswahl der Speicher über Aus-
wahlmenüs (Fig. 7, Tabellen 71b, 71c der Anmeldung) sieht der Senat als übliche
- 15 -
und weitverbreitete Eingabemöglichkeit ohne erfinderischen Gehalt. Auch eine
diesbezügliche Einschränkung hätte somit nicht zu einem patentfähigen An-
spruch 1 geführt.
1.6. Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 ist ebenfalls nicht erfinderisch.
Über die bekannten Merkmale des Anspruchs 1 nach Hauptantrag hinaus ist aus
der EP 525 758 A2 mit den Worten des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 zusätzlich
bekannt:
- eine Speicheranzeigeformatumwandlungseinrichtung (Sp. 12,
Z. 42 ff) zum Umwandeln eines Funktionseinheits-Speicheranzei-
geformats („Signal Name“), das einen Speicher (I/O-Element) in
einer speziellen Einheit (Device) spezifiziert, mit einem Einheits-
nummernanzeigeabschnitt, der eine Funktionseinheit identifiziert
(Sp. 8, Z. 27 bis 30 „device identification code“), und einem Spei-
chernummernanzeigeabschnitt, der einen Speicher in der Funkti-
onseinheit identifiziert („element identification code“), in ein Funk-
tionseinheits-Speicherformat („adresses“), das keinen Abschnitt
zur Identifizierung einer Funktionseinheit umfasst (0000 bis 0FFF,
Sp. 13, Z. 2,3).
Im Unterschied zum Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 wird dort
das „Funktionseinheits-Speicherformat, das keinen Abschnitt zur Identifizierung
einer Funktionseinheit umfasst“, nämlich die hexadezimale Adresse nicht zur
Anzeige gebracht, und eine Rückumwandlung ist nicht vorgesehen. Vorsatzspei-
chernummern und die zugehörige Tabelle sind nicht erwähnt.
In der bekannten Programmiervorrichtung ist zwar die Anzeige der Speicherad-
ressen im Hexadezimalcode nicht erwähnt. Es ist jedoch allgemein üblich und zum
Testen eines Programms häufig unumgänglich, die Speicheradressen auch im
- 16 -
Hexadezimalcode, also dem Maschinencode angezeigt zu bekommen. Darin kann
somit nichts Erfinderisches gesehen werden. Zur Umwandlung ist auch eine Kor-
respondenztabelle der Adressen, die zumindest die Anfangsadressen jedes Teil-
bereichs (die Vorsatzspeichernummern) enthalten muss, nötig und auch bei dem
bekannten Programmiergerät vorgesehen (Sp. 12, Z. 57 bis Sp. 13, Z. 5). Insoweit
erfüllt auch die Tabelle nach Figur 9 die Funktion der Vorsatzspeichernummernta-
belle (auch wenn dort zusätzlich die Adressen der übrigen Speicher abgepeichert
sind). Die Anzeige der Speicheradresse im Hexadezimalcode ist selbstverständ-
lich nur vorübergehend für spezielle Tests erforderlich. Danach erfolgt wieder die
Rückumwandlung in die Normalanzeige. Auch darin kann der Senat nichts Erfin-
derisches erkennen.
1.7. Schließlich beruht der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2 nicht auf einer erfinderi-
schen Tätigkeit.
Über die Merkmale des Anspruchs 1 nach Hauptantrag hinaus ist aus der
EP 525 758 A2 mit den Worten des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 zusätzlich be-
kannt, dass die Programmiervorrichtung:
Informationen über Speicher in anderen programmierbaren Steu-
ereinheiten über ein Kommunikationsnetzwerk ausliest und ein-
schreibt (Sp. 5, Z. 50 bis 55), und Folgendes aufweist:
- eine Netzwerkinformationstabelle 1509 (Fig. 13), in dem Typen
von anderen, mit dem Kommunikationsnetzwerk verbundenen,
programmierbaren Steuereinheiten eingestellt sind (Sp. 10, Z. 8
bis 15, Z. 41 bis 49); wobei
- die Programmerarbeitungseinrichtung zur Unterstützung der Ein-
gabe eines Programms für eine programmierbare Steuereinheit
nach verschiedenen Informationstypen der Einheitskonfigurati-
- 17 -
onsinformationstabelle
sowie
der
Netzwerkinformationsta-
belle 1509 ausgebildet ist (analog zu Anspruch 1 nach Hauptan-
trag).
Damit unterscheidet sich die Programmiervorrichtung nach Anspruch 1 vom Be-
kannten ebenfalls nur durch die Einheitsspezifikationsinformationstabelle. Der An-
spruch 1 nach Hilfsantrag 2 ist deshalb aus den zum Hauptantrag genannten
Gründen nicht erfinderisch.
Auch eine Einschränkung auf eine dreistufige Speicherbezeichnung könnte die
erforderliche erfinderische Tätigkeit nicht begründen, denn das wäre nur die logi-
sche Fortsetzung der bekannten zweistufigen Speicherbezeichnung und ist au-
ßerdem in der in Figur 1 gezeigten hierarchischen Struktur schon angelegt.
1.8.
Auf die nebengeordneten Patentansprüche 9 beziehungsweise 8 oder 7
nach allen Anträgen brauchte nicht eingegangen zu werden, da die Anmeldung im
Umfang des Hauptantrags und die Stammanmeldung im Umfang der Hilfsan-
träge 1 und 2 schon aus den zum jeweiligen Patentanspruch 1 genannten Grün-
den zurückzuweisen war, und sich weder aus der Fassung dieses Antrags noch
aus dem Vortrag der Patentinhaberin Gesichtspunkte ergeben haben, nach denen
hilfsweise eine Erteilung allein mit den nebengeordneten Ansprüchen gewollt war
(vgl. BGH GRUR 2007, 862 -„Informationsübermittlungsverfahren II“).
Im Übrigen sieht der Senat auch in der dort beanspruchten Programmprüfeinrich-
tung eine übliche Funktion einer Programmiervorrichtung, deren Fehlen eine ge-
ordnete Programmierung nahezu unmöglich macht. Auch die diesbezüglich in den
Ausführungsbeispielen 4 bis 6 (Fig. 21 bis 24) gezeigte Fehleranzeige bei Aus-
wahl eines nicht existierenden Speichers hält der Senat für eine nahezu selbstver-
ständliche, jedenfalls nicht erfinderische programmtechnische Maßnahme.
- 18 -
2.
Nachdem die Erteilung des nachgesuchten Patents gemäß Hauptantrag
vom Senat verneint wird, ist die für diesen Fall zulässig erklärte hilfsweise Teilung
der Anmeldung
(
§§ 39 PatG) wirksam (vgl. Schulte, PatG, 8. Auflage, § 39
Rdn. 25; BPatGE 41, 217, 225 ff. - Diagnose-Handgerät) und damit - neben der
Stammanmeldung - die Teilanmeldung vor dem Bundespatentgericht anhängig
geworden (vgl. Schulte, a. a. O., § 39 Rdn. 69; BGH GRUR 1998, 458 -
Textdatenwiedergabe, GRUR 1999, 148 (III1b) - Informationsträger). Bezüglich
der Teilanmeldung hat der Senat die Trennung des Beschwerdeverfahrens gemäß
§ 99 Abs. 12 PatG i. V. m. § 145 ZPO beschlossen.
Bertl
Kirschneck
Dr. Scholz
Müller
prö