Urteil des BPatG vom 24.01.2008

BPatG (stand der technik, material, fig, druckschrift, herstellung, anhörung, anordnung, technik, film, stand)

BUNDESPATENTGERICHT
23 W (pat) 69/05
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
24. Januar 2008
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 101 21 657.2- 33
hat der 23. Senat (technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 24. Januar 2008 unter Mitwirkung des Vorsitzen-
den Richters Dr. Tauchert, des Richters Schramm, der Richterin Dr. Thum-Rung
und des Richters Brandt
BPatG 154
08.05
- 2 -
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Prüfungsstelle für
Klasse H01L des Deutschen Patent- und Markenamts vom
28. April 2005 aufgehoben und das Patent mit folgenden Un-
terlagen erteilt:
Patentansprüche 1 bis 18, überreicht in der mündlichen Ver-
handlung vom 24. Januar 2008,
ursprüngliche Beschreibung, Seiten 1, 2, 4 bis 6, 9 bis 14,
neue Beschreibung, Seiten 2a, 3, 7 und 8, überreicht in der
mündlichen Verhandlung vom 24. Januar 2008,
Zeichnung, Figuren 1 bis 4, eingegangen am 15. Mai 2001.
Anmeldetag:
Bezeichnung:
barrierenschicht
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.
G r ü n d e
I.
Die vorliegende Patentanmeldung ist am 3. Mai 2001 unter der Bezeichnung „Mik-
roelektronische Struktur mit einer Wasserstoffbarrierenschicht“ beim Deutschen
Patent- und Markenamt eingereicht worden.
- 3 -
Im Prüfungsverfahren hat die Prüfungsstelle in ihren Bescheiden auf den Stand
der Technik gemäß den Druckschriften
(1)
JP 2001 - 015 696 A mit Computerübersetzung und Abstract
(2)
US 6 060 766
(3)
WO 01/24 237 A1
(4)
DE 199 04 379 A1
(5)
EP 0 513 894 A2
(6)
US 6 027 947
(7)
US 5 523 595
(8)
EP 1 006 580 A2
(9)
US 6 455 882 B1 (nachveröffentlichtes US -Familienmitglied zu (1))
(10) US 5 624 864
(11) JP 11 - 087 633 A mit Computerübersetzung und Abstract und
(12) US 6 177 351 B1
hingewiesen und dargelegt, dass die nebengeordneten Ansprüche 1 und 15 nach
Haupt- und nach Hilfsantrag nicht gewährbar seien, da sich ihre Gegenstände für
den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergäben.
Die Anmelderin hat dem widersprochen und die Erteilung eines Patents mit dem
ursprünglichen Anspruchssatz, hilfsweise mit einem Anspruchssatz mit modifi-
zierten nebengeordneten Ansprüchen 1 und 15 beantragt.
Weiterhin hat sie in allen drei Eingaben die Durchführung einer Anhörung bean-
tragt.
Mit Beschluss vom 28. April 2005 hat die Prüfungsstelle für Klasse H01L des
Deutschen Patent- und Markenamts die Anmeldung zurückgewiesen und zur Be-
gründung dargelegt, der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hauptantrag ergebe
- 4 -
sich ebenso wie der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag für den Fach-
mann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik.
Die von der Anmelderin beantragte Anhörung sei nicht sachdienlich, da angesichts
der Ausführungen der Anmelderin in ihren Eingaben zu erwarten gewesen sei,
dass die Anmelderin ihre Auffassung hinsichtlich der Patentfähigkeit der bean-
spruchten Gegenstände auch in einer Anhörung beibehalten würde. Wegen des
Grundsatzes der Verfahrensökonomie sei die Frage der Sachdienlichkeit der An-
hörung daher zu verneinen. Zudem habe die Anmelderin ausreichend Gelegenheit
zur Stellungnahme gehabt und sei auch der Aufforderung der Prüfungsstelle nicht
nachgekommen, sich zur Vereinbarung eines Anhörungstermins mit der Prüfungs-
stelle in Verbindung zu setzen, womit sie die Sachdienlichkeit einer Anhörung
wieder in das Ermessen der Prüfungsstelle gestellt habe.
Gegen diesen Beschluss wendet sich die Beschwerde der Anmelderin vom
16. Juni 2005. Sie beantragt,
den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H01L des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 28. April 2005 aufzuheben und das
Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:
Ursprüngliche Patentansprüche 1 bis 24,
hilfsweise Patentansprüche
1 bis
24, eingegangen am
16. Oktober 2003,
ursprüngliche
Beschreibung, Seiten 1 bis 14,
Zeichnung, Figuren 1 bis 4, eingegangen am 15. Mai 2001,
weiter
hilfsweise
Patentansprüche 1 bis 18, überreicht in der
mündlichen Verhandlung vom 24. Januar 2008,
ursprüngliche Beschreibung Seiten 1, 2, 4 bis 6, 9 bis 14,
- 5 -
neue Beschreibung, Seiten
2a,
3,
7 und
8, überreicht in der
mündlichen Verhandlung vom 24. Januar 2008,
Zeichnung, Figuren 1 bis 4, eingegangen am 15. Mai 2001.
Ferner beantragt die Anmelderin die Rückzahlung der Beschwerdegebühr.
Der Anspruch 1 nach Hauptantrag lautet:
„1. Mikroelektronische Struktur mit einem wasserstoffempfindli-
chen Dielektrikum
(14), das von einer Wasserstoffbarrieren-
schicht (22, 26) bedeckt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
zwischen dem wasserstoffempfindlichen Dielektrikum (14) und der
Wasserstoffbarrierenschicht (22,26) zumindest ein Zwischen-
oxid (18) angeordnet ist, das mindestens fünfmal so dick wie das
wasserstoffempfindliche Dielektrikum (14) ist.“
Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 lautet:
„1. Mikroelektronische Struktur mit einem wasserstoffempfindli-
chen Dielektrikum
(14), das von einer Wasserstoffbarrieren-
schicht (22, 26) bedeckt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
zwischen dem wasserstoffempfindlichen Dielektrikum (14) und der
Wasserstoffbarrierenschicht
(22,
26) zumindest ein Zwischen-
oxid (18) angeordnet ist, das mindestens fünfmal so dick wie das
wasserstoffempfindliche Dielektrikum (14) ist und das als Inter-
metalldielektrikum dient.“
Die nebengeordneten Vorrichtungsansprüche 1 und 4 nach Hilfsantrag 2 lauten.
- 6 -
„1. Mikroelektronische Struktur mit einem wasserstoffempfindli-
chen Dielektrikum
(14), das von einer Wasserstoffbarrieren-
schicht (22, 26) aus einem elektrisch isolierenden Material bedeckt
ist, wobei zwischen dem wasserstoffempfindlichen Dielektri-
kum (14) und der Wasserstoffbarrierenschicht (22, 26) zumindest
ein Zwischenoxid (18) angeordnet ist, das mindestens fünfmal so
dick wie das wasserstoffempfindliche Dielektrikum (14) ist, wobei
im Zwischenoxid (18) mit leitfähigem Material (24) gefüllte Kon-
taktlöcher (20) angeordnet sind und die Wasserstoffbarrieren-
schicht (22) die Seitenwände der Kontaktlöcher (20) auskleidet.“
„4. Mikroelektronische Struktur mit einem wasserstoffempfindli-
chen Dielektrikum
(14), das von einer Wasserstoffbarrieren-
schicht (22, 26) aus einem elektrisch leitenden Material bedeckt
ist, wobei zwischen dem wasserstoffempfindlichen Dielektri-
kum (14) und der Wasserstoffbarrierenschicht (22, 26) zumindest
ein Zwischenoxid (18) angeordnet ist, das mindestens fünfmal so
dick wie das wasserstoffempfindliche Dielektrikum (14) ist, wobei
im Zwischenoxid (18) mit leitfähigem Material (24) gefüllte Kon-
taktlöcher (20) angeordnet sind und die Wasserstoffbarrieren-
schicht (26) von einer isolierenden Schicht (22, 28, 30) bedeckt ist,
die die Seitenwände der Kontaktlöcher (20) auskleidet.“
Die weiteren nebengeordneten Verfahrensansprüche 11 und 12 nach Hilfsantrag 2
zu
stellung“:
„11. Verfahren zur Herstellung einer mikroelektronischen Struktur,
die ein von einer Wasserstoffbarrierenschicht (22, 26) bedecktes
wasserstoffempfindliches Dielektrikum
(14) aufweist, mit den
Schritten:
- 7 -
-
ein wasserstoffempfindliches Dielektrikum (14) wird auf ein
Substrat (2, 6) aufgebracht;
- auf das wasserstoffempfindliche Dielektrikum (14) wird zu-
mindest ein Zwischenoxid (18) in einer Dicke aufgebracht,
die mindestens das fünffache der Dicke des wasserstoff-
empfindlichen Dielektrikums (14) beträgt;
- das Zwischenoxid (18) wird mit einer Wasserstoffbarrieren-
schicht (22, 26) aus einem isolierenden Material bedeckt,
und
- nach Aufbringen der Wasserstoffbarrierenschicht (22, 26)
werden in das Zwischenoxid (18) Kontaktlöcher (20) geätzt
und die Seitenwände der Kontaktlöcher (20) mit einer isolie-
renden Schicht (22, 30) ausgekleidet, wobei die isolierende
Schicht (22, 28, 30) aus dem gleichen Material wie die
Wasserstoffbarrierenschicht (22, 26) besteht und beide zu-
sammen die Wasserstoffbarrierenschicht bilden.“
„12. Verfahren zur Herstellung einer mikroelektronischen Struk-
tur, die ein von einer Wasserstoffbarrierenschicht (22, 26) be-
decktes wasserstoffempfindliches Dielektrikum (14) aufweist, mit
den Schritten:
- ein wasserstoffempfindliches Dielektrikum (14) wird auf ein
Substrat (2, 6) aufgebracht;
- auf das wasserstoffempfindliche Dielektrikum (14) wird zu-
mindest ein Zwischenoxid (18) in einer Dicke aufgebracht,
die mindestens das fünffache der Dicke des wasserstoff-
empfindlichen Dielektrikums (14) beträgt;
- das Zwischenoxid (18) wird mit einer Wasserstoffbarrieren-
schicht (22, 26) aus einem elektrisch leitenden Material be-
deckt, und
- 8 -
- nach Aufbringen der Wasserstoffbarrierenschicht (22, 26)
werden in das Zwischenoxid (18) Kontaktlöcher (20) geätzt
und die Seitenwände der Kontaktlöcher (20) mit einer isolie-
renden Schicht (22, 30) ausgekleidet, wobei die Wasser-
stoffbarrierenschicht
(26) von der isolierenden
Schicht (22, 28, 30) bedeckt wird.“
Hinsichtlich des nebengeordneten Verfahrensanspruchs 15 sowie der Unteran-
sprüche 2 bis 14 und 16 bis 24 nach Hauptantrag und nach Hilfsantrag 1 wird
ebenso wie hinsichtlich der Unteransprüche 2, 3, 5 bis 10 und 13 bis 18 nach
Hilfsantrag 2 und weiterer Einzelheiten auf den Akteninhalt verwiesen.
II.
Die zulässige Beschwerde der Anmelderin hat nur insoweit Erfolg, als der ange-
fochtene Beschluss aufgehoben und das Patent mit den Unterlagen gemäß dem
Hilfsantrag 2 erteilt wird.
1. Die Zulässigkeit der geltenden Ansprüche nach Hauptantrag kann ebenso wie
die Zulässigkeit der geltenden Ansprüche nach Hilfsantrag 1 dahingestellt bleiben,
denn die im Anspruch 1 nach Hauptantrag und die im Anspruch 1 nach Hilfsan-
trag 1 beanspruchte mikroelektronische Struktur ergibt sich nach dem Ergebnis
der mündlichen Verhandlung für den Fachmann in naheliegender Wiese aus dem
Stand der Technik, vgl. hierzu BGH GRUR 1991, 120, 121 - „Elastische Bandage“.
2. Die Anmeldung beschäftigt sich mit einer mikroelektronischen Struktur mit ei-
ner Wasserstoffbarrierenschicht sowie einem Herstellungsverfahren für eine der-
artige Struktur. Bei einer Reihe mikroelektronischer Strukturen werden der Be-
schreibungseinleitung der vorliegenden Anmeldung zufolge dielektrische oder fer-
roelektrische Schichten verwendet, die empfindlich auf Wasserstoff sind, da ein-
- 9 -
diffundierender Wasserstoff die metalloxidhaltigen ferroelektrischen Schichten re-
duziert. Mit dieser Reduktion ist eine Verringerung der Polarisierbarkeit sowie eine
Verschlechterung weiterer dielektrischer Eigenschaften der genannten Materialien
verbunden. Werden diese bspw. als Dielektrikum des Speicherkondensators eines
Halbleiterspeichers verwendet, so führt die bei der Herstellung von Speicher-
schaltungen unvermeidbare Einwirkung von Wasserstoff auf diese Materialien,
welche für die Entwicklung von höchstintegrierten Speicherbauelementen wegen
ihrer hohen Dielektrizitätskonstanten an sich vielversprechend sind, zur drasti-
schen Verschlechterung ihrer Eigenschaften.
Um die genannten Materialien dennoch für die Entwicklung höchstintegrierter mik-
roelektronischer Strukturen nutzen zu können, ist es gemäß den Darlegungen der
Anmelderin in der Beschreibungseinleitung bekannt, die jeweiligen Strukturen mit
den wasserstoffempfindlichen Schichten mittels einer Wasserstoffbarrieren-schicht
zu bedecken, die das Eindiffundieren von Wasserstoff bei nachfolgenden Prozess-
Schritten verhindert.
Allerdings hat sich gezeigt, dass bei der Abscheidung der Barriereschicht selbst
bereits die Gefahr der Kontamination der darunter liegenden ferroelektrischen
Schichten durch Wasserstoff besteht und dass zudem auch eine Belastung durch
das bei der Abscheidung dieser und nachfolgender Schichten verwendete Plasma
zu beobachten ist. Dabei kann es insbesondere zu elektrostatischen Aufladungen
der Kondensatorelektrode und in deren Folge zu einer Schädigung der ferroelekt-
rischen Dielektrikumsschicht kommen.
Demgemäß liegt der Anmeldung als technisches Problem die Aufgabe zugrunde,
eine mikroelektronische Struktur anzugeben, bei der diese Schädigungen weitge-
hend ausgeschlossen sind. Ferner soll ein Verfahren zur Herstellung einer mikro-
elektronischen Struktur mit einem wasserstoffempfindlichen Dielektrikum angege-
ben werden, bei dem der Schutz des wasserstoffempfindlichen Dielektrikums ver-
- 10 -
bessert ist, vgl. die Beschreibungsunterlagen gemäß Hauptantrag und gemäß
Hilfsantrag 1, Seite 3, zweiter Absatz und Seite 7, letzter Absatz.
Gemäß dem geltenden Anspruch 1 nach Haupt- und nach Hilfsantrag 1 wird diese
Aufgabe hinsichtlich der mikroelektronischen Struktur dadurch gelöst, dass bei ei-
ner mikroelektronischen Struktur, bei der das wasserstoffempfindliche Dielektri-
kum von einer Wasserstoffbarriereschicht bedeckt ist, zwischen dem wasserstoff-
empfindlichen Dielektrikum und der Barriereschicht ein Zwischenoxid angeordnet
ist, das mindestens fünfmal so dick wie das Dielektrikum ist. Im Anspruch 1 nach
Hilfsantrag 1 wird darüber hinaus angegeben, dass die Zwischenoxidschicht als
Intermetalldielektrikum, d. h. als dielektrische Isolatorschicht zwischen zwei Metal-
lisierungsebenen dient.
3. Dem Fachmann, der hier als ein mit der Weiterentwicklung von Halbleiter-
Speicherschaltungen befasster Diplom-Ingenieur der Elektrotechnik oder Diplom-
Physiker mit einigen Jahren Berufserfahrung in der Entwicklung und Herstellung
hochintegrierter Halbleiterspeicher anzusetzen ist, sind - in weitgehender Überein-
stimmung mit dem Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hauptantrag und Hilfsan-
trag 1, wie nachfolgend dargelegt wird - als Stand der Technik mikroelektronische
Strukturen in Form von Speicherschaltungen bekannt, die ein von einer Wasser-
stoffbarrierenschicht bedecktes wasserstoffempfindliches Dielektrikum aufweisen,
wobei zwischen dem wasserstoffempfindlichen Dielektrikum und der Wasserstoff-
barrierenschicht ein Zwischenoxid angeordnet ist, das als Intermetalldielektrikum
dient:
Wie die Druckschrift (10) ausweist, wurden im Rahmen der Entwicklung höchstin-
tegrierter Halbleiterspeicher nämlich Speicher entwickelt, deren Speicherkonden-
satoren als Dielektrikum eine ferroelektrische Schicht oder eine Schicht aus einem
Material mit einer hohen Dielektrizitätskonstante aufweisen, vgl. den Text in Sp. 1,
Zeilen 26 bis 31:
- 11 -
Bei derartigen Halbleiterspeichern werden - so erläutert die Druckschrift (10) an-
hand der Fig. 1 und dem zugehörigen Text in Sp. 1, Zeile 35 bis Sp. 2, Zeile 4
weiter - die aus einer unteren Elektrode, der dielektrischen Schicht aus dem ge-
nannten wasserstoffempfindlichen Material und einer oberen Elektrode gebildeten
Speicherkondensatoren mit einer isolierenden Zwischenschicht in Form einer Zwi-
schenoxidschicht aus einem Phosphorsilikatglas (PSG) bedeckt:
.
Um die elektrischen Verbindungen zu den Elektroden des Speicherkondensators
sowie zu den übrigen aktiven Elementen der Speicherschaltung herzustellen, wer-
den anschließend Kontaktlöcher in das Zwischenoxid eingebracht und auf diesem
Verbindungsleitungen erzeugt, die durch die Kontaktlöcher hindurch die angege-
benen Gebiete elektrisch anschließen, vgl. den weiteren Text in Sp. 2, Zeilen 4
bis 8:
Das Zwischenoxid deckt damit einerseits die Speicherkondensatoranordnung ab
und schützt diese bei weiteren Prozess-Schritten, übernimmt gleichzeitig aber
- 12 -
auch die Funktion des Intermetalldielektrikums zwischen der Verdrahtungsebene
aus den auf dem Zwischenoxid erzeugten Verbindungsleitungen und der Ebene
mit den Speicherkapazitäten.
Abschließend wird die bis dahin hergestellte mikroelektronische Struktur mit einer
Passivierungsschicht in Form einer Siliziumnitrid- oder Siliziumoxynitridschicht ab-
gedeckt, die das Eindringen von Wasser in die derart gebildete mikroelektronische
Struktur verhindert, vgl. hierzu die Sp. 2, Zeilen 9 bis 12:
Bei dieser in der Druckschrift (10) als Stand der Technik beschriebenen Speicher-
struktur kann es jedoch noch durch den beim Plasma-CVD-Abscheiden der
Wasserstoffbarrierenschicht erzeugten Wasserstoff zu einer Beeinträchtigung der
dielektrischen Eigenschaften der ferroelektrischen Schicht kommen, vgl. den Text
in Sp. 2, Zeilen 24 bis 38:
Derartige Probleme können jedoch verhindert werden, wenn die genannte Anord-
nung nach dem Erzeugen der PSG-Zwischenoxidschicht in einer Stickstoff-Atmo-
sphäre getempert und dabei deren Wasserstoffgehalt reduziert wird, vgl. in der
Druckschrift (10) die Fig. 3 und den zugehörigen Text in Sp. 5, Zeile 5 bis Sp. 6,
Zeile 20, in dem eine Speicherstruktur mit demselben Aufbau wie dem in der oben
genannten Fig. 1 offenbart wird, sowie die Fig. 6 und den zugehörigen Text in
Sp. 6, Zeile 55 bis Sp. 7, Zeile 4, in dem die durch die Temperbehandlung er-
- 13 -
reichte Verbesserung der Stabilität der dielektrischen Eigenschaften des ferro-
elektrischen Materials angegeben wird.
Damit ist aus (10) eine mikroelektronische Struktur bekannt, bei der das wasser-
stoffempfindliche Dielektrikum wie bei der anmeldungsgemäßen Struktur auch ge-
gen die Einwirkung des beim Plasmaabscheidevorgangs entstehenden Wasser-
stoffs geschützt ist, die bis auf das Merkmal, dass das Zwischenoxid mindestens
fünfmal so dick ist wie das wasserstoffempfindliche Dielektrikum, alle Merkmale
der im geltenden Anspruch 1 nach Hauptantrag und der im geltenden Anspruch 1
nach Hilfsantrag 1 angegebenen mikroelektronischen Struktur aufweist. Zu den
Dicken der genannten Schichten macht die Druckschrift (10) nämlich keine Anga-
ben.
Allerdings ist es für den Fachmann selbstverständlich, die Dicke der beiden ge-
nannten Schichten entsprechend der ihnen zugedachten Funktion und abhängig
von den durch den Integrationsgrad der Schaltung vorgegebenen Parametern zu
wählen. So muss die Dicke der dielektrischen Schicht bei der aus der Druck-
schrift (10) bekannten Speicherstruktur so gewählt werden, dass sich bei Berück-
sichtigung der durch den Integrationsgrad bestimmten Vorgaben für die Fläche je-
des Kondensatorelements und der Dielektrizitätskonstanten des jeweiligen ferro-
elektrischen Materials eine für einen Halbleiterspeicher geeignete Kapazität ergibt,
die einerseits eine sichere Unterscheidung zwischen den Zuständen „entladen“
und „geladen“ gewährleistet, andererseits aber mit geringem Strom umgeladen
werden kann, um den Leistungsbedarf der Schaltung insgesamt niedrig zu halten.
Die Dicke der Zwischenoxidschicht muss hingegen gewährleisten, dass sie ihre
Aufgabe als Schutz gegen die Einwirkung von Wasserstoff und als Intermetalldie-
lektrikum bei der mikroelektronischen Halbleiterspeicher-Struktur nach Druck-
schrift (10) sicher erfüllen kann.
Im Zusammenhang mit derartigen Überlegungen offenbart die Druckschrift (12)
dem Fachmann konkrete Werte für die Dicken der beiden genannten Schichten
- 14 -
bei Halbleiterspeicher-Strukturen mit wasserstoffempfindlichen ferroelektrischen
Dielektrika, wie sie im Zeitraum vor dem Anmeldetag der vorliegenden Anmeldung
Stand der Technik waren. Diese Entgegenhaltung offenbart nämlich eine Halblei-
terspeicherstruktur mit Speicherkondensatoren mit einem wasserstoffempfindli-
chen ferroelektrischen Dielektrikum, bei der die Speicherkondensatoranordnung
wie bei der Speicherstruktur nach Druckschrift (10) ebenfalls mit einem Isolations-
oxid bedeckt ist, das als Intermetalldielektrikum zwischen einer Verdrahtungs-
ebene und der darunter liegenden Ebene der Speicherkondensatoren dient, vgl.
hierzu die in den Fig. 2 bis 6 und im zugehörigen Text insbesondere in Sp. 4,
Zeile 22 bis Sp. 7 erläuterten Speicherstrukturen, deren Herstellung anhand der
Fig. 8 und 9 im Text in Sp. 7, Zeile 46 bis Sp. 11, Zeile 28 erläutert wird.
Wie dabei im Text zur Erläuterung der Speicherstrukturen in Sp. 5, Zeilen 55
bis 58 angegeben wird, liegt die Dicke des ferroelektrischen Dielektrikums der
Speicherkondensatoren im Bereich zwischen 3 nm bis 150 nm:
Dabei zeigt die im Text folgende Angabe, dass dieses Material und
die dementsprechende Dickenangabe stellvertretend für die übrigen zur Familie
der ferroelektrischen Dielektrika gehörenden Perovskite steht, die sich alle durch
eine hohe Dielektrizitätskonstante auszeichnen:
B
Bei den anhand der Fig. 8 und 9 und dem zugehörigen Text erläuterten Ausfüh-
rungsbeispielen zur Herstellung dieser Strukturen wird im Text in Sp. 9, Ab-
schnitt (8-k) sowie im Text in Sp. 10 im Abschnitt (9-f) angegeben, dass die Die-
lektrikumsschicht eine Dicke von 40 nm aufweist:
, während die Dicke der jeweiligen Zwischen-
oxide bei diesen Ausführungsbeispielen gemäß dem Abschnitt (8-n) in Sp. 10 und
- 15 -
dem Abschnitt (9-g) in Sp. 11 jeweils 500 nm betragen soll:
bzw.
Dabei steht PETEOS für Phospor dotiertes Tetraethylorthosilikat
(TEOS), was ein übliches Siliziumoxid-Material für Zwischenoxide ist.
Bei den gemäß diesen Angaben in den Ausführungsbeispielen hergestellten Spei-
cherstrukturen ist die u.a. als Intermetalldielektrikum dienende Zwischenoxid-
schicht somit um mehr als den Faktor 12 dicker als das ferroelektrische Dielektri-
kum der Speicherkapazität. Auch bei Wahl der Schichtdicke der dielektrischen
Schicht entsprechend dem oben genannten in (12) offenbarten Schichtdickenbe-
reich, in dem der Wert von 25 nm bevorzugt wird, ergeben sich ähnliche Verhält-
nisse.
Der von der Halbleiterspeicher-Struktur nach Druckschrift (10) ausgehende Fach-
mann entnimmt der Druckschrift (12) somit die Lehre, die Dicke des als Interme-
talldielektrikum dienenden Zwischenoxids weitaus größer und insbesondere mehr
als fünf mal dicker als die Dicke des als Dielektrikum der Speicherkapazität die-
nenden ferroelektrischen Materials zu wählen. Damit gelangt er ohne erfinderi-
sches Zutun zu einer Halbleiterspeicher-Struktur mit allen im geltenden An-
spruch 1 nach Hauptantrag und zu einer Halbleiter-Struktur mit allem im An-
spruch 1 nach Hilfsantrag 1 angegebenen Merkmalen.
Der Anspruch 1 nach Hauptantrag und der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 sind
somit mangels erfinderischer Tätigkeit nicht gewährbar.
Mit dem jeweiligen Anspruch 1 fallen wegen der Antragsbindung auch die jeweili-
gen nebengeordneten Verfahrensansprüche
15 sowie die Unteransprüche
2
bis 14 und 16 bis 24 nach Hauptantrag bzw. nach Hilfsantrag 1, vgl. hierzu BGH
GRUR 1997, 120 amtlicher Leitsatz - „Elektrisches Speicherheizgerät“.
- 16 -
Den Anträgen auf Patenterteilung gemäß Hauptantrag und gemäß Hilfsantrag 1
konnte somit nicht stattgegeben werden.
4. Dem Antrag auf Erteilung eines Patents gemäß Hilfsantrag 2 war jedoch zu
entsprechen, denn die zugehörigen Unterlagen erfüllen die für die Patentierung
notwendigen Voraussetzungen, wie nachfolgend dargelegt wird:
5. Die Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 2 sind zulässig.
Die Angaben im Vorrichtungsanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 sind durch den ur-
sprünglichen Anspruch 1 sowie die ursprünglichen Unteransprüche 2, 4 und 6 ge-
deckt. Der nebengeordnete Vorrichtungsanspruch 4 nach Hilfsantrag 2 geht auf
den ursprünglichen Anspruch 1 und die ursprünglichen Unteransprüche 2, 7 und 9
zurück.
Der Verfahrensanspruch 11 wird durch den ursprünglich eingereichten Verfah-
rensanspruch 15 und die Angaben in den ursprünglichen Unteransprüchen 4, 17
und 18 gestützt. Der weitere nebengeordnete Verfahrensanspruch 12 nach Hilfs-
antrag 2 geht auf den ursprünglichen Anspruch 15 sowie die ursprünglichen Un-
teransprüche 17 und 19 zurück.
Die geltenden Unteransprüche 2 bis 10 und 13 bis 18 nach Hilfsantrag wurden in
ihren Rückbezügen an die nunmehr geltenden nebengeordneten Ansprü-
che 1, 4, 11 und 12 angepasst. Dabei entsprechen die Unteransprüche 2 und 3
sowie 5 bis 10 - in der angegebenen Reihenfolge - inhaltlich den ursprünglichen
Unteransprüchen 3 und 5, 8 sowie 10 bis 14, während die weiteren Unteransprü-
che 13 bis 18 - ebenfalls in der angegebenen Reihenfolge - inhaltlich den ur-
sprünglichen Unteransprüchen 16 und 20 bis 24 entsprechen.
6. Den Gegenständen der nebengeordneten Ansprüche 1 und 4 sowie 11 und 12
des Hilfsantrags 2 liegt als technisches Problem die Aufgabe zugrunde, eine mik-
- 17 -
roelektronische Struktur, bei der Schädigungen der wasserstoffempfindlichen
Schicht weitgehend ausgeschlossen sind, sowie ein Verfahren zur Herstellung ei-
ner mikroelektronischen Struktur mit einem wasserstoffempfindlichen Dielektrikum
anzugeben, bei dem der Schutz des wasserstoffempfindlichen Dielektrikums ver-
bessert ist, vgl. die in der mündlichen Verhandlung überreichten Beschreibungs-
unterlagen, Seite 3, zweiter Absatz und Seite 7, letzter Absatz.
Hinsichtlich der mikroelektronischen Struktur wird diese Aufgabe gemäß den in
den nebengeordneten Ansprüchen 1 und 4 nach Hilfsantrag 2 übereinstimmend
genannten Merkmalen zunächst dadurch gelöst, dass - wie bei der im Anspruch 1
nach Hauptantrag genannten mikroelektronischen Struktur - eine Wasserstoffbar-
rierenschicht vorgesehen ist, die das wasserstoffempfindliche Dielektrikum be-
deckt, und dass das zwischen diesen beiden Schichten angeordnete Zwischen-
oxid mindestens fünfmal so dick ist wie das wasserstoffempfindliche Dielektrikum.
Über diese Maßnahmen hinausgehend lehrt der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2,
die Wasserstoffbarrierenschicht aus elektrisch isolierendem Material auszubilden
und die Seitenwände der im Zwischenoxid angeordneten, mit leitfähigem Material
gefüllten Kontaktlöcher mit der Wassstoffbarrierenschicht auszukleiden. Bei der
Struktur nach Anspruch 1 wird somit das Eindringen von Wasserstoff nicht nur an
der Oberseite der Anordnung, sondern auch an den Seiten der Kontaktlöcher ver-
hindert. Dabei können keine Kurzschlüsse zwischen dem leitfähigen Material in
den Kontaktlöchern und benachbarten Anschlüssen oder Elektroden auftreten, da
das Material der Wasserstoffbarrierenschicht elektrisch isolierend ist.
Auch bei der im nebengeordneten Anspruch 4 angegebenen mikroelektronischen
Struktur sind im Zwischenoxid mit leitfähigem Material gefüllte Kontaktlöcher an-
geordnet. Im Unterschied zur Ausbildung nach Anspruch 1 besteht die Wasser-
stoffbarrierenschicht aus elektrisch leitendem Material, so dass hier die Gefahr
von Kurzschlüssen zwischen dem leitenden Material in den Kontaktlöchern und
der elektrisch leitenden Wasserstoffbarrierenschicht auf dem Zwischenoxid be-
- 18 -
steht. Diese ist daher von einer isolierenden Schicht bedeckt, die die Seitenwände
der Kontaktlöcher auskleidet.
Hinsichtlich des Verfahrens wird die oben genannte Aufgabe durch die in den bei-
den nebengeordneten Verfahrensansprüchen 11 und 12 angegebenen Verfah-
rensvarianten gelöst:
Übereinstimmend sehen beide Varianten zunächst vor, dass auf das wasserstoff-
empfindliche Dielektrikum eine Zwischenoxidschicht aufgebracht wird, die min-
destens fünfmal so dick wie die wasserstoffempfindliche dielektrische Schicht ist,
und dass das Zwischenoxid mit einer Wasserstoffbarrierenschicht bedeckt wird.
Dabei besteht die Wasserstoffbarrierenschicht gemäß den weiteren Angaben im
Anspruch 11 aus isolierendem Material. Nach dem Aufbringen dieser Wasser-
stoffbarrierenschicht werden Kontaktlöcher in das Zwischenoxid geätzt und deren
Seitenwände mit einer isolierenden Schicht bedeckt, die aus dem gleichen Mate-
rial besteht wie die Wasserstoffbarrierenschicht, so dass die das Zwischenoxid
bedeckende Schicht und die die Seitenwände der Kontaktlöcher bedeckende
Schicht zusammen die (elektrisch isolierende) Wasserstoffbarrierenschicht bilden.
Alternativ hierzu wird gemäß den Angaben im Verfahrensanspruch 12 das Zwi-
schenoxid mit einer elektrisch leitenden Wasserstoffbarrierenschicht bedeckt.
Nach dem Aufbringen dieser Wasserstoffbarrierenschicht werden Kontaktlöcher in
das Zwischenoxid geätzt und die Seitenwände der Kontaktlöcher mit einer isolie-
renden Schicht ausgekleidet, wobei die Wasserstoffbarrierenschicht auf dem Zwi-
schenoxid von der isolierenden Schicht bedeckt wird.
7. Die mikroelektronischen Strukturen nach den Vorrichtungsansprüchen 1 und 4
sowie die Verfahren zur Herstellung mikroelektronischer Strukturen nach den
Verfahrensansprüchen 11 und 12 jeweils nach Hilfsantrag 2 sind patentfähig, denn
die in diesen Ansprüchen genannten alternativen Ausbildungen sind aus dem
- 19 -
nachgewiesenen Stand der Technik weder bekannt noch werden sie durch diesen
nahegelegt:
Die im Zusammenhang mit dem Anspruch 1 nach Haupt- bzw. nach Hilfsantrag 1
bereits gewürdigte Druckschrift (10) offenbart eine mikroelektronische Struktur und
ein Verfahren zu deren Herstellung, die bzw. das über die im Zusammenhang mit
dem Hauptantrag bzw. dem Hilfsantrag 1 genannten Merkmale hinausgehend
noch die Merkmale aufweist, dass im Zwischenoxid (
) mit leitfähigem Material (
) gefüllte Kontaktlöcher (
) vorgesehen sind und dass das Zwischenoxid von einer Wasser-
stoffbarrierenschicht ( )
aus elektrisch isolierendem Material, nämlich Siliziumnitrid, Siliziumoxynitrid oder
Siliziumoxid bedeckt wird, vgl. hierzu die Ausführungsbeispiele gemäß den Fig. 1
bis 4, 7, 10, 13 und 22 bis 26 und den Text in Sp. 5, Zeile 5 bis Sp. 6, Zeile 20, in
Sp. 7, Zeilen 22 bis 63, in Sp. 8, Zeilen 22 bis 31, in Sp. 9, Zeilen 18 bis 53 und in
Sp. 11, Zeilen 31 bis 60.
Jedoch kleidet bei diesen Ausführungsbeispielen die elektrisch isolierende Was-
serstoffbarrierenschicht ( )
nicht die Seitenwände der Kontaktlöcher aus. Die Wasserstoffbarrierenschicht
wird hier nämlich erst nach dem Aufbringen der die Kontaktlöcher füllenden Metal-
lisierungsschicht ( ) als oberste
und damit alle darunter liegenden Strukturen abdeckende und vor Wasserstoff
schützende Schicht auf die gesamte Anordnung aufgebracht, so dass eine geson-
derte Auskleidung der Kontaktlöcher zum Schutz vor Wasserstoff nicht notwendig
ist. Sie ergibt sich bei dem Herstellungsverfahren nach Druckschrift (10) auch
nicht, da die Kontaktlöcher zum Zeitpunkt des Aufbringens der Barrierenschicht
bereits vollständig mit dem leitfähigen Material der Metallisierungsschicht gefüllt
sind, so dass das Material der Barrierenschicht nicht mehr in die Kontaktlöcher
gelangen und deren Seitenwände auskleiden kann.
- 20 -
Bei der in der Druckschrift (10) offenbarten alternativen Ausführungsform gemäß
den Fig. 20 und 21 ist eine elektrisch leitfähige Wasserstoffbarrierenschicht in den
Kontaktlöchern ( ) vorgesehen. Diese wird jedoch zu-
sammen mit dem in die Kontaktlöcher gefüllten leitfähigen Material der Verdrah-
tungsstruktur als Kontaktmaterial genutzt, so dass eine Isolierung zwischen dem
Material der Barrierenschicht in den Kontaktlöchern und dem leitfähigen Material
der Verdrahtungsebene unerwünscht und somit nicht vorgesehen ist:
So ist bei der im Text in Sp. 10, Zeilen 45 bis 64 beschriebenen Ausbildung ge-
mäß der Fig. 20 in den Kontaktlöchern unter der Metallisierung (
) eine Doppelschicht aus einer ersten leitfähigen Schicht aus
Titan und einer zweiten leitfähigen Schicht aus Titannitrid vorgesehen (
), wobei die zweite, nämlich untere leitfähige
Schicht () aus wasserstoffundurchlässigem Material gebildet ist und die ge-
samte Anordnung noch von einer Wasserstoffbarrierenschicht überzogen sein
kann, vgl. Sp. 10, Zeilen 59 ff:
Bei der Ausführung gemäß Fig. 21 wird die leitfähige Wasserstoffbarrierenschicht
in den Kontaktlöchern direkt unter der Metallisierung vorgesehen, vgl. den Text in
Sp. 11, Zeilen 11 bis 28:
- 21 -
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Druckschrift (10) somit weder eine mikro-
elektronische Struktur, bei der eine elektrisch isolierende Wasserstoffbarrieren-
schicht die Kontaktlöcher auskleidet, noch eine Struktur, bei der die Wasserstoff-
barrierenschicht von einer isolierenden Schicht bedeckt ist, die die Seitenwände
der Kontaktlöcher auskleidet, zeigt oder nahe legt. Analog gilt dies für entspre-
chende Verfahrensschritte.
Gleiches gilt auch für die Druckschriften (5) und (7), die ebenfalls mikroelektroni-
sche Strukturen mit einem wasserstoffempfindlichen Dielektrikum und Verfahren
zu deren Herstellung offenbaren, die durch Wasserstoffbarrierenschichten ge-
schützt werden, die wahlweise aus elektrisch isolierendem oder elektrisch leitfähi-
gem Material bestehen:
Bei den Ausbildungen gemäß den Fig. 1 bis 3 der Druckschrift (5) ist die das was-
serstoffempfindliche ferroelektrische Dielektrikum (
) aufweisende Speicherkapazität ( ) eines Halbleiterspei-
chers mit einer Wasserstoffbarrierenschicht (
)aus isolierenden Material, nämlich Siliziumnit-
rid oder Siliziumoxynitrid bedeckt, die bei den Ausführungen nach Fig. 1 und 2 di-
rekt auf der Kapazität angeordnet ist, vgl. hierzu den Text in Sp. 5, Zeile 27 bis
Sp. 9, Zeile 2, während bei der Variante gemäß Fig. 3 eine Zwischenoxidschicht
zwischen der Kapazität und der Barrierenschicht angeordnet ist (
), vgl. den Text in Sp. 9, Zeilen 3
bis 11.
Bei den Ausbildungen gemäß Fig. 4 und 5 wird eine metallisch leitende Schicht als
Wasserstoffbarriere (
)verwendet, wobei diese entweder unmittelbar
auf die obere Elektrode der Speicherkapazität oder auf eine auf die Kapazität auf-
gebrachte Isolatorschicht, bspw. ein Zwischenoxid (
- 22 -
) aufgebracht ist, vgl. die Fig. 4 und 5 und den Text in Sp. 9,
Zeilen 12 bis 44.
Bei keiner der Ausführungen sind die Seitenwände der Kontaktlöcher mit einer
Wasserstoffbarrierenschicht oder mit einer isolierenden Schicht ausgekleidet,
denn die Kontaktlöcher sind bei allen Varianten lediglich jeweils mit einer Doppel-
schicht aus leitfähigen Materialien (
bzw. ) gefüllt, von denen
das untere Material () die Seitenwände der Kontaktlöcher auskleidet und zu-
sammen mit dem anderen Material () den Kontakt zu dem anzuschließenden
Bereich bildet, wie jede der Figuren 1 bis 5 zeigt, vgl. dort bspw. die mit dem Be-
zugszeichen „16“ bezeichneten Kontaktlochbereiche, so dass auch diese Druck-
schrift keinen Hinweis auf die entsprechenden, in den geltenden Ansprü-
chen 1, 4, 11 und 12 genannten Maßnahmen geben kann.
Bei der mikroelektronischen Halbleiterspeicher-Struktur nach der Druckschrift (7)
besteht die über dem Speicherkondensator ( ) mit dem was-
serstoffempfindlichen ferroelektrischen Dielektrikum (
) ganzflächig oder lokal über der Kondensatoran-
ordnung angeordnete Wasserstoffbarrierenschicht (
) entweder aus leitfähigem Titannitrid (TiN) oder aus isolierendem Tita-
noxynitrid (TiON) mit hohem Sauerstoff-Anteil.
In beiden Fällen ist über der Kondensator-Anordnung aus dem zwischen zwei
Elektroden angeordneten ferroelektrischen Dielektrikum eine Isolatorschicht aus
Siliziumnitrid (
) angeordnet, in die wiederum Kontaktlöcher eingebracht sind, die mit
dem leitfähigen Material einer metallischen Verdrahtungsstruktur (
) gefüllt sind, durch die die aktiven Bereiche der Speicherschaltung und die
Elektroden der Kondensatoranordnung miteinander verbunden werden. Diese
- 23 -
Schicht entspricht somit in ihrer Funktion und Anordnung der in den nebengeord-
neten Patentansprüchen nach Hilfsantrag 2 genannten Zwischenoxidschicht.
Für den Fall, dass die die Speicher-Anordnung bedeckende Wasserstoffbarrieren-
schicht () aus elektrisch isolierendem Material besteht, kann diese Schicht
unmittelbar auf die Verdrahtungsebene aufgebracht werden. Es ist aber auch
möglich, zwischen der Verdrahtungsebene und der Wasserstoffbarrierenschicht
fakultativ eine weitere Isolationsschicht aus Siliziumnitrid (
) vorzusehen. Diese besteht
aus gesputtertem Siliziumnitrid, das nur eine geringe Dichte aufweist und daher
kein ausreichendes Sperrvermögen gegenüber Wasserstoff aufweist, so dass
diese Schicht keine Wasserstoffbarriere bildet.
Für den Fall, dass die Wasserstoffbarrierenschicht aus leitfähigem Material be-
steht, wird diese weitere Siliziumnitridschicht allerdings als Isolatorschicht zwi-
schen der Verdrahtungsebene mit der Verbindungsstruktur ( )
und der leitfähigen Wasserstoffbarrierenschicht benötigt und ist daher zwingend
vorhanden, vgl. hierzu den Text in Sp. 4, Zeilen 14 bis 23:
im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 3 und dem zugehörigen
Text in Sp. 3, Zeile 45 bis Sp. 5, Zeile 29. Dabei zeigen die Ausführungsbeispiele
gemäß den Fig. 2 und 3, dass die Wasserstoffbarrierenschicht noch mit einer Ab-
deckschicht (
) gegen Korrosion geschützt
werden kann.
Wie sich aus dem in den genannten Zitatstellen erläuterten Prozessablauf ergibt,
wird bei der Variante mit elektrisch isolierender Wasserstoffbarriere die Wasser-
stoffbarrierenschicht und bei der Variante mit elektrisch leitfähiger Wasserstoffbar-
rierenschicht die weitere Isolationsschicht, also die obere Siliziumnitrid-
- 24 -
nach
Siliziumnitridschicht () mit leitendem Material aufgebracht, die hier die Abdeck-
und Isolatorfunktion des in den nebengeordneten Ansprüchen nach Hilfsantrag 2
genannten Zwischenoxids erfüllt. Damit sind die Kontaktlöcher zum Zeitpunkt des
Aufbringens der weiteren Schichten auch bei diesem Stand der Technik bereits
mit Material gefüllt, so dass weder die danach aufgebrachte isolierende
Wasserstoffbarrierenschicht noch die danach aufgebrachte Isolatorschicht die
Seitenwände der Kontaktlöcher in der Siliziumnitridschicht
() auskleiden
können, wie es die geltenden Vorrichtungsansprüche
1 bzw.
4 sowie die
geltenden Verfahrensansprüche 11 bzw. 12 im Hinblick auf die dort in das
Zwischenoxid eingebrachten Kontaktlöcher lehren.
Bei den in den Druckschriften (8) und (11) offenbarten Halbleiterspeicher-Struktu-
ren sind die Kontaktlöcher jeweils mit einer leitfähigen Wasserstoffbarrierenschicht
ausgekleidet, jedoch ist in den Kontaktlöchern keine Isolierung an den Seitenrän-
dern vorgesehen:
Bei der in der Druckschrift (8) offenbarten Halbleiterspeicher-Struktur wird die
Kondensatoranordnung mit den Speicherkapazitäten mit einem wasserstoffemp-
findlichen dielektrischen Material ( ) mit einer Isolatorschicht (
) bedeckt, in die Kontaktlöcher ( ) geätzt werden. Die
Anordnung wird dann mit einer Wasserstoffbarrierenschicht aus leitfähigem Titan-
nitrid ( ) belegt, die anschließend so
strukturiert wird, dass die Titannitridschicht sowohl die Oberfläche der Isolator-
schicht als auch die Seitenwände der Kontaktlöcher und die oberen Elektroden
der Speicherkapazitäten abdeckt und in diesen Bereichen sowohl das Eindringen
von Wasserstoff als auch das Bilden von Wasserstoff durch eine katalytische Re-
aktion an der oberen Elektrode der Speicherkapazität verhindert, vgl. hierzu in der
Druckschrift (8) vor allem die Fig. 1 und 2A-C und den zugehörigen Text in den
Abschnitten [0016] bis [0024] . Dabei bildet das Titannitrid der Barrierenschicht
zusammen mit dem Material der nachfolgend aufgebrachten Verdrahtungsebene
in den Kontaktlöchern den Kontakt zu den anzuschließenden Gebieten, vgl. den
- 25 -
Text im Abschnitt [0022]:
Eine
Isolierung der Seitenwände der Kontaktlöcher wäre hier somit störend.
Ähnlich ist es auch bei der Halbleiterspeicher-Anordnung nach der Druck-
schrift (11), denn auch hier werden die zu den oberen Elektroden (
der Speicherkapazitäten führenden Kontaktlöcher im Zwischenoxid
(
) so mit einer elektrisch leitenden Wasserstoffbarrieren-
schicht ( bzw. ) ausgekleidet,
dass diese Schicht die Seitenwände der Kontaktlöcher und den am Boden des
Kontaktlochs freiliegenden Bereich der oberen Elektrode der Kapazitäten bedeckt.
Dabei können leitfähige Haftverbesserungsschichten aus Titan (
) auf den Seitenwänden der Kontaktlöcher die Haf-
tung zu der Wasserstoffbarrierenschicht verbessern und weitere leitfähige
Schichten ( ) auf der Außen-
seite der Barrierenschicht den Kontakt zu der nachfolgend aufgebrachten Ver-
drahtungsschicht ( ) verbessern, vgl. in (11) die Fig. 1 bis 12,
das englischsprachige Abstract und den zugehörigen Text der Maschinenüberset-
zung, vor allem in den Abschnitten [0021], [0022], [0027] und [0031] bis [0060].
Bei den Halbleiterspeicher-Strukturen nach den weiteren Druckschriften (1) (bzw.
dem hierzu als Übersetzung heranziehenden nachveröffentlichten Familienmit-
glied gemäß Druckschrift (9)) sowie (3), (4) und (6) wird die Wasserstoffbarrieren-
schicht als oberste Schicht über der Verdrahtungsebene auf die Anordnung auf-
gebracht oder als die Speicherkapazität einkapselnder Schutz ausgebildet; in bei-
den Fällen besteht keine Notwendigkeit, die Kontaktlöcher seitlich mit einer Was-
serstoffbarrierenschicht auszukleiden oder mit einer Isolationsschicht zu versehen:
Bei den mikroelektronischen Strukturen gemäß den Druckschriften (1) bzw. (9)
und (4) bedeckt die Wasserstoffbarrierenschicht die Anordnung jeweils als oberste
- 26 -
Schicht, vgl. in (1) die Fig. 1 bis 4, Bezugszeichen „32“ bzw. in (9) die Fig. 1
bis 2H, Bezugszeichen „32“ und in (4) die Fig. 1 bis 6, Bezugszeichen „45“. In die-
sen Schriften sind weder Maßnahmen, mit denen das Eindringen von Wasserstoff
durch die Seitenwände der Kontaktlöcher verhindert werden soll, noch Hinweise
auf eine elektrische Isolierung der Seitenränder der Kontaktlöcher offenbart.
Auch bei der Halbleiterspeicherstruktur nach Druckschrift (6) ist die Anordnung mit
einer Wasserstoffbarrierenschicht als oberster Schicht abgedeckt, vgl. vor allem
die Fig. 52 und den zugehörigen Text in Sp. 13, Zeile 21 bis Sp. 14, Zeile 11, vor
allem in Sp. 13, Zeile 64 ff.:
. Bei der Anordnung nach (6) werden die wasserstoff-
empfindlichen ferroelektrischen Schichten der Speicherkapazitäten nämlich durch
eine Abdeckschicht geschützt, die selbst aus ferroelektrischem Material besteht
und eindringenden Wasserstoff abfängt, d. h. als Getterschicht für Wasserstoff
dient, vgl. in den Fig. 4 bis 9, 13 bis 17, 21 bis 24 und 28 bis 32 die jeweils mit
dem Bezugszeichen „30“ bzw. „30’ “ bezeichnete Abdeckschicht aus ferroelek-
trischem Material und beispielhaft den Text zur Fig. 4 in Sp. 6, Zeilen 6 ff.:
Das in die Kontaktlöcher „34“, „36“ eingebrachte leitfähige Titannitrid „38“ bildet in
den Kontaktlöchern zwar gleichfalls eine Wasserstoffbarriere, dient hier allerdings
auch als Kontaktierungsmaterial zum Anschließen der darunter liegenden Gebiete,
so dass keinerlei Maßnahmen zur Isolation gegenüber den Seitenrändern der
Kontaktlöcher vorgesehen sind, vgl. insbesondere die Ausführungsbeispiele ge-
mäß den Fig. 8 und 9, 16 und 17, 23 und 24, 31 und 32, 40 und 41, sowie die an-
- 27 -
hand der Fig. 53 bis 89 erläuterten Ausführungsbeispiele von MOS-Feldeffekttran-
sistoren mit einem ferroelektrischen Gate-Dielektrikum.
Die Druckschrift (3) offenbart mikroelektronische Strukturen mit einem wasser-
stoffempfindlichen Dielektrikum, bei denen die vor Wasserstoff zu schützenden
Strukturen sowohl auf ihrer Ober- und Unterseite als auch seitlich mit dem elekt-
risch isolierenden Material einer Wasserstoffbarrierenschicht bedeckt, also einge-
kapselt sind, vgl. in den Figuren 1 bis 4 die Bezugszeichen „132“, „332“ und „432“
und in den Fig. 5, 7 bis 9 und 11 die Bezugszeichen „532“, „720“, „750“, „770“,
„912“. Da hier die Strukturen durch das u. a. auf ihren eigenen Seitenkanten auf-
gebrachte Barrierenmaterial vollständig vor dem Eindringen von Wasserstoff ge-
schützt werden, sind keine Maßnahmen zum Auskleiden der Seitenwände der
Kontaktlöcher mit Wasserstoffbarrierenmaterial notwendig bzw. vorgesehen, vgl.
den Text auf Seite 6, Zeile 24 bis Seite 7, Zeile 26, in dem es auf Seite 7, Zei-
len 6 ff. heißt:
sowie die in den Fig. 1 bis 5 und 7
bis 11 gezeigten und im zugehörigen Text erläuterten Strukturen.
Die Druckschriften (2) und (12) beschäftigen sich mit dem Schutz einer wasser-
stoffempfindlichen Schicht vor Wasserstoff bei Ätzvorgängen zum Herstellen der
Anordnungen. Anregungen zu den vorangehend diskutierten Maßnahmen des
Auskleidens von Kontaktlöchern finden sich hier nicht:
- 28 -
Beim Stand der Technik gemäß Druckschrift (2) werden gegenüber Wasserstoffi-
onen empfindliche sogenannte „floating gate“-Anordnungen mit einer Wasserstof-
fionen abfangenden Schicht über der Anordnung geschützt. Zwar wird weiterhin
eine Barriereschicht aus Siliziumnitrid oder Siliziumoxynitrid aufgebracht, jedoch
bildet diese lediglich eine Ätzstoppschicht, die die darunter liegenden Bereiche
beim Ätzen der Kontaktlöcher schützen soll und die nach dem Erzeugen der Kon-
taktlöcher wieder entfernt wird. Die Seitenwände der Kontaktlöcher und deren Bo-
den werden dann mit einem leitfähigen Haftvermittlungsmaterial bedeckt, bevor
die Kontaktlöcher mit leitfähigem Material gefüllt werden, vgl. hierzu vor allem die
Fig. 3G bis 3I, 4I bis 4L und 5G bis 5J und den zugehörigen Text.
Wie bereits bei der Diskussion des Anspruchs 1 nach Hauptantrag und nach Hilfs-
antrag 1 angegeben, beschäftigt sich die Druckschrift (12) mit dem Aufbau und der
Herstellung einer Halbleiterspeicher-Struktur, wobei es bei dem Herstellungspro-
zess insbesondere darum geht, einen Ätzvorgang zur Herstellung der Speicher-
kondensator-Anordnung anzugeben, der neben einer hohen Ätzselektivität auch
gewährleistet, dass das als Dielektrikum verwendete wasserstoffempfindliche fer-
roelektrische Material nicht durch beim Ätzvorgang verwendeten oder entstehen-
den Wasserstoff reduziert wird, vgl. die Beschreibungseinleitung in Sp. 1, Zeile 5
bis Sp. 2, Zeile 67 im Zusammenhang mit dem Text in Sp. 12, Zeile 22 bis Sp. 16,
Zeile 7, wobei die mit dem Trockenätzen der ferroelektrischen Schicht verbunde-
nen Probleme insbesondere im Text in Sp. 13, Zeilen 13 bis 65 erörtert werden.
Dort wird angegeben, dass die genannten Probleme vermieden werden, indem ein
Trockenätzvorgang mit einem Ätzgas mit hohem Sauerstoff-Partialdruck einge-
setzt wird, wobei der Sauerstoff eine Reduktion des ferroelektrischen Materials
verhindert.
Eine das Zwischenoxid oder die Kontaktlöcher im Zwischenoxid bedeckende
Wasserstoffbarrierenschicht ist in (12) jedoch nicht offenbart, so dass diese
Druckschrift schon aus diesem Grund keinen Hinweis auf die in den nebengeord-
neten Ansprüchen 1, 4, 11 und 12 angegebenen Maßnahmen geben kann.
- 29 -
Die nebengeordneten Ansprüche 1 und 4 sowie 11 und 12 nach Hilfsantrag 2 sind
somit gewährbar.
8. An die Ansprüche 1 und 4 sowie 11 und 12 können sich die Unteransprüche 2
und 3, 5 bis 10 und 13 bis 18 gemäß dem in der mündlichen Verhandlung über-
reichten Hilfsantrag 2 anschließen, die vorteilhafte Weiterbildungen der mikroelekt-
ronischen Strukturen nach Anspruch 1 bzw. 4 und der Verfahren zur Herstellung
mikroelektronischer Strukturen nach Anspruch 11 bzw. 12 angeben.
Auch die übrigen Unterlagen genügen den für eine Patenterteilung zu erfüllenden
Bedingungen.
Bei dieser Sachlage war der angefochtene Beschluss aufzuheben und das Patent
im Umfang des Hilfsantrags 2 zu erteilen.
9. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr (§ 80 Abs 3 PatG) ist anzuordnen,
da dies der Billigkeit entspricht.
Die von der Anmelderin beantragte Anhörung wäre sachdienlich gewesen (§ 46
Abs. 1 Satz 2 PatG).
Die Anmelderin hat in ihren Eingaben den von der Prüfungsstelle in ihren Prü-
fungsbescheiden geäußerten Bedenken gegen die Patentfähigkeit unter Angabe
von Gründen im Einzelnen widersprochen. Dabei hat sie sich jeweils eingehend
mit den von der Prüfungsstelle vorgetragenen Argumenten auseinander gesetzt
und, gestützt auf technischen Sachverstand, ihre Beurteilung des entgegengehal-
tenen Standes der Technik dargelegt.
Bei einer derartigen Sachlage ist eine Anhörung in der Regel sachdienlich, denn
sie gibt der Anmelderin und dem Prüfer die Möglichkeit, ihre kontroversen Auffas-
sungen ausführlich und - anders als im schriftlichen Verfahren - in Rede und Ge-
- 30 -
genrede darzulegen und zu erörtern. Bei einem solchen direkten Austausch der
kontroversen Auffassungen sind beide Seiten veranlasst, die die unterschiedlichen
Beurteilungen begründenden Argumente im Einzelnen im Hinblick auf die Darle-
gungen der Gegenseite zu überprüfen und ggfs. - soweit sich die vorgetragenen
Argumente als nicht stichhaltig erweisen - von der bisherigen Auffassung abzuge-
hen.
Für die Sachdienlichkeit der Anhörung spricht darüber hinaus im vorliegenden Fall
auch, dass diese Gelegenheit geboten hätte, den umfangreichen nachgewiesenen
Stand der Technik ausführlich und ohne den im schriftlichen Verfahren umständli-
chen und zeitraubenden Austausch von Argumenten zu diskutieren. Zahl und
Umfang der Prüfungsbescheide belegen, dass es zwischen der Prüfungsstelle und
der Anmelderin erhebliche und im schriftlichen Verfahren nur mit erheblichem
Aufwand zu diskutierende Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Bewertung
der Patentfähigkeit gegenüber dem nachgewiesenen Stand der Technik gab. Eine
Anhörung hätte sich hier somit auch aus Gründen der Verfahrensökonomie ange-
boten.
Der beantragten Anhörung kann im vorliegenden Fall die Sachdienlichkeit auch
nicht deswegen abgesprochen werden, weil aufgrund der Verfahrenssituation zu
erwarten gewesen sei, dass die Anmelderin ihre Auffassung auch in einer Anhö-
rung beibehalten würde. Die auf einschlägige Fachkenntnisse gestützten, sachli-
chen und detailliert auf die Auffassung der Prüfungsstelle eingehenden Eingaben
der Anmelderin, mit denen sie ihr Patentbegehren verteidigt, lassen keinen An-
haltspunkt dafür erkennen, dass die Anmelderin - bei Darlegung entsprechender
Gründe seitens der Prüfungsstelle - starr und unbeirrbar bei ihrer Auffassung
geblieben und grundsätzlich nicht bereit gewesen wäre, ihr Patentbegehren zu
modifizieren. Dies zeigt auch der Verlauf des Beschwerdeverfahrens.
Da die Prüfungsstelle die Anmelderin in dem der Zurückweisung vorangegange-
nen Bescheid zur telefonischen Vereinbarung eines Termins für die Anhörung
- 31 -
aufgefordert und damit die Bereitschaft zur Durchführung einer Anhörung signali-
siert hatte, konnte die Anmelderin im Übrigen auch davon ausgehen, dass sie für
den Fall, dass die in ihrer nachfolgenden Eingabe dargelegten Argumente den
Prüfer nicht zur Aufgabe seiner Bedenken bewegen würden, die Gelegenheit er-
halten würde, in einer Anhörung den Dialog mit dem Prüfer fortzuführen, zumal sie
den Antrag auf Anberaumung einer Anhörung in der entsprechenden Eingabe
noch einmal wiederholt hatte.
Bei verständiger Würdigung kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass bei
Durchführung der Anhörung die Einlegung einer Beschwerde entbehrlich gewesen
wäre.
Dr. Tauchert
Schramm
Dr. Thum-Rung
Brandt
Pr