Urteil des BPatG vom 09.09.2008
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BPatG 154
08.05
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
9. September 2008
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 101 15 425.9-53
17 W (pat) 97/04
Verkündet am
ters Dipl.-Ing. Prasch sowie
ie Richterinnen Eder und Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung
eschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
…
hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 9.
September
2008 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch, des Rich
d
b
- 2 -
G r ü n d e :
I.
Die vorliegende Patentanmeldung ist am 29. März 2001 beim Deutschen Patent-
und Markenamt unter der Bezeichnung
„Verfahren zum Darstellen von Bildern“
eingereicht worden.
Sie wurde von der Prüfungsstelle für Klasse
G06T durch Beschluss vom
27. Juli 2004 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Gegenstand des
Patentanspruchs 1 nicht neu sei.
Gegen diesen Beschluss wendet sich die Anmelderin mit ihrer Beschwerde.
Die Beschwerdeführerin stellte den Antrag,
den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das nachgesuchte
Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:
gemäß Hauptantrag mit
Patentansprüchen 1 bis 17 und Beschreibung Spalten 1 und 2,
jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung, Beschreibung
Spalten 3 und 4 und 3 Blatt Zeichnungen mit 10 Figuren wie
Offenlegungsschrift;
gemäß Hilfsantrag mit
Patentansprüchen 1 bis 17, überreicht in der mündlichen Verhand-
lung, im Übrigen wie Hauptantrag.
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Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und im
Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht sind folgende Druckschriften
genannt worden:
D1: US 5 779 634
D2: DE 199 46 429 A1
D3: US 5 515 849
D4: US 5 982 953.
Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lautet:
„1. Verfahren zum Darstellen von Bildern eines abzubildenden
Bereichs, die in einer zeitlichen Abfolge erzeugt werden, beinhal-
tend folgende Merkmale:
−
wenigstens für ein Bildelement, das je Bild einen bezüglich des
abzubildenden Bereichs identischen Ort repräsentiert, werden
die dem Bildelement je Bild zugeordneten Werte zum Erfassen
von Änderungen miteinander verglichen,
−
für das Bildelement werden die erfassten Änderungen in einem
Änderungsprotokoll festgehalten, das wenigstens einen Zeit-
punkt und eine Richtung einer der Änderungen umfasst, wobei
der Zeitpunkt dadurch bestimmt ist, zwischen welchen der Bil-
der die Änderung auftritt, und die Richtung dadurch bestimmt
ist, ob die Änderung mit einem Vergrößern oder Verkleinern
der zu vergleichenden Werte einhergeht,
−
abhängig vom Änderungsprotokoll wird dem Bildelement eine
Markierung zugeordnet, wobei Änderungen unterschiedlicher
Richtungen unterschiedliche Markierungen zugeordnet werden
und den Markierungen eine dem jeweiligen Zeitpunkt zugeord-
nete Intensität zugeordnet wird, und,
- 4 -
−
die den verschiedenen Zeitpunkten zugeordneten Markierun-
gen werden in einem ausgewählten Bild des abzubildenden
Bereichs am Ort des Bildelements überlagert.“
Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag lautet:
„1. Verfahren zum Darstellen von Bildern eines abzubildenden
Bereichs, die in einer zeitlichen Abfolge erzeugt werden, beinhal-
tend folgende Merkmale:
−
wenigstens für ein Bildelement, das je Bild einen bezüglich des
abzubildenden Bereichs identischen Ort repräsentiert, werden
die dem Bildelement je Bild zugeordneten Werte zum Erfassen
von Änderungen miteinander verglichen,
−
für das Bildelement werden die erfassten Änderungen in einem
Änderungsprotokoll festgehalten, das wenigstens einen Zeit-
punkt und eine Richtung einer der Änderungen umfasst, wobei
der Zeitpunkt dadurch bestimmt ist, zwischen welchen der Bil-
der die Änderung auftritt, und die Richtung dadurch bestimmt
ist, ob die Änderung mit einem Vergrößern oder Verkleinern
der zu vergleichenden Werte einhergeht,
−
abhängig vom Änderungsprotokoll wird dem Bildelement eine
ein Muster umfassende Markierung zugeordnet, wobei Ände-
rungen unterschiedlicher Richtungen unterschiedliche Markie-
rungen zugeordnet werden und den Markierungen eine dem
jeweiligen Zeitpunkt zugeordnete Intensität zugeordnet wird,
und,
−
die den verschiedenen Zeitpunkten zugeordneten Markierun-
gen werden in einem ausgewählten Bild des abzubildenden
Bereichs am Ort des Bildelements überlagert.“
- 5 -
Der Anmeldung soll gemäß der DE 101 15 425 A1 Sp. 1 Kap. [0004] die Aufgabe
zugrunde liegen, ein verbessertes Verfahren zum Darstellen von Bildern eines
abzubildenden Bereichs, die in einer zeitlichen Abfolge erzeugt werden, zu schaf-
fen, mit dem unter anderem ein einfaches Erkennen von zeitlichen Unterschieden
zwischen den Bildern ermöglicht wird.
Zu den Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.
II.
Die Beschwerde ist fristgerecht eingelegt und auch sonst zulässig.
Die Beschwerde führt jedoch nicht zum Erfolg.
1.
Die Anmeldung betrifft nach dem mit einer Gliederung versehenen geltenden
Anspruch 1 gemäß Hauptantrag ein
a)
Verfahren zum Darstellen von Bildern eines abzubildenden Bereichs,
die in einer zeitlichen Abfolge erzeugt werden, beinhaltend folgende
Merkmale:
b)
wenigstens für ein Bildelement, das je Bild einen bezüglich des abzu-
bildenden Bereichs identischen Ort repräsentiert, werden die dem
Bildelement je Bild zugeordneten Werte zum Erfassen von Änderun-
gen miteinander verglichen,
c) für das Bildelement werden die erfassten Änderungen in einem
Änderungsprotokoll festgehalten, das wenigstens einen Zeitpunkt
und eine Richtung einer der Änderungen umfasst, wobei der Zeit-
punkt dadurch bestimmt ist, zwischen welchen der Bilder die Ände-
rung auftritt, und die Richtung dadurch bestimmt ist, ob die Änderung
- 6 -
mit einem Vergrößern oder Verkleinern der zu vergleichenden Werte
einhergeht,
d)
abhängig vom Änderungsprotokoll wird dem Bildelement eine Mar-
kierung zugeordnet, wobei Änderungen unterschiedlicher Richtungen
unterschiedliche Markierungen zugeordnet werden und den Markie-
rungen eine dem jeweiligen Zeitpunkt zugeordnete Intensität zuge-
ordnet wird, und,
e)
die den verschiedenen Zeitpunkten zugeordneten Markierungen wer-
den in einem ausgewählten Bild des abzubildenden Bereichs am Ort
des Bildelements überlagert.
Im Anspruch 1 gemäß Hilfsantrag ist in Merkmal d) zusätzlich eingefügt, dass die
dem Bildelement zugeordnete Markierung .
Mit dem anmeldungsgemäßen Verfahren werden somit zu verschiedenen Zeit-
punkten aufgenommene Bilder, beispielsweise medizinische Bilder einer Körperre-
gion, miteinander verglichen; der zeitliche Verlauf von Veränderungen (Zeitpunkt
und Richtung) wird dem Betrachter durch entsprechende Markierungen angezeigt,
die einem Bild der Körperregion überlagert werden.
Als Fachmann ist hier ein Hochschul- oder Fachhochschulingenieur der Fachrich-
tung Informatik anzusehen, der Erfahrung auf dem Gebiet der Verarbeitung und
Darstellung von Bilddaten (insbesondere medizinischer Bilddaten) besitzt.
2. Der Patentanspruch
1 gemäß Hauptantrag ist zulässig, da er in den
ursprünglich eingereichten Unterlagen offenbart ist. Er geht aus den ursprüngli-
chen Ansprüchen 1, 7, 8 und 10 hervor.
Entsprechendes gilt für den Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag. Die zusätzliche
Einfügung in diesem Anspruch geht aus dem ursprünglichen Anspruch 2 hervor.
- 7 -
3.
Die beanspruchte Lehre beruht jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätig-
keit; sie ergibt sich für den Fachmann ohne Weiteres aus dem zuvor genannten
Stand der Technik i. V. m. seinem Fachwissen.
Die Druckschrift D3 betrifft ein Gerät und ein Verfahren, in dem zeitlich nach-
einander aufgenommene Ultraschallbilder eines abzubildenden Bereichs, z. B.
eines schlagenden Herzens, verglichen und die Änderungen dargestellt werden,
vgl. Sp. 2 Z. 29 bis 59 - Merkmal a) des Anspruchs 1. Gemäß Fig. 1 mit Beschrei-
bung werden die (binarisierten und rauschgefilterten) Daten der einzelnen Ultra-
schallbilder in einem Bildspeicher („image data frame memory 22“) gespeichert,
vgl. Sp. 6 Z. 59 bis Sp. 7 Z. 14. Aus den beim Vergleichen der Bilder erfassten
Änderungen wird sukzessive ein Vergleichsdatensatz („displacement hysteresis
image data“) erzeugt. Hierbei werden jeweils das neueste und das zweitneueste
Bild (bildelementweise) miteinander verglichen (z. B. durch „exclusive OR“ - Ver-
gleich, vgl. Sp. 7 Abs. 3); die festgestellten Änderungen zwischen den beiden Bil-
dern („displacement image data“) werden in einem weiteren Bildspeicher („dis-
placement image data frame memory 32“) gespeichert, vgl. Sp. 7 Z. 20 bis 31
sowie Sp. 9 Abs. 2. Diese jeweils neuesten Änderungsdaten werden zu dem bis-
her berechneten (im „displacement hysteresis frame memory 46“ gespeicherten)
Vergleichsdatensatz („displacement hysteresis image data“) bildelementweise
addiert, wobei vor der Addition die Werte des bisher berechneten (aus dem Ver-
gleich älterer Bilder stammenden) Vergleichsdatensatzes reduziert werden, vgl.
Sp. 9 le. Abs. bis Sp. 10 Z. 4. Die beschriebenen Operationen werden nacheinan-
der für alle zeitsequentiellen Änderungsdaten durchgeführt, vgl. Sp. 7 Z. 38 bis 41
(„The displacement hysteresis image data forming section combines the displace-
ment image data sequentially with the lapse of time so as to form displacement
hysteresis image data“). Hierbei durchlaufen die aus älteren Vergleichsdaten stam-
menden Änderungen entsprechend ihrem Alter den Reduktionsprozess zwangs-
läufig mehrmals und nehmen dabei immer kleinere Werte an. Damit ergibt sich
schließlich ein Vergleichsdatensatz („displacement hysteresis image data“), in dem
der jedem Bildelement zugeordnete Wert (der sich aus Vergleichen der aufgenom-
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menen Bilddaten für dieses Bildelement ergibt) Informationen über die jeweiligen
Änderungszeitpunkte am Ort dieses Bildelements enthält, wobei die höchsten
Werte den jüngsten Änderungen entsprechen, die zweithöchsten Werte (die den
Reduktionsprozess einmal durchlaufen haben) den zweitjüngsten Änderungen
usw.. In der einfachsten, für den Fachmann naheliegenden Ausführung sind den
binären Änderungsdaten Datenbits zugeordnet derart, dass die jüngsten Ände-
rungsdaten jeweils in der obersten Bitebene des Vergleichsdatensatzes gespei-
chert sind, die zweitjüngsten in der zweitobersten Bitebene usw.. Der Vergleichs-
datensatz („displacement hysteresis image data“) stellt somit ein Änderungsproto-
koll dar, in dem für jedes Bildelement die Zeitpunkte der durch Vergleich erfassten
Änderungen gespeichert sind - Merkmale b) und teilweise c). In der nachfolgenden
Bildschirmdarstellung werden die jüngeren Änderungsdaten heller angezeigt als
die älteren Daten, vgl. Sp. 9 le. Abs. bis Sp. 10 Abs. 1 sowie Fig. 2, wobei sich der
Intensitätswert des jeweiligen Bildschirmpunkts aus dem (je nach Änderungszeit-
punkten unterschiedlichen) Wert des zugehörigen Bildelements im Vergleichsda-
tensatz ergibt - teilweise Merkmal d). Ein Ultraschall-Originalbild kann mit dem
berechneten Vergleichsbild kombiniert werden, wobei im Unterschied zur vorlie-
genden Anmeldung Originalbild und Vergleichsbild auf unterschiedlichen Berei-
chen des Bildschirms dargestellt werden, vgl. Sp. 10 Z. 35 bis 41. Beim in D3
beschriebenen Verfahren wird nicht zwischen unterschiedlichen Richtungen einer
Änderung unterschieden; zwar zeigt Fig. 7 ein Beispiel, in dem die Änderungsrich-
tung in unterschiedlichen Bildbereichen unterschiedlich ist (im oberen Bildbereich
kontrahiert das abgebildete Herz bei fortschreitender Zeit, im unteren Bildbereich
expandiert es), die Änderungsrichtung wird jedoch nicht berechnet und nicht über
eine geänderte Markierung dargestellt.
Die Druckschrift D4 betrifft ein Gerät und ein Verfahren, in dem zeitsequentielle
Bilder eines abzubildenden Bereichs positionell zugeordnet, verglichen und die
ermittelten Änderungen einem Originalbild überlagert dargestellt werden, vgl.
Zusammenfassung und Figur auf der Titelseite. Es wird von einer Mehrzahl („plu-
rality“) von zeitsequentiell aufgenommenen Röntgenbildern ausgegangen, vgl.
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Sp. 7 Z. 54 bis 60. Nach der positionellen Zuordnung („registration processing“,
vgl. Sp. 8 Z. 41 ff.) erfolgt ein Vergleich von Bildern durch Subtraktion der Bildda-
ten („subtraction processing“, vgl. Sp. 9 Z. 12 bis 22). Die Subtraktion ist für zwei
zu vergleichende Bilder beschrieben, vgl. Fig. 2 oder 3; es ergibt sich ein „proces-
sed image from temporally sequential images“. Dieses wird einem weiteren Pro-
zessschritt („post processing“) unterzogen, der z. B. eine Mittelung („blurring“)
oder eine Schwellwertoperation („thresholding“) umfasst, vgl. Sp. 9 Z. 23 bis 26.
Die so erhaltenen Daten können dann in Überlagerung mit einem Originalbild dar-
gestellt werden, um dem Betrachter eine genaue Lokalisierung der Änderung zu
ermöglichen, vgl. Sp. 9 Z. 52 bis Sp. 10 Z. 2 sowie Fig. 4, wobei das zu überla-
gernde Vergleichsbild farblich markiert werden kann, vgl. Sp. 13 Z. 10 bis 34. Hier-
bei kann der Farbton („hue“) die Richtung der Änderung („image data changing
direction“) angeben, vgl. Sp. 13 Z. 25 bis 29 i. V. m. Fig. 11, die sich aus der Sub-
traktion ergibt und die damit ein Vergrößern oder Verkleinern der zu vergleichen-
den Werte anzeigt.
Die Druckschrift D1 betrifft ein System (und damit auch ein Verfahren) zur Verar-
beitung medizinischer Daten, um eine Diagnose zu unterstützen. Aus mehreren,
z. B. mit unterschiedlichen Methoden und zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufge-
nommenen Bildern werden diagnostische Informationen extrahiert und miteinan-
der verglichen, vgl. Sp. 7 Z. 6 bis 16 sowie Sp. 15 Z. 66 bis Sp. 16 Z. 12. Die so
ermittelten zeitsequentiellen Änderungsdaten, welche die Richtung einer Ände-
rung angeben (z. B. zunehmend, unverändert, abnehmend), werden farbcodiert
einem Bild des zu untersuchenden Bereichs überlagert, vgl. Sp. 18 Z. 58 bis
Sp. 19 Z. 14, wobei den Änderungsdaten Markierungen (Pfeile) zugeordnet wer-
den; die Position des pathologischen Befundes wird durch die Position eines Pfeils
dargestellt, die zeitliche Änderung durch Farben codiert, und die (aktuelle) Größe
des pathologischen Befundes durch die Länge des Pfeils dargestellt, vgl. Sp. 39
Z. 30 bis 32 und Sp. 40 Z. 35 bis 38. Die zeitsequentiellen Änderungen können mit
Hilfe unterschiedlicher Muster unterschiedlich dargestellt werden, vgl. Sp. 51 Z. 55
bis 59.
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Als nächstkommenden Stand der Technik sieht der Senat die Druckschrift D3 an,
die, wie erläutert, für die einzelnen Bildelemente Markierungen unterschiedlicher
Intensität für Änderungen unterschiedlicher Zeitpunkte ausweist. Gemäß D3 wird
jedoch nicht zwischen unterschiedlichen Richtungen von Änderungen unterschie-
den; das erzeugte Vergleichsbild (= Markierungsbild) und das Originalbild werden
auf getrennten Bildschirmbereichen angezeigt.
Aus D4 erhält der Fachmann die Lehre, in einem Verfahren zur zeitsequentiellen
Darstellung von Änderungen unterschiedliche Richtungen von Änderungen durch
unterschiedliche Farbtöne zu markieren, was dem Betrachter, wie der Fachmann
ohne Weiteres erkennt, die Interpretation des dargestellten Bildes vorteilhaft
erleichtert. Durch diese in D4 gegebene Lehre wird der Fachmann dazu angeregt,
im aus D3 bekannten Verfahren, bei dem gemäß Fig. 7 mit Beschreibung unter-
schiedliche Änderungsrichtungen auftreten können, zusätzlich zum zeitlichen Ver-
lauf von Änderungen auch deren Richtungen unterschiedlich, etwa durch unter-
schiedliche Farbtöne zu markieren, wobei diese Richtung dann bei der Erfassung
von Änderungen mitberechnet und in dem zur Darstellung herangezogenen Ände-
rungsprotokoll festgehalten werden muss - restlicher Teil der Merkmale c) und d).
Zudem legt D4 es für den Fachmann nahe, berechnete, Änderungen anzeigende
Daten einem Originalbild zu überlagern, um dem Betrachter eine exakte Lokali-
sation der Änderungen zu ermöglichen. Zur Erzielung dieses Vorteils wandelt der
Fachmann ohne Weiteres das aus D3 bekannte Verfahren so ab, dass Originalbild
und Vergleichsbild (Markierungsbild) überlagert dargestellt werden - Merkmal e).
Mit diesen einfachen Überlegungen ist der Fachmann bereits ohne erfinderische
Tätigkeit beim Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag angelangt.
In dem wie oben ausgeführt durch D3 i. V. m. D4 nahegelegten Verfahren wird im
überlagerten Bild die Richtung einer Änderung durch die Farbe und der Ände-
rungszeitpunkt durch die Intensität markiert, wodurch die festgestellten Änderun-
gen für den Betrachter gegenüber dem Originalbild hervorgehoben werden. Dem
Fachmann ist zum Hervorheben einzelner Bildelemente oder Bildbereiche deren
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Markierung über Farbe, Helligkeit (Intensität) und/oder Muster fachüblich bekannt;
zu einer Markierung über verschiedene Muster vgl. beispielsweise D1 Sp. 51 Z. 55
bis 59. Ein hervorzuhebendes Bildelement bzw. einen hervorzuhebenden Bildbe-
reich mit einem Muster anstelle oder zusätzlich zu einer Farbe zu versehen, liegt
im Bereich fachüblichen Handelns.
Der Fachmann gelangt mit den oben dargestellten einfachen Überlegungen unter
Einbeziehung seines Fachwissens demnach auch zum Gegenstand des Patentan-
spruchs 1 nach Hilfsantrag, ohne erfinderisch tätig werden zu müssen.
4.
Der Anspruch 1 gemäß Hauptantrag ist somit nicht gewährbar.
Entsprechendes gilt für den Anspruch 1 gemäß Hilfsantrag.
Da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann, sind auch die auf
den jeweiligen Anspruch 1 rückbezogenen Unteransprüche 2 bis 17 nicht gewähr-
bar (BGH in GRUR 1997, 120 „Elektrisches Speicherheizgerät“).
Dr. Fritsch
Prasch
Eder
Dr. Thum-Rung
Fa