Urteil des BPatG vom 14.11.2007

BPatG (stand der technik, patentanspruch, fachmann, druckschrift, gegenstand, patent, verhandlung, teil, anordnung, verbindung)

BUNDESPATENTGERICHT
20 W (pat) 321/04
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
14. November 2007
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 102 09 578
BPatG 154
08.05
- 2 -
hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 14. November 2007 durch den Vorsitzenden
Richter Dipl.-Phys. Dr. Bastian, den Richter Dipl.-Phys. Dr. Hartung, die Richterin
Martens, sowie den Richter Dipl.-Ing. Kleinschmidt
beschlossen:
Das Patent wird widerrufen.
G r ü n d e
I.
Im Einspruch ist fehlende Patentfähigkeit geltend gemacht worden.
Die Einsprechende beantragt,
das Patent zu widerrufen.
Die Patentinhaberin beantragt,
das Patent wie erteilt aufrechtzuerhalten, hilfsweise mit Patentan-
spruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 sowie i. Ü. mit den erteilten Unterla-
gen, überreicht in der mündlichen Verhandlung, weiter hilfsweise
in der Fassung des Patents nach Hilfsantrag 2, weiter hilfsweise in
der Fassung des Patents nach Hilfsantrag 3, jeweils überreicht in
der mündlichen Verhandlung und mit Figuren gemäß Streitpatent-
schrift, weiter hilfsweise mit Hilfsantrag 4 gemäß Schriftsatz vom
9. Juni 2006.
- 3 -
Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lautet (Gliederungszeichen a) bis f)
hinzugefügt):
„1. a) Temperaturfühleranordnung für eine Wärmetauscheran-
ordnung (22) eines Fahrzeugheizgerätes,
b) umfassend ein Temperaturfühlergehäuse (32) mit einem
Anbringungsabschnitt (34) zur Anbringung an einem eine
Tragestruktur für die Temperaturfühleranordnung bereit-
stellenden Gehäuseteil
(24) der Wärmetauscheranord-
nung (22)
c) und einem von dem Anbringungsabschnitt (34) in einer Er-
streckungsrichtung sich weg erstreckenden und in einen
Fluidströmungsraum eintauchend zu positionierenden
Temperaturfühleraufnahmeabschnitt (42),
d) wobei der Temperaturfühleraufnahmeabschnitt (42) des
Temperaturfühlergehäuses (32) wenigstens zwei in der
Erstreckungsrichtung zueinander versetzt liegende Tem-
peraturfühleraufnahmebereiche (50, 52) bildet,
dadurch gekennzeichnet,
e) wenigstens bei einem der Temperaturfühleraufnahmebe-
reiche (50), der näher als einer der anderen Temperatur-
fühleraufnahmebereiche (52) am Anbringungsabschnitt
(34) des Temperaturfühlergehäuses (32) liegt,
f) an einer Außenseite des Temperaturfühlergehäuses (32)
eine Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung (68) vor-
gesehen ist.“
- 4 -
Der nebengeordnete Patentanspruch 10 gemäß Hauptantrag hat folgende Fas-
sung (Gliederungszeichen a) bis d) hinzugefügt):
„10. a) Wärmetauscheranordnung für ein Fahrzeugheizgerät,
b)
umfassend zwei zwischen sich einen Fluidströmungsraum
(26) einschließende Gehäuseteile (20, 24),
c)
wobei eines (24) der Gehäuseteile (20, 24) eine Trage-
struktur für eine Temperaturfühleranordnung (28) nach ei-
nem der vorangehenden Ansprüche bildet und
d) das
Temperaturfühlergehäuse (32) der Temperaturfüh-
leranordnung (28) nach einem der vorangehenden An-
sprüche mit seinem Temperaturfühleraufnahmeab-
schnitt (42) sich in den Strömungsraumbereich (26) und
auf das andere (20) der Gehäuseteile (20, 24) zu er-
streckt.“
Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 lautet wie Patentanspruch 1 nach
Hauptantrag, außer dass Merkmal e) geändert ist, und hat die folgende Fassung:
„1. a) Temperaturfühleranordnung für eine Wärmetauscheran-
ordnung (22) eines Fahrzeugheizgerätes,
b) umfassend ein Temperaturfühlergehäuse (32) mit einem
Anbringungsabschnitt (34) zur Anbringung an einem eine
Tragestruktur für die Temperaturfühleranordnung bereit-
stellenden Gehäuseteil
(24) der Wärmetauscheranord-
nung (22)
c) und einem von dem Anbringungsabschnitt (34) in einer Er-
streckungsrichtung sich weg erstreckenden und in einen
Fluidströmungsraum eintauchend zu positionierenden
Temperaturfühleraufnahmeabschnitt (42),
- 5 -
d) wobei der Temperaturfühleraufnahmeabschnitt (42) des
Temperaturfühlergehäuses (32) wenigstens zwei in der
Erstreckungsrichtung zueinander versetzt liegende Tem-
peraturfühleraufnahmebereiche (50, 52) bildet,
dadurch gekennzeichnet,
e) nur bei einem der Temperaturfühleraufnahmebereiche
(50), der näher als einer der anderen Temperaturfühler-
aufnahmebereiche (52) am Anbringungsabschnitt (34) des
Temperaturfühlergehäuses (32) liegt,
f) an einer Außenseite des Temperaturfühlergehäuses (32)
eine Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung (68) vor-
gesehen ist.“
Gemäß Hilfsantrag 1 findet sich der nebengeordnete Patentanspruch 10 nach
Hauptantrag unverändert als Patentanspruch 10.
Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 lautet (Gliederungszeichen a) bis k)
hinzugefügt):
„1. a) Temperaturfühleranordnung für eine Wärmetauscheran-
ordnung (22) eines Fahrzeugheizgerätes,
b) umfassend ein Temperaturfühlergehäuse (32) mit einem
Anbringungsabschnitt (34) zur Anbringung an einem eine
Tragestruktur für die Temperaturfühleranordnung bereit-
stellenden Gehäuseteil
(24) der Wärmetauscheranord-
nung (22)
c) und einem von dem Anbringungsabschnitt (34) in einer Er-
streckungsrichtung sich weg erstreckenden und in einen
Fluidströmungsraum eintauchend zu positionierenden
Temperaturfühleraufnahmeabschnitt (42),
- 6 -
d) wobei der Temperaturfühleraufnahmeabschnitt (42) des
Temperaturfühlergehäuses (32) zwei in der Erstreckungs-
richtung zueinander versetzt liegende Temperaturfühler-
aufnahmebereiche (50, 52) bildet,
e) wobei das Temperaturfühlergehäuse (32) bezüglich einer
in der Erstreckungsrichtung liegenden Gehäuseachse (L)
wenigstens zwei zueinander koaxiale Gehäuseabschnitte
(44, 46) unterschiedlicher Abmessung quer zur Gehäuse-
achse (L) aufweist,
f) wobei ein weiter vom Anbringungsabschnitt (34) entfernt
liegender Gehäuseabschnitt (46) eine geringere Abmes-
sung aufweist, als ein näher am Anbringungsabschnitt
(34) liegender Gehäuseabschnitt 44), und
g) jeder Gehäuseabschnitt (44, 46) wenigstens einen Tem-
peraturfühleraufnahmebereich (50, 52) aufweist,
h) wobei der Temperaturfühleraufnahmebereich (50), der in
dem näher am Anbringungsabschnitt (34) liegenden Ge-
häuseabschnitt (44) ausgebildet ist, in einem Übergangs-
bereich zu dem weiter vom Anbringungsabschnitt (34) ent-
fernt liegenden Gehäuseabschnitt (46) ausgebildet ist und
i) der
Temperaturfühleraufnahmebereich (52), der in dem
vom Anbringungsabschnitt (34) weiter entfernt liegenden
Gehäuseabschnitt (46) ausgebildet ist, im axialen Endbe-
reich dieses Gehäuseabschnitt (46) ausgebildet ist,
j) wobei nur bei einem der Temperaturfühleraufnahmeberei-
che (50) an einer Außenseite des Temperaturfühlergehäu-
ses
(32) eine Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung
(68) vorgesehen ist,
- 7 -
k) wobei die Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung (68)
in einem Übergangsbereich zwischen den beiden Gehäu-
seabschnitten (44, 46) eine über den näher am Anbrin-
gungsabschnitt (34) liegenden Gehäuseabschnitt (44) ra-
dial hinausgehende radiale Verlängerung eines der beiden
Gehäuseabschnitte (44, 46) verbindenden Verbindungs-
abschnittes (48) umfasst und somit bei dem Temperatur-
fühleraufnahmebereich liegt, der näher am Anbringungs-
abschnitt liegt.“
Gemäß Hilfsantrag 2 findet sich der nebengeordnete Patentanspruch 10 nach
Hauptantrag unverändert als Patentanspruch 7.
Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 lautet wie Patentanspruch 1 nach
Hilfsantrag 2, außer dass Merkmal j) geändert ist, und hat die folgende Fassung:
„1. a) Temperaturfühleranordnung für eine Wärmetauscheran-
ordnung (22) eines Fahrzeugheizgerätes,
b) umfassend ein Temperaturfühlergehäuse (32) mit einem
Anbringungsabschnitt (34) zur Anbringung an einem eine
Tragestruktur für die Temperaturfühleranordnung bereit-
stellenden Gehäuseteil
(24) der Wärmetauscheranord-
nung (22)
c) und einem von dem Anbringungsabschnitt (34) in einer Er-
streckungsrichtung sich weg erstreckenden und in einen
Fluidströmungsraum eintauchend zu positionierenden
Temperaturfühleraufnahmeabschnitt (42),
d) wobei der Temperaturfühleraufnahmeabschnitt (42) des
Temperaturfühlergehäuses (32) zwei in der Erstreckungs-
richtung zueinander versetzt liegende Temperaturfühler-
aufnahmebereiche (50, 52) bildet,
- 8 -
e) wobei das Temperaturfühlergehäuse (32) bezüglich einer
in der Erstreckungsrichtung liegenden Gehäuseachse (L)
wenigstens zwei zueinander koaxiale Gehäuseabschnitte
(44, 46) unterschiedlicher Abmessung quer zur Gehäuse-
achse (L) aufweist,
f) wobei ein weiter vom Anbringungsabschnitt (34) entfernt
liegender Gehäuseabschnitt (46) eine geringere Abmes-
sung aufweist, als ein näher am Anbringungsabschnitt
(34) liegender Gehäuseabschnitt (44), und
g) jeder Gehäuseabschnitt (44, 46) wenigstens einen Tem-
peraturfühleraufnahmebereich (50, 52) aufweist,
h) wobei der Temperaturfühleraufnahmebereich (50), der in
dem näher am Anbringungsabschnitt (34) liegenden Ge-
häuseabschnitt (44) ausgebildet ist, in einem Übergangs-
bereich zu dem weiter vom Anbringungsabschnitt (34) ent-
fernt liegenden Gehäuseabschnitt (46) ausgebildet ist und
i) der
Temperaturfühleraufnahmebereich (52), der in dem
vom Anbringungsabschnitt (34) weiter entfernt liegenden
Gehäuseabschnitt (46) ausgebildet ist, im axialen Endbe-
reich dieses Gehäuseabschnitt (46) ausgebildet ist,
j) wobei bei einem der Temperaturfühleraufnahmebereiche
(50) an einer Außenseite des Temperaturfühlergehäuses
(32) eine Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung (68)
vorgesehen ist,
k) wobei die Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung (68)
in einem Übergangsbereich zwischen den beiden Gehäu-
seabschnitten (44, 46) eine über den näher am Anbrin-
gungsabschnitt (34) liegenden Gehäuseabschnitt (44) ra-
dial hinausgehende radiale Verlängerung eines der beiden
Gehäuseabschnitte (44, 46) verbindenden Verbindungs-
abschnittes (48) umfasst und somit bei dem Temperatur-
- 9 -
fühleraufnahmebereich liegt, der näher am Anbringungs-
abschnitt liegt.“
Gemäß Hilfsantrag 3 findet sich der nebengeordnete Patentanspruch 10 nach
Hauptantrag unverändert als Patentanspruch 7.
Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 lautet wie Patentanspruch 1 nach
Hilfsantrag 3, außer dass Merkmal k) geändert ist, und hat die folgende - zweige-
teilte - Fassung:
„1. a) Temperaturfühleranordnung für eine Wärmetauscheran-
ordnung (22) eines Fahrzeugheizgerätes,
b) umfassend ein Temperaturfühlergehäuse (32) mit einem
Anbringungsabschnitt (34) zur Anbringung an einem eine
Tragestruktur für die Temperaturfühleranordnung bereit-
stellenden Gehäuseteil
(24) der Wärmetauscheranord-
nung (22)
c) und einem von dem Anbringungsabschnitt (34) in einer Er-
streckungsrichtung sich weg erstreckenden und in einen
Fluidströmungsraum eintauchend zu positionierenden
Temperaturfühleraufnahmeabschnitt (42),
d) wobei der Temperaturfühleraufnahmeabschnitt (42) des
Temperaturfühlergehäuses (32) zwei in der Erstreckungs-
richtung zueinander versetzt liegende Temperaturfühler-
aufnahmebereiche (50, 52) bildet,
e) wobei das Temperaturfühlergehäuse (32) bezüglich einer
in der Erstreckungsrichtung liegenden Gehäuseachse (L)
wenigstens zwei zueinander koaxiale Gehäuseabschnitte
(44, 46) unterschiedlicher Abmessung quer zur Gehäuse-
achse (L) aufweist,
- 10 -
f) wobei ein weiter vom Anbringungsabschnitt (34) entfernt
liegender Gehäuseabschnitt (46) eine geringere Abmes-
sung aufweist, als ein näher am Anbringungsabschnitt
(34) liegender Gehäuseabschnitt (44), und
g) jeder Gehäuseabschnitt (44, 46) wenigstens einen Tem-
peraturfühleraufnahmebereich (50, 52) aufweist,
h) wobei der Temperaturfühleraufnahmebereich (50), der in
dem näher am Anbringungsabschnitt (34) liegenden Ge-
häuseabschnitt (44) ausgebildet ist, in einem Übergangs-
bereich zu dem weiter vom Anbringungsabschnitt (34) ent-
fernt liegenden Gehäuseabschnitt (46) ausgebildet ist und
i) der
Temperaturfühleraufnahmebereich (52), der in dem
vom Anbringungsabschnitt (34) weiter entfernt liegenden
Gehäuseabschnitt (46) ausgebildet ist, im axialen Endbe-
reich dieses Gehäuseabschnitt (46) ausgebildet ist,
j) wobei bei einem der Temperaturfühleraufnahmebereiche
(50) an einer Außenseite des Temperaturfühlergehäuses
(32) eine Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung (68)
vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
k) die Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung (68) in ei-
nem Übergangsbereich zwischen den beiden Gehäuseab-
schnitten (44, 46) als radiale Verlängerung eines die bei-
den Gehäuseabschnitte
(44,
46) verbindenden Verbin-
dungsabschnittes (48) ausgebildet ist und somit bei dem
Temperaturfühleraufnahmebereich liegt, der näher am An-
bringungsabschnitt liegt.“
Gemäß Hilfsantrag 4 findet sich der nebengeordnete Patentanspruch 10 nach
Hauptantrag unverändert als Patentanspruch 7.
- 11 -
Als Druckschriften werden u. a. erörtert die von der Einsprechenden genannten
E1
DE 44 46 829 A1 und
E4
EP 0 679 877 A1.
Die Einsprechende führt aus, der Gegenstand des Patentanspruches 1 gemäß
Hauptantrag und gemäß Hilfsanträgen beruhe gegenüber dem genannten Stand
der Technik zumindest nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Die Patentinhaberin ist dagegen der Ansicht, die Gegenstände der Patentansprü-
che 1 wie auch 10 gemäß Hauptantrag und dementsprechend vor allem gemäß
den Hilfsanträgen seien neu und beruhten auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Eine gemäß Streitpatent beanspruchte Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung
sei weder aus der Druckschrift E1 noch aus der Druckschrift E4 als bekannt ent-
nehmbar. Auch seien die bekannten Temperaturfühleranordnungen mit Tempera-
turmess-Aspekten befasst, die von denen des Streitpatents zu unterscheiden
seien, insbesondere würden die aus der E4 bekannten Temperaturfühler die Tem-
peratur ein- und desselben Mediums messen und die dort vorgesehenen Oberflä-
chenvergrößerungen seien im Vergleich zum Gegenstand des Streitpatents an an-
derer Stelle angebracht und dienten anderen Zwecken.
II.
Der Einspruch ist zulässig. Er führt zum Widerruf des Patents. Das Patent ist nicht
rechtsbeständig, die Gegenstände der Patentansprüche 1 und 10 resp. 7 jeweils
gemäß Hauptantrag und gemäß Hilfsanträgen sind nach den §§ 1 und 4 PatG
nicht patentfähig.
Als Fachmann ist ein Diplomphysiker oder ein Diplomingenieur der Fachrichtung
Maschinenbau anzusehen, jeweils mit mehrjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der
Messtechnik, insbesondere der Temperaturmesstechnik.
- 12 -
Zum Hauptantrag und zu den Hilfsanträgen 1, 3 und 4
Die Gegenstände der Patentansprüche 1 gemäß Hauptantrag und gemäß den
Hilfsanträgen 1, 3 und 4 umfassen jeweils den Gegenstand des enger gefassten
Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 2. Nachdem letzterer - wie die nachfolgen-
den Ausführungen zum Hilfsantrag 2 zeigen - nicht auf einer erfinderischen Tätig-
keit beruht, sind auch die Gegenstände der Patentansprüche 1 nach Hauptantrag
und nach den Hilfsanträgen 1, 3 und 4 nicht patentfähig.
Der Gegenstand des nebengeordneten Patentanspruchs 10 gemäß Hauptantrag
und Hilfsantrag 1, gemäß den Hilfsanträgen 2, 3 und 4 jeweils gleichlautend als
Patentanspruch 7 formuliert, beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätig-
keit.
Zum Hilfsantrag 2
Der Gegenstand des Patentanspruches 1 gemäß Hilfsantrag 2 beruht nicht auf ei-
ner erfinderischen Tätigkeit, er ist dem Fachmann durch die Druckschrift E1 in
Verbindung mit seinem Fachwissen und Fachkönnen nahegelegt.
Aus der Druckschrift E1, vgl. die Figuren 1, 4, 6, 8a und 8b, die zugehörige Be-
schreibung und den Wortlaut der Ansprüche, ist eine Temperaturfühleranordnung
für eine Wärmetauscheranordnung eines Fahrzeugheizgerätes als bekannt ent-
nehmbar (Merkmal a)), die ein Temperaturfühlergehäuse (112, Figur 8a) mit ei-
nem Anbringungsabschnitt (oberer Teil von 112, Figur 8a, i. V. m. Figuren 6 und 7,
Spalte 13 Zeile 45 bis Spalte 14 Zeile 7) zur Anbringung an einem eine Trage-
struktur für die Temperaturfühleranordnung bereitstellenden Gehäuseteil der Wär-
metauscheranordnung umfasst (10, 13, Figuren 4 und 6 - Merkmal b)). Das be-
kannte Temperaturfühlergehäuse weist einen von dem Anbringungsabschnitt in ei-
ner Erstreckungsrichtung sich weg erstreckenden und in einen Fluidströmungs-
raum eintauchend zu positionierenden Temperaturfühleraufnahmeabschnitt auf
- 13 -
(112, Figur 8a, Spalte 13 Zeile 60 bis Spalte 14 Zeile 7 - Merkmal c)), wobei der
Temperaturfühleraufnahmeabschnitt des Temperaturfühlergehäuses zwei in der
Erstreckungsrichtung zueinander versetzt liegende Temperaturfühleraufnahmebe-
reiche (für die Temperaturfühler 20b und 22b, Figur 8a - Merkmal d)) bildet. Weiter
weist das Temperaturfühlergehäuse wenigstens zwei Gehäuseabschnitte (jeweils
für die Temperaturfühler 20b und 22b, Figur 8a) unterschiedlicher Abmessung
quer zur Gehäuseachse auf (Teil des Merkmals e)), wobei ein weiter vom Anbrin-
gungsabschnitt entfernt liegender Gehäuseabschnitt (für den Temperaturfühler
22b) eine geringere Abmessung aufweist, als ein näher am Anbringungsabschnitt
liegender Gehäuseabschnitt (für den Temperaturfühler 20b - Merkmal f)). Dabei
weist jeder Gehäuseabschnitt wenigstens einen Temperaturfühleraufnahmebe-
reich (jeweils für die Temperaturfühler 20b und 22b, Figur 8a) auf (Merkmal g)).
Nachdem bei der aus Figur 8a der E1 als bekannt entnehmbaren Anordnung die
Stirnfläche des Temperaturfühlers 22b an der Außenseite des (inneren) Gasman-
tels 7 der Wärmetauscheranordnung anliegen kann (Spalte 13 Zeile 66 bis Spal-
te 14 Zeile 2 i. V. m. Figur 6, Spalte 13 Zeilen 38 bis 44) ist der Temperaturfühler-
aufnahmebereich (für den Temperaturfühler 22b), der in dem vom Anbringungsab-
schnitt weiter entfernt liegenden Gehäuseabschnitt ausgebildet ist, im axialen End-
bereich dieses Gehäuseabschnitts ausgebildet (Merkmal i)). Dementsprechend ist
der Temperaturfühleraufnahmebereich (für den Temperaturfühler 20b), der in dem
näher am Anbringungsabschnitt liegenden Gehäuseabschnitt ausgebildet ist, in ei-
nem Übergangsbereich (Abstufung des Gehäuses 112 zwischen den Temperatur-
fühleraufnahmebereichen, Figur 8a, Spalte 14 Zeilen 5 bis 7) zu dem weiter vom
Anbringungsabschnitt entfernt liegenden Gehäuseabschnitt ausgebildet (Merk-
mal h)).
Des weiteren ist dem Fachmann aus der E1 bekannt, dass das vom jeweiligen
Einsatz der Temperaturfühleranordnung geforderte Ansprechverhalten der Tem-
peraturfühler abhängt von der räumlichen Anordnung der Temperaturfühler und
damit u. a. auch abhängt von den konstruktiven Gegebenheiten des Temperatur-
fühlergehäuses und insbesondere der Temperaturfühleraufnahmeabschnitte mit
- 14 -
den Temperaturfühlern und den damit verbundenen Wärmeübergangseigenschaf-
ten (vgl. E1 bspw. Spalte 6 Zeile 52 bis Spalte 7 Zeile 12), dementsprechend sind
auch in der E1 gemäß den Figuren 7, 8a, 8b und 9 bereits verschiedene Baufor-
men von Temperaturfühleranordnungen beschrieben (vgl. dazu Spalte 13 Zeile 45
bis Spalte 14 Zeile 40). Darüber hinaus sind dem Fachmann aufgrund seines
Fachwissens auch noch weitere Bauformen geläufig, wie bspw. durch die Druck-
schrift E4 belegt. Es bleibt dem Fachmann überlassen, wie er die aus E1 als be-
kannt entnehmbare Temperaturfühleranordnung im Zuge einer Optimierung des
Systems, insbesondere hinsichtlich des thermischen Verhaltens der beiden Tem-
peraturfühler konstruktiv ausgestaltet, er wählt bspw. eine Ausgestaltung des
Temperaturfühlergehäuses, wie in E4, anhand Figuren 2 und 4 beschrieben. Das
solcherart ausgestaltete Temperaturfühlergehäuse weist nicht nur bezüglich einer
in der Erstreckungsrichtung liegenden Gehäuseachse wenigstens zwei zueinander
koaxiale Gehäuseabschnitte unterschiedlicher Abmessung quer zur Gehäuseach-
se auf, es sind außerdem bei einem der Temperaturfühleraufnahmebereiche an
einer Außenseite des Temperaturfühlergehäuses Wärmeübertragungsvorsprungs-
anordnungen vorgesehen (Figuren 2, 4 und 5, Spalte 4 Zeilen 10 bis 37, zur An-
passung des Ansprechverhaltens: Spalte 3 Zeilen 22 bis 41 - Rest Merkmal e) und
Teil des Merkmals j)). Aus den in E4, insbesondere Figur 5, als bekannt entnehm-
baren alternativen Ausformungen und Anordnungen der Wärmeübertragungsvor-
sprungsanordnungen wählt der Fachmann schließlich die dem gewünschten Sys-
temverhalten entsprechende, dabei bietet es sich dem Fachmann an, veranlasst
durch die Möglichkeit einer einfachen und kostengünstigen Fertigung, nur eine
Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung dann auch nur bei einem der Tempera-
turfühleraufnahmebereiche in dem Übergangsbereich zwischen den beiden Ge-
häuseabschnitten (unterschiedlichen Durchmessers) anzuordnen und als eine
über den näher am Anbringungsabschnitt liegenden - ohnehin vorspringenden -
Gehäuseabschnitt radial hinausgehende radiale Verlängerung des die beiden Ge-
häuseabschnitte verbindenden (gestuften) Verbindungsabschnittes auszugestal-
ten, die solcherart gewählte Wärmeübertragungsvorsprungsanordnung liegt dann
- 15 -
auch bei dem Temperaturfühleraufnahmebereich, der näher am Anbringungsab-
schnitt liegt (Rest Merkmal j) und Merkmal k)).
Damit ist der Fachmann ohne erfinderische Überlegungen zum Gegenstand des
Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 gelangt.
Die Patentinhaberin hat argumentiert, dass die aus dem Stand der Technik gemäß
Druckschrift E4 als bekannt entnehmbaren Temperaturfühler mit Temperatur-
mess-Aspekten befasst seien, die sich von denen des Streitpatents unterscheiden,
insbesondere würde die Temperatur ein- und desselben Mediums gemessen.
Dem mag bzgl. der Temperaturmessung beizupflichten sein, jedoch hält das den
Fachmann nicht davon ab, die in E4 aufgezeigten Möglichkeiten der Anordnung
und Ausgestaltung von Wärmeübertragungsvorsprungsanordnungen aufzugreifen
und bei einer Temperaturfühleranordnung nach der E1 in Anschlag zu bringen.
Auch der weiters vorgebrachte Einwand der Patentinhaberin, dass die gemäß der
Druckschrift E4 vorgesehenen Oberflächenvergrößerungen im Vergleich zum Ge-
genstand des Streitpatents an anderer Stelle angebracht seien und anderen Zwe-
cken dienten, mag in der Sache zwar, zumindest bzgl. der Anbringung, richtig
sein, kann die Patentfähigkeit des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 aber nicht stüt-
zen, weil der Fachmann Anbringung und Ausformung der Oberflächenvergröße-
rungen, wie oben ausgeführt, entsprechend dem geforderten Ansprechverhalten
der Temperaturfühler wählt.
Der Gegenstand des Patentanspruches 7 gemäß Hilfsantrag 2 beruht ebenfalls
nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, er ist dem Fachmann durch die Druck-
schrift E1 in Verbindung mit seinem Fachwissen und Fachkönnen nahegelegt.
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Aus der Druckschrift E1, vgl. die Figuren 1, 4 und 6 i. V. m. Spalte 7 Zeile 68 bis
Spalte 8 Zeile 48 und Spalte 13 Zeilen 38 bis 44, ist eine Wärmetauscheranord-
nung für ein Fahrzeugheizgerät (Merkmal a)) als bekannt entnehmbar, das zwei
zwischen sich einen Fluidströmungsraum einschließende Gehäuseteile (Figur 6: 7,
13) umfasst (Merkmal b)). Eines der Gehäuseteile (Figur 6: 13) bildet eine Trage-
struktur für eine Temperaturfühleranordnung (Figur 6: F - Merkmal c)) und das
Temperaturfühlergehäuse der Temperaturfühleranordnung erstreckt sich in den
Strömungsraumbereich und auf das andere der Gehäuseteile (Figur 6: 7) zu
(Merkmal d)).
Die gemäß den Merkmalen c) und d) beanspruchte Temperaturfühleranordnung
ist jeweils rückbezogen auf einen der vorangehenden Ansprüche, insbesondere
auf den Anspruch 1. Wie vorstehend abgehandelt, beruht die Temperaturfühleran-
ordnung des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 nicht auf einer erfinderischen
Tätigkeit. Die aus der Druckschrift E1 als bekannt entnehmbare Verwendung der
in Bezug genommenen Temperaturfühleranordnung kann die Patentfähigkeit des
Gegenstandes des Patentanspruchs 7 nach Hilfsantrag 2 somit ebenfalls nicht be-
gründen.
Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob die Gegenstände der jeweiligen Patent-
ansprüche 1 und 10 resp. 7 nach Haupt- und Hilfsanträgen den ursprünglichen
Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmbar sind.
Dr. Bastian
Dr. Hartung
Martens
Kleinschmidt
Be